…der Grenze befinden. 9.Die Begründung eines bloßen Zweitwohnsitzes in der Nähe der Grenze im Ansässigkeitsstaat reicht für die Inanspruchnahme der Grenzgängerregelung des Abkommens nicht aus. Andererseits führt allein der Umstand, dass ein Zweitwohnsitz außerhalb der Grenzzone im Ansässigkeits-, Tätigkeits- oder in einem Drittstaat besteht…
…4 Bedeutung erlangt. Denn die Tätigkeit der Models fällt unter keine der in diesem Satz erschöpfend aufgezählten Tätigkeiten, sodass mangels Betriebstätte in Deutschland ihre Einkünfte in Deutschland nicht besteuert werden dürfen. Andere Rechtsfolgen treten hingegen für die in Drittstaaten ansässigen Models ein, da sich diese…
…Grundsätzliche Überlegungen Die Frage, ob Tätigkeiten einer Person im Homeoffice eine Betriebsstätte für ein Unternehmen begründen, ist unter Heranziehung aller Fakten und Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Die Aussagen im OECD-MK beziehen sich - neben dem eigenen Zuhause der Person - auch gleichermaßen auf andere…
…bleibt Arbeitgeber, keine "Assistenzleistung" gegenüber der aufnehmenden ausländischen Konzerngesellschaft (Arbeitskräftegestellung im Sinne einer bloßen "Duldungsleistung") Das inländische Unternehmen hat die lohnsteuerlichen Verpflichtungen auch hinsichtlich jener Lohnbestandteile wahrzunehmen, die auf die im Ausland ausgeübten Tätigkeiten entfallen. Aus zwischenstaatlicher Sicht ist gemäß der dem Art. 15 OECD…
…zweiter Teilstrich EStG 1988, sonach als Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit zu qualifizieren. Was die Höhe dieser Vergütung betrifft, ist Folgendes zu beachten: Die in Österreich ansässige Steuerpflichtige erbringt im Rahmen ihres Betriebes grenzüberschreitende sonstige Leistungen an den Betrieb der Kapitalgesellschaft, die ihrerseits diese Leistungen…
…denn es werden von den Dienstnehmern "Vergütungen aus einer Tätigkeit im Sinne des § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG" erzielt. Damit kommt aber hinsichtlich der an die belgische Theater-AG gezahlten Vergütung eine Freistellung vom österreichischen Steuerabzug (20% von 1.000) nur dann in Betracht…
…ein, da es sich bei den vom Verein an die Spieler gezahlten Vergütungen um solche "aus einer Tätigkeit im Sinne des § 99 Abs 1 Z 1 EStG 1988" handelt. Eine Freistellung des ausld. Sportvereins vom österr. Steuerabzug iHv 20% kommt daher nur dann in Betracht…
…Arztes. Dafür werden - abgesehen von der eigenen Tätigkeit des Arztes - Ressourcen aus der GmbH nur für Hilfsdienste verwendet. Auf Grund des großen Verwaltungsaufwandes des Organisierens der Seminare, der Durchführung der Seminare und der Dokumentationen der Medikamentenprüfungen für Pharmafirmen sind in der GmbH auch Dienstnehmer angestellt…
…MPfG setzt idR das Bestehen eines Hauptintermediärs gemäß § 3 Z 3 lit. a EU-MPfG voraus, dessen Tätigkeiten durch den Hilfsintermediär gefördert werden sollen. Im Gegensatz zu Hauptintermediären können unter Hilfsintermediäre gemäß § 3 Z 3 lit. b EU-MPfG auch Personen aus Berufsgruppen qualifiziert werden…
…wohnhaft in Deutschland innerhalb der Grenzzone, ist teilzeitbeschäftigt und arbeitet im ganzen Kalenderjahr lediglich zwei Tage pro Woche in Österreich innerhalb der Grenzzone. Im Zuge seiner Tätigkeit ist B an 17 Tagen aus dienstlichen Gründen in einem Drittstaat tätig. Die tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr betragen…
…auf Basis dessen die X Beteiligungsverwaltungs GmbH, eine A-Konzerngesellschaft, die Betriebe der C in einem Drittstaat, ein Kraftwerk und eine Kohlenmine, weiterhin führen und betreiben soll. Gemäß Anteilskaufvertrag und Management Agreement hatte B Anspruch auf folgende Zahlungen: | | Erwartete Zahlungen (abgezinst) | Tatsächliche…
…statt. Die mit Deutschland geschlossene Konsultationsvereinbarung vermag - wie schon das zugrundeliegende DBA - nur im Verhältnis zwischen Österreich und Deutschland zu greifen. Hätte sonach der Arbeitnehmer Arbeitstage in einem Drittstaat ausgeübt, die aber aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie im Homeoffice ausgeübt werden…
…in welche der vier Kategorien die konkrete Rechtsform einzuordnen ist, kann bei Mitgliedstaaten des EWR auf die Beurteilung des entsprechenden Mitgliedsstaates im Rahmen bzw. Zusammenhang mit der jeweiligen Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie abgestellt werden. Im Falle von Drittstaaten ist die Beurteilung der Rechtsform von Parteienvertretern…
…2. Satz OECD-MA zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, die außerhalb des Anwendungsbereichs des Abkommens liegt, z.B. Verständigungsverfahren im Hinblick auf Verrechnungspreisberichtigungen zwischen zwei Betriebstätten eines in einem Drittstaat ansässigen Stammhauses, siehe OECD-MK Art. 25 Rz. 55. Ein Verständigungsverfahren kann multilateral geführt werden, wenn…
…Telefonsex). 3. Ausübung einer Sexdienstleistung im Rahmen einer selbständigen oder nichtselbständigen Tätigkeit 3.1. Abgabenrechtliche Grundsätze Für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist gemäß § 21 BAO in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. 3.2. Eigenständige Beurteilung des…
…auf die höchstpersönliche Tätigkeit beziehen (zB Sekretariatsarbeit), stellen keinen eigenständigen, sich abhebenden, geschäftlichen Betrieb dar. Auch soll eine Einkünftezurechnung zur natürlichen Person unterbleiben, wenn die GmbH selbst am Markt auftreten und die Marktchancen nutzen kann. Betreibt daher zB ein Gärtner seinen Gärtnereibetrieb in Form einer…
…sowie bestimmte Indikatoren für die Orte wirtschaftlicher Tätigkeit in den Steuergebieten, in denen multinationale Unternehmensgruppen tätig sind, zu verbessern, um die Verrechnungspreisrisiken und andere Risiken im Zusammenhang mit Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung allgemein zu bewerten sowie gegebenenfalls für wirtschaftliche und statistische Analysen, in der Erwägung…
…oder Auslandsfiliale; Arbeitskräfteüberlassung). Siehe Rz 178 ff. 5.6.7. Gemischte Tätigkeiten 5.6.7.1. Zeitanteilige Aufteilung Rz 95 Ist ein Dienstnehmer teilweise im unternehmerischen und teilweise im nichtunternehmerischen Bereich tätig, sind die Arbeitslöhne entsprechend zuzuordnen und nur mit dem unternehmerischen Teil steuerpflichtig. Die…
…sowie bestimmte Indikatoren für die Orte wirtschaftlicher Tätigkeit in den Steuergebieten, in denen multinationale Unternehmensgruppen tätig sind, zu verbessern, um die Verrechnungspreisrisiken und andere Risiken im Zusammenhang mit Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung allgemein zu bewerten sowie gegebenenfalls für wirtschaftliche und statistische Analysen, in der Erwägung…
…Begriff allgemein 2.3.1.1. Nach DBA Eine Betriebsstätte im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens mit Ungarn ist eine feste Geschäfts- oder Produktionseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird (Artikel 5 Abs. 1 DBA-Ungarn). Der Ausdruck umfasst insbesondere einen Ort…