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BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…Lösung Gemäß §§ 27 bis 30 Vereinsgesetz 2002 (siehe dazu auch Strafbestimmungen im § 31) endet die Rechtspersönlichkeit eines Vereins grundsätzlich bereits mit der Eintragung seiner Auflösung im Vereinsregister. Nur wenn im Fall der freiwilligen Auflösung Vereinsvermögen vorhanden ist und seitens des Vereins aus diesem Grund der…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 2/2

Der Abgabepflichtige reicht vor Zustellung des Einkommensteuerbescheides die Unterlagen nach. Innerhalb der Berufungsfrist werden die Berufung und ein Aussetzungsantrag eingebracht. In der Begründung der Berufung wird auf die nachgereichten Unterlagen verwiesen. Der Aussetzungsantrag entspricht den Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 BAO. 25.3. Frage Wie…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…oder europäischen Genossenschaften durch Verschmelzung oder Umwandlung erfolgen kann. Vereine gemäß § 1 VerG: Bei einem Verein handelt es sich gemäß § 1 Vereinsgesetz 2002 (VerG) um einen freiwilligen, auf Dauer angelegten und auf Grund von Statuten organisierten Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…1 Z 1, 2 und 7 WiEReG. Bei diesen werden im Auszug anstelle der Wohnsitze der direkten und indirekten wirtschaftlichen Eigentümer nur das Wohnsitzland sowie der Hinweis, dass eine Auskunftssperre gemäß Vereinsgesetz 2002 vorliegt, angezeigt. Wenn nach natürlichen Personen gesucht wird, die wirtschaftliche Eigentümer eines…

BMF-010203/0327-VI/6/2009Abzugsfähigkeit von Spenden als Betriebsausgaben und Sonderausgaben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0327-VI/6/200929.05.2009

…§ 22 Abs. 3 und 4 des Vereinsgesetzes 2002 sind nicht anzuwenden. Die Bestätigung des Wirtschaftsprüfers ist dem Finanzamt Wien 1/23 jährlich innerhalb von neun Monaten nach dem Abschlussstichtag gemeinsam mit einer aktuellen Fassung der Rechtsgrundlage (wie Satzung, Gesellschaftsvertrag) vorzulegen. Das Finanzamt Wien 1/23…

2024-0.235.229Einbringungsmaßnahmen gegen die Gesellschafter (Mitglieder) einer nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (Personengemeinschaft)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.235.22926.03.2024

  Dieser Erlass ersetzt den Erlass vom 30. Oktober 1995, GZ. 05 0201/1-IV/5/03. 1. Allgemeines Zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde (zB Gesellschaften nach bürgerlichem Recht) können abgabenrechtlich Steuersubjekte sein (zB gemäß § 2 UStG 1994 hinsichtlich der Umsatzsteuer). Der Abgabenbescheid richtet sich an…

BMF-010206/0149-VI/5/2011Anteilsvereinigung gemäß § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 und Missbrauch iSd § 22 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0149-VI/5/201129.06.2011

Der VwGH ist im Erkenntnis vom 05.04.2011, 2010/16/0168, von seiner bisherigen Rechtsprechung nicht abgegangen, wonach die "wirtschaftliche" Anteilsvereinigung den Tatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 nicht verwirklicht. Auf Grund dessen ist weiter davon auszugehen, dass Treuhandgestaltungen iZm § 1 Abs. 3…