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BMF-010203/0596-VI/6/2010Spendencharakter von Charity-Veranstaltungen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0596-VI/6/201002.11.2010

…insgesamt von der Organisation erzielte Spende im Verhältnis 50:50 auf die beiden Spender aufgeteilt wird. Zusammenfassung Versteigerungen im Rahmen von Charity-Veranstaltungen sind hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Spenden nicht schädlich. Bei Sachspenden aus dem Betriebsvermögen kann der Sachspender den gemeinen Wert der Sachspende als…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 1/2

…dokumentieren bzw. nachzuweisen (in Frage kommen etwa Änderungen hinsichtlich des Umfangs der unterschiedlichen Bereiche der KöR, die geplante Zufuhr von zusätzlichem Kapital in nicht unbeträchtlichem Ausmaß usw.). 4. Gemeinsame Veranstaltung eines Sportvereins mit einer Freiwilligen Feuerwehr - Steuerpflicht? 4.1. Bezughabende Norm VereinsR 2001 Rz 200;…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 2/2

§ 12 UmgrStG; § 6 Z 14 lit. b EStG 1988; UmgrStR 2002 Rz 1276, 1279 iVm EStR 2000 Rz 2595 ff und §§ 23, 24 UmgrStG; § 24 Abs. 7 EStG 1988, UmgrStR 2002 Rz 1506, 1507 iVm EStR 2000 Rz 5718. 5.2. Sachverhalt Beispiel a): Seit…

BMF-010221/0684-IV/4/2005Künstler-Sportler-Erlass, Keine Einbehaltung der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG in besonders gelagerten Fällen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0684-IV/4/200531.10.2005

…Antragsveranlagung gemäß § 102 Abs. 1 Z 3 EStG eine inländische Steuerleistung voraussichtlich nicht anfallen wird und die folgenden Voraussetzungen vorliegen: a) Jedebeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, die im Rahmen einer inländischen Veranstaltung eine Tätigkeit im Sinne des § 99 Abs. 1 Z 1 EStG ausübt, bezieht für…

BMF-010219/0055-VI/4/2016Umsatzsteuersatz Fotobücher
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0055-VI/4/201610.02.2016

…mit gedruckten vollfarbigen, personalisierten Fotos und kurzem Text zu den Aktivitäten, Veranstaltungen, Personen usw. auf den jeweiligen Fotos in die Position 4911 91 00 der KN als Fotografien einzureihen ist. Eine Einreihung in die Position 4901 der KN als Buch wird mit der Begründung ausgeschlossen…

BMF-010313/0366-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Mündliche Anmeldung bei vorübergehender Verwendung Nationale Weisung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0366-IV/6/201610.05.2016

…Art. 232 UZK-DA, sofern sie im Reiseverkehr eingeführt werden; Luftfahrzeuge nach Art. 234 Abs. 1 UZK-DA, die auf Luftfahrtveranstaltungen ausgestellt oder im Rahmen solcher Veranstaltungen für Flugvorführungen verwendet werden; andere Waren in Einzelfällen mit Zustimmung des BMF. Bundesministerium für Finanzen, 10. Mai 2016

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 1/2

…Überlassung von Ausstellungsflächen und -räumen ein umfangreiches Zusatzleistungspaket. Daneben vermietet sie vertraglich näher bezeichnete Messe- und Kongressräumlichkeiten und -flächen an diverse Mieter, die die angemieteten Flächen für eigene Veranstaltungen (zB Kongresse oder Tagungen; Werbe- und Informationsveranstaltungen) nutzen. Die A-GmbH ist in diesen Fällen nicht…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 1/2

…wobei es gleichgültig ist, ob es sich um sesshafte oder nicht sesshafte Schausteller handelt. Ebenso begünstigt ist das Betreiben einer Schau für Auto- und Motorradakrobatik bei ständigem Ortswechsel im Rahmen größerer Veranstaltungen und in eigener Regie, bzw. auch das Aufstellen von nicht ortsfesten Kinderreitautomaten (zB…

BMF-010216/0155-VI/6/2008Salzburger Steuerdialog - ESt/KSt/UmgrSt 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0155-VI/6/200805.12.2008

…GmbH verkauft. Im Jahr 2006 wurde die Z-GmbH in die Unternehmensgruppe der A-GmbH aufgenommen. Bis zum Jahr 2005 wurden diese Betriebe als Betriebe gewerblicher Art geführt. Folgende Sparten werden nunmehr im Rahmen der GmbH betrieben: Stadttheater Bücherei Museum Organisation von Veranstaltungen/Events, Marketing…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…bestimmten Veranstaltungen zu genau festgelegten Zeiten ihre Tätigkeit als Notarzt auszuüben bzw. einen niedergelassenen Arzt zu vertreten. Bei ärztlichen Bereitschaftsdiensten im Zusammenhang mit Großveranstaltungen verpflichten sich die Ärzte außerdem, den Weisungen des Veranstalters im Rahmen der Einsatzplanung zu folgen. Die für die Tätigkeit bei Veranstaltungen…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…Gutschein" genannt) die Lieferung/sonstige Leistung bekannt und eindeutig konkretisiert ist, ist deren Verkauf bereits als Barumsatz anzusehen und daher in der Registrierkasse zu erfassen und darüber ein Beleg auszustellen (zB Eintrittskarte für eine konkrete Veranstaltung, Fahrscheine). Zur Konkretisierung reicht die genaue eindeutige Bezeichnung der…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…Messeverkäufe, Lieferservice bei Gastronomie sowie Verkauf von Büchern (im Rahmen von Buchausstellungen, Autorenlesungen, Vorträgen und sonstigen schulischen Veranstaltungen). Diese Erleichterung besteht ungeachtet einer bestehenden Belegerteilungsverpflichtung. Grundsätzlich können alle Umsätze im Freien (vgl. Abschnitt 6.2.1.) in die Begünstigung für mobile Gruppen fallen. 7. Sanktionen…