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2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…V (Art. 16 und 17) des MLI zur "Verbesserung der Streitbeilegung" gleicht dabei die bestehenden Verständigungsklauseln an Art. 25 OECD-MA an. Teil VI (Art. 18 bis 26) des MLI führt in vereinzelten Fällen eine Schiedsklausel ein.7 Im Falle der DBA, für welche die…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…zB bei subsidiär gemeldeten Mitgliedern der obersten Führungsebene oder bei Mitgliedern des Stiftungsvorstands einer Privatstiftung. Bei bestellten Funktionsträgern erlischt die Funktion und damit das wirtschaftliche Eigentum mit ihrem Ableben, sodass diese wirtschaftlichen Eigentümer mit Änderungsmeldung binnen vier Wochen ab Kenntnis des Todes aus dem Register…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…Einbringung eines Vorlageantrages und spätere Zurückziehung der Berufung nämlich zu einem Zeitpunkt, in dem die Jahresfrist für eine Aufhebung und rechtsrichtige Neuerlassung des Erstbescheides nach § 299 BAO bereits abgelaufen ist, ihre rechtliche Existenz entzogen werden könnte, wäre es verfahrensrechtlich zulässig, die Verböserung ungeachtet des eingebrachten…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…neue Tatsachen, Beweise und Anträge, die der Abgabenbehörde im Laufe des Beschwerdeverfahrens zur Kenntnis gelangen, ist Bedacht zu nehmen, auch wenn dadurch das Beschwerdebegehren geändert oder ergänzt wird (§ 270 BAO). 3.6. Zahlungsfristen (Fälligkeit, Nachfristen) Beschwerdevorentscheidungen treten zwar an die Stelle der angefochtenen Bescheide; dies…