1 Allgemeiner Teil Vereine Rz 1: Die Ausführungen der Vereinsrichtlinien sind formal auf Körperschaften in der Rechtsform des Vereines nach dem Vereinsgesetz beschränkt. Sie sind aber vor allem hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen über die Begünstigungsvorschriften der Bundesabgabenordnung (BAO) grundsätzlich auf alle Körperschaften anwendbar. Dies hat…
1.2.1.1.4 Vereine Rz 22: Ein Verein im Sinne des § 1 Vereinsgesetz 2002 (VerG) ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen auf Grund von Statuten, zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweckes. Er darf nicht…
…24.4.1978, 1054/77). 1.1.1.2 Kreis der Begünstigten Rz 9: Als begünstigte Rechtsträger kommen grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten Rechts in Betracht, insbesondere Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes 2002, aber auch Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Stiftungen und Anstalten…
…Bf. am 12.3.2025 im ZVR ergab, dass keine Daten (mehr) für eine Auskunft vorliegen. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 27 Vereinsgesetz 2002 endet die Rechtspersönlichkeit eines Vereines mit der Eintragung seiner Auflösung im Vereinsregister; außer es ist eine Abwicklung (Liquidation) erforderlich. Erforderlich ist eine Abwicklung…
…Eintragung der Vereinsauflösung mit Wirksamkeit per 11.7.2017 endigte die Rechtspersönlichkeit des bf Vereins (§ 16 Abs 2 und § 27 Vereinsgesetz), da es seit damals keinen Hinweis auf Vereinsvermögen und auch keinen Abwicklungsbedarf mehr gibt (VwGH vom 24.2.2011, 2007/15/0112). Die bekämpfte…
…genannt sind. Wer den Verein nach außen vertritt, muss nach § 3 Abs. 2 Z 7 Vereinsgesetz 2002 den Statuten zu entnehmen sein. Nach § 158 Abs. 4 BAO sind die Abgabenbehörden für Zwecke der Abgabenerhebung berechtigt, auf automationsunterstütztem Weg Einsicht in das automationsunterstützt geführte zentrale Vereinsregister…
…allenfalls bestellten Abwicklers binnen vier Wochen nach der Auflösung mitzuteilen. Ist eine Abwicklung erforderlich, wird der aufgelöste Verein gemäß § 30 Abs. 1 Vereinsgesetz 2002 durch den Abwickler vertreten. Stellt sich nach Beendigung des Vereins (§ 27) heraus, dass (noch weitere) Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sind, so ist gemäß …
…gesetzt worden sind. Diese Unterlagen sind in der Anlage angeschlossen. Auf Grund dieses Umstandes stellt sich nunmehr die Frage der Parteifähigkeit des Vereines. Gemäß § 27 Vereinsgesetz endet die Rechtspersönlichkeit eines Vereins mit der Eintragung seiner Auflösung im Vereinsregister; ist eine Abwicklung erforderlich, verliert er seine…
…auch hervor, dass Vereinsvermögen nicht vorhanden und eine Abwicklung daher nicht erforderlich war. 7. Mit Schreiben des Bundesfinanzgerichtes vom 01.10.2020 wurde der belangten Behörde unter Bezugnahme auf die entsprechenden Normen des Vereinsgesetzes und hierzu ergangene einschlägige Rechtsprechung mitgeteilt, dass im Fall, dass eine…
…habe. Dies entspricht auch dem Stand des Vereinsregisters, in welchem die freiwillige Auflösung zum 27.2.2009 eingetragen wurde. Das Bundesfinanzgericht hat die Prozessvoraussetzungen und damit das Fehlen von Prozesshindernissen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen. Gemäß § 27 Vereinsgesetz 2002 - VerG, BGBl. I Nr…
1.2.1.2.2.8 Den öffentlich-rechtlichen Körperschaften abgabenrechtlich gleichgestellte Körperschaften Rz 56: Nach § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 sind politische Parteien wie Körperschaften des öffentlichen Rechts zu behandeln, wenn ihnen gemäß § 1 Abs. 4 des Parteiengesetzes 2012, BGBl. I Nr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Caroline Toifl Rechtsanwalt GmbH, Geusaugasse 17, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 24. September 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. August…
…also nach dem Gesetz unzulässig, nur eine nach außen vertretungsbefugte Person in den Statuten festzusetzen, da dies auch dem prinzipiellen Vieraugenprinzip („Das Leitungsorgan muss aus mindestens zwei Personen bestehen.“) widerspricht. Schon die Materialen zum Vereinsgesetz (990 der Beilagen, GP XXI, Regierungsvorlage S. 26) fordern ein…
5.5.4a.4 Materielle Voraussetzungen 5.5.4.3.5 Materielle5.5.4a.4.1 Voraussetzungen für Spendenempfänger iSdnach § 4a Abs. 84 Z 1 EStG 1988 5.5.4a.4.1.1 Abgabenrechtliche Begünstigungen Rz 1338e1315: Für die begünstigten Spendenempfänger im Sinne des § 4a…
… 22 Abs. 3 und 4 des Vereinsgesetzes 2002 sind nicht anzuwenden. Die auf Grund der entsprechenden Prüfung erteilte Bestätigung hat folgende Mindestangaben zu enthalten: Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungs- oder Jahresabschlusses. Bestätigung der Ausgestaltung der Rechtsgrundlage (zB Satzung) iSd § 4a EStG 1988. Bestätigung über die…
1.2.1.3 Nichtrechtsfähige Gebilde (§ 1 Abs. 2 Z 3 in Verbindung mit § 3 KStG 1988) 1.2.1.3.1 Allgemeines Rz 103: Folgende nichtrechtsfähige Gebilde sind in § 3 KStG 1988 als körperschaftsteuerpflichtig aufgezählt: Personenvereinigungen Anstalten Stiftungen andere Zweckvermögen. Diese Vorschrift ist ein…
4.1.2.1 Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG 1988 Rz 424: Zu den allgemeinen Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleiches nach § 5 EStG 1988 siehe EStR 2000 Rz 426 ff. § 7 Abs. 3 KStG 1988 legt darüber hinaus die Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 für bestimmte Körperschaften fest…
…werden damit durch die Finanzverwaltung keine über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Rechte oder Pflichten begründet. Vorrangig beachten Sie bitte die aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Zwingend notwendig sind nur die vom Vereinsgesetz vorgeschriebenen Angaben. Die aus abgabenrechtlicher Sicht unabdingbaren zusätzlichen Aussagen zur Erlangung der Begünstigungen gemäß den §…
…1 (Zweigverein oder eigener Rechnungskreis): Es wird ein weiterer Verein gegründet, der als Zweigverein gemäß § 1 Abs. 4 Vereinsgesetz 2002 ausgestaltet wird. Der Profibetrieb wird diesem Zweigverein übertragen. Auf Seiten des nicht gemeinnützigen Zweigvereins liegt eine Einlage vor; die Vermögenserhöhung wird bei diesem steuerlich gemäß …
…1 KStG körperschaftsteuerpflichtig sei, sei mangels ordnungsgemäßer Gründung unter Einhaltung der Vorgaben des Vereinsgesetzes weder errichtet worden noch im rechtlichen Sinne entstanden. Zur Erlangung der Rechtspersönlichkeit sei neben der Konzeption von Vereinsstatuten die rechtliche Entstehung des Vereins durch Anmeldung bei der Vereinsbehörde und Eintragung ins…