…als erwiesen angenommene Aufwendungen abzugsfähig (vgl. VwGH 12.09.1978, 1511/75; EStR 2000 Rz 1123). Aufgrund des Trennungsprinzips sind Leistungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter grundsätzlich anzuerkennen. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (vgl. VwGH 30.03.1953, 0565/51) steht es Steuerpflichtigen frei…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
…Gesellschafterwagnis ist ohne Bedeutung Rz 11 Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht für den eigenen Betrieb, sondern für den der Kapitalgesellschaft und somit für einen fremden Betrieb tätig (Trennungsprinzip). Der Gesellschafter ist daher in seiner Funktion als Geschäftsführer der GmbH und nicht als "Einzelkaufmann" für den…
…08.1995, 5 Ob 59/95 , HS 26.043), vielmehr sind das Gesellschaftsvermögen und das Vermögen der Gesellschafter zu trennen (Trennungsprinzip). An dem der Gesellschaft als Rechtsträger zugeordneten Gesamthandvermögen sind die Gesellschafter nur mittelbar über ihre Mitgliedschaft beteiligt. An den zum Gesellschaftsvermögen gehörenden einzelnen Objekten…
…5 Ob 59/95, HS 26.043), vielmehr sind das Gesellschaftsvermögen und das Vermögen der Gesellschafter zu trennen (Trennungsprinzip). An dem der Gesellschaft als Rechtsträger zugeordneten Gesamthandvermögen sind die Gesellschafter nur mittelbar über ihre Mitgliedschaft beteiligt. An den zum Gesellschaftsvermögen gehörenden einzelnen Objekten haben die…
…Rz 238). Auf Stiftungsebene findet keine Korrektur statt (StiftR 2001 Rz 81). Wird der Vorsteuerabzug versagt, ist bei der Ermittlung des richtigen Sachwertes die nicht abzugsfähige Vorsteuer miteinzubeziehen. Körperschaftsteuerrechtlich besteht aufgrund des Trennungsprinzips eine Abschirmwirkung. Eine Privatstiftung als juristische Person hat keine "privaten Wohnbedürfnisse", sodass …