1. Abgabenerklärung Gemäß § 293b BAO sind nur Bescheide berichtigbar, die als Folge der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen rechtswidrig sind. Abgabenerklärungen in diesem Sinn sind insbesondere: Einkommensteuererklärungen (§ 42 EStG 1988), Steuererklärungen bei Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO (§ 43 EStG 1988), Körperschaftsteuererklärungen (§ 24 Abs. 3…
1. Unrichtigkeiten 1.1. Allgemeines Nach § 293 BAO können nur Fehler, die der Abgabenbehörde bei Ausfertigung ihres Bescheides unterlaufen sind, berichtigt werden. § 293 BAO ist nicht anwendbar, wenn die Behörde der Partei unterlaufene Fehler (zB offensichtlich unrichtige Angaben in der Abgabenerklärung) übernimmt (zB VwGH 23…
…zB Feststellungsverfahren oder Gewinn eines Gruppenmitgliedes). 4.2. Feststellung eines Verdachts auf Vorliegen eines Finanzvergehens Nach § 30a Abs. 1 FinStrG muss dazu hinsichtlich der Unrichtigkeiten, die zu einer Abgabennachforderung geführt haben, der Verdacht eines Finanzvergehens bestehen. 4.2.1. Verdacht Ein Verdacht liegt dann vor…
…BAO in Betracht, wenn ein Betrag aus der Abgabenerklärung übernommen wird, obwohl sich seine Unrichtigkeit aus der Aktenlage (bei Aktenkundigkeit des Inhaltes des Grundlagenbescheides) im Zeitpunkt der Erlassung des abgeleiteten Bescheides ergibt. Verfahrenstitel zur Abänderung oder Aufhebung von Feststellungsbescheiden sind beispielsweise § 276 Abs. 1 BAO…
…ist und dadurch die Aussagekraft des Auszuges aus dem Register nicht beeinträchtigt wird. So soll der Schwerpunkt einer Vermerksetzung auf materiellen Unrichtigkeiten liegen und nicht etwa auf Tipp- oder Rechtschreibfehlern. Die Ausführungen in diesem Unterpunkt gelten sinngemäß auch für unrichtige bzw. unvollständige Meldungen von Nominees…
…Bundesabgabenordnung (BAO) nicht zu erlassen ist, wenn der Steuerschuldner vor Erlassung eines derartigen Bescheides von sich aus die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit durch eine neue Selbstberechnung beseitigt und diese Berichtigung oder Ergänzung spätestens bis zum Ablauf des dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt zweitfolgenden Kalendermonats vornimmt…
…2008/15/0123). Die Abgabenbehörde soll nämlich in die Lage versetzt werden, klar zu erkennen, welche Unrichtigkeit der Beschwerdeführer dem Bescheid zuschreiben will (zB VwGH 15.11.2005, 2004/14/0108). Die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit einer Erklärung, welche Änderungen beantragt werden, erfordert bei teilweiser Anfechtung…
…Satz BAO). Solche Abänderungen oder Aufhebungen sind beispielsweise Berichtigungen gemäß § 293 BAO (zB Berichtigung von Schreib- und Rechenfehlern), Berichtigungen gemäß § 293b BAO (Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen), Änderungen gemäß § 295 Abs. 1 BAO (zB Anpassung eines Einkommensteuerbescheides an nachträglich geänderten Bescheid über die Feststellung von…
…Lösung § 293b BAO ist auch bei Übernahme von Unrichtigkeiten bei elektronischen Erklärungen zulässig. Nach § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Voraussetzung ist…
…inwieweit die Maßnahme rückwirkt, ist ebenfalls eine Ermessensentscheidung der Abgabenbehörde. Die offensichtliche Unrichtigkeit ist an Hand des Gesetzes und der dazu entwickelten Rechtsprechung zu beurteilen. Eine im Zeitpunkt der Bescheiderlassung nicht offensichtlich unrichtige Rechtsansicht wird durch Judikatur oder Änderungen höchstgerichtlicher Rechtsprechung, die nach Erlassung des…
…Nichtfeststellungsbescheid") abzusprechen. Zum Nichtfeststellungsbescheid siehe Abschnitt 5. Zu den Abgabenerklärungen im Sinn des § 293b BAO gehören auch als Steuererklärung bezeichnete Anbringen. Daher ist § 293b BAO gegebenenfalls auch bei Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Steuererklärungen (§ 43 EStG 1988) anwendbar. 4. Inhalt des Feststellungsbescheides 4. Inhalt des…
…Bei einem Abgabepflichtigen bestehen aus der Zeit von 1991 bis 1997 sehr hohe Verlustvorträge, die als Sonderausgabe in Betracht kommen. Im Zusammenhang mit einer die Jahre 1999 bis 2001 betreffenden Betriebsprüfung werden nun materielle Unrichtigkeiten festgestellt, die auch auf den - vom Prüfungsauftrag nicht umfassten - Zeitraum…