Die Ermittlung der Tageslosung hat spätestens zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitstages zu erfolgen. Wenn Samstag und Sonntag geschlossen sind, ist der nächstfolgende Arbeitstag nach Freitag der Montag, wenn dieser Betrieb am Montag geöffnet hat. Wenn in einem Betrieb oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mehrere Kassen als Abrechnungseinheiten…
…Kassasturz) bzw. Einzelaufzeichnungen Schon bisher bestand der Grundsatz, dass die Betriebseinnahmen einzeln zu erfassen sind. Die Ermittlung der Tageslosung durch Rückrechnung (Kassasturz) war als Ausnahme gedacht, die jeder Unternehmer in Anspruch nehmen konnte (Abschn. 3.1.2 und 4.1.3 im Durchführungserlass zu § 126…
…bei der Losungsermittlung die Einzelaufzeichnungen im Rahmen der Grundaufzeichnungen geführt werden, dienen diese der Dokumentation der in die Bücher oder Aufzeichnungen nach § 126 Abs.2 BAO übernommenen Tageslosungssumme. Insoweit die einzelnen Bareingänge in der Form erfasst und aufgezeichnet werden, dass eine vollständige Losungsermittlung möglich ist…
…grundsätzlich einzeln zu erfassen. Es bestehen jedoch keine Bedenken dagegen, daß Verkaufs- oder Leistungserlöse eines Tages (Tageslosung) oder mehrere gleichartige Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten eines Tages zusammengezählt und in einer Summe aufgezeichnet werden. Von dieser Regelung werden Eintragungen in das Wareneingangsbuch nicht berührt. Allfällige Unterlagen über…
…dann am Tagesende durch Auszählung und Abzug der noch nicht verkauften Ware, die Tageslosung rechnerisch ermittelt wird. Bei einer unzulässigen Stock- oder Standverrechnung ist der Anknüpfungspunkt der innerbetriebliche Warenverkehr und nicht die vom Unternehmer erzielten Einnahmen. Der Kellner als Mitarbeiter (Erfüllungsgehilfe) des Unternehmers kassiert für…