1. Vorbemerkungen In den letzten Jahren traten sowohl auf Seiten der Finanzverwaltung als auch auf jener von Abgabepflichtigen und Sozialhilfeverbänden vermehrt Fragestellungen zu den beiden Themen Sozialhilfebezug sowie Verlassenschaftsverfahren auf. Was die beiden Bereiche abgabenverfahrensrechtlich verbindet, ist der Umstand, dass jeweils Abgabenverfahren - hauptsächlich in Form…
…und die Folgejahre ergehen (endgültige) Feststellungsbescheide, in denen das vom Unternehmen erwirtschaftete Einkommen den beiden "Altgesellschaftern" (A und B), sowie der Verlassenschaft nach C zugewiesen wird. Das Verlassenschaftsverfahren zieht sich dahin; erst Anfang 2008 wird es abgeschlossen. Einige der präsumtiven Erben hatten von ihrem Entschlagungsrecht…
…3.5.2) ist unter Zugrundelegung der steuerlichen Werte der Vermögensgegenstände vorzunehmen. Es bestehen aber keine Bedenken, etwaige im Verlassenschaftsverfahren ermittelte Verkehrswerte zu berücksichtigen. Alle die Bereicherung mindernden Kosten sind abzugsfähig. Persönliche und sachliche Freibeträge bleiben jedoch außer Ansatz. 3.4 Erhalten Legatare oder Pflichtteilsberechtigte…
…Entscheidungen, die von den Geschäftsführern umgesetzt werden müssen, weil beispielsweise ansonsten Nachteile im Verlassenschaftsverfahren der Vater/der Mutter drohen. Bsp.: Die Anteile einer GmbH befinden sich im Alleineigentum eines Ehepartners. Der andere Ehepartner ist Geschäftsführer und hat mit dem Gesellschafter einen optionsartigen Abtretungsvertrag unterschrieben, der…
…werden (§ 5 Abs. 1 Z 1 Schlusssatz WiEReG). Sobald das Verlassenschaftsverfahren abgeschlossen ist und die Erben die Gesellschaftsanteile übertragen bekommen haben, dann sind diese anstelle der verstorbenen Person als wirtschaftliche Eigentümer an das Register zu melden, sofern diese über einen ausreichenden Teil von Aktien, Beteiligungen…
…Notar begleitet wird, ein berechtigtes Interesse zur Einsicht in die wirtschaftlichen Eigentümer der Vertragspartei bestehen. Ein berechtigtes Interesse besteht darüber hinaus bei Insolvenzverwaltern für die Zwecke des Insolvenzverfahrens und bei Notaren in der Funktion als Gerichtskommissär für die Zwecke des Verlassenschaftsverfahrens (§ 9 Abs. 2a WiEReG…
Aus gegebenem Anlass wird im Interesse der bundeseinheitlichen Anwendung des Vertrages vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 249/1955, zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen in Bezug auf die Anwendung dieses Vertrages im Insolvenzverfahren folgendes eröffnet: Nach…
Mit Erlass vom 4.10.1996, GZ BMF 10 1001/4-IV/10/96, gab das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu Zweifelsfragen bekannt, die im Zusammenhang mit der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Notare und Rechtsanwälte aufgetreten waren. Auf Grund zahlreicher seither ergangener Gesetzesänderungen und…