… 15 Abs. 1 Z 11 ErbStG), gemeinnützig (§ 35 BAO). 2.2 Haftung Der Grundsatz von Treu und Glauben ist unter anderem bei der Ermessensübung für die Inanspruchnahme persönlich Haftender bedeutsam. Haftungsinanspruchnahmen liegen nämlich im Ermessen (§ 20 BAO) der Abgabenbehörde (vgl. zB VwGH 30.3.2000…
…diesem Zusammenhang ist es aber der Behörde nicht verwehrt, in ihren Überlegungen allenfalls den Umstand zu berücksichtigen, dass es ihr im Hinblick auf den späteren Zeitpunkt der Feststellbarkeit der Uneinbringlichkeit nicht möglich war, ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zu verfolgen und dabei die entsprechenden Gläubigerrechte (vgl…
…einer kostenlosen, nur nach dem Prinzip von Treu und Glauben geschützten Auskunft des Finanzamtes oder einem kostenpflichtigen Antrag auf eine verbindliche Rechtsauskunft in Form eines Rulingbescheides. Die (über die diesbezüglichen Verpflichtungen hinausgehende) Verwaltungspraxis der Erteilung unentgeltlicher Auskünfte hat sich auch für Rechtsfragen im Sinn des §…
…KStG 1988 erteilen. Daraus lassen sich keine unmittelbaren materiellen Folgen ableiten. Die Auskunftserteilung zum konkreten Sachverhalt ist jedoch Grundlage für die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben. 2.6. Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO, BGBl…
…Treu und Glauben auslösen. Dafür ist jedoch erforderlich, dass diese von der tatsächlich zuständigen Behörde erteilt wurden. Da im Allgemeinen nicht ausschlaggebend ist, ob der die Auskunft erteilende Organwalter der zuständigen Abgabenbehörde nach der (internen) Geschäftsverteilung hiefür zuständig war bzw. approbationsbefugt war, können auch im…
…4 BAO) hat die Ermessensübung insbesondere den Vorrang des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Rechtsrichtigkeit) vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu beachten. Gegen eine Aufhebung können beispielsweise folgende Umstände sprechen: Geringfügigkeit der (vor allem abgabenrechtlichen) Auswirkungen der Rechtswidrigkeit des Bescheides, Grundsatz von Treu und Glauben (vgl…
…gilt daher unter Bedachtnahme auf den Grundsatz von Treu und Glauben und zur Vermeidung unbilliger Härten folgende Übergangsregelung: Diejenigen Pritschenwagenmodelle, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Mitteilung (31. März 2007) bereits auf dem Markt waren (und in der Kfz-Liste des BMF als Pritschenwagen…
…Umständen und Gegebenheiten durch eine Steueraufsichts- oder Prüfungsmaßnahme, welche von der Darstellung in der Abfrage abweichen, sowie sonstige Änderungen bzw. tatsächliche Abweichungen von der dargestellten Beschreibung haben zur Folge, dass die gegenständliche Auskunftserteilung keinerlei Bindungswirkung hinsichtlich Vertrauensschutz nach dem Grundsatz von Treu und Glauben hat…
…BAO) - im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Übung des Ermessens (§ 20 BAO) ist vor allem der Vorrang des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (der Rechtsrichtigkeit) vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu beachten. Bedeutsam können weiters beispielsweise sein: der Grundsatz von Treu und Glauben (siehe Richtlinien zum…
…der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Die Unrichtigkeit ist anhand der Rechtslage (Gesetze, Verordnungen) zu prüfen. Erlässe des BMF sind weder Rechtsverordnungen noch Weisungen im Sinn des Art. 20 Abs. 1 B-VG (vgl. zB Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben…
…13/0071), ebenso etwa der Umstand, dass die Partei die Unrichtigkeit nicht in einer Berufung gegen den betreffenden Bescheid geltend gemacht hat. Der Grundsatz von Treu und Glauben ist bei der Ermessensübung zu berücksichtigen (UFS 24.04.2006, RV/0399-K/05). 4. Antrag 4…
…uneinbringlich (im Sinn des § 235 BAO) wäre, wenn die Einhebung der Nachforderung unbillig (im Sinn des § 236 BAO) wäre (zB bei persönlicher Unbilligkeit oder als Folge des Grundsatzes von Treu und Glauben). Zu Treu und Glauben siehe zB Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben…