…deren Begünstigtenstellung zum 31.03.2011 aufrecht besteht, unabhängig davon, ob es sich um in der Stiftungserklärung (Stiftungsurkunde oder Stiftungszusatzurkunde) bezeichnete oder um festgestellte Begünstigte handelt. Gab es in der Vergangenheit Begünstigte, sind diese daher - selbst wenn diese Begünstigten in der Vergangenheit Zuwendungen erhalten haben…
…Die genannten Personen bzw. Personengruppen sind anhand der Angaben im Firmenbuch, der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde (sofern eine Zusatzurkunde errichtet wurde) festzustellen. Bei Personen ohne Wohnsitz im Inland ist eine Reisepasskopie einzuholen und die Identität anhand dieser Reisepasskopie zu überprüfen. Hervorzuheben ist, dass die Stifter…
…vergleichbare Rechtsträger, die von Privatstiftungen gemäß § 1 PSG (also von inländischen Privatstiftungen) errichtet werden. Zur Überprüfung, ob im Hinblick auf eine inländische Privatstiftung eine in- oder ausländische Substiftung vorliegt, sollte jedenfalls Einsicht in die Stiftungsdokumente (Stiftungsurkunde, Stiftungszusatzurkunde, Beschlüsse des Stiftungsvorstands; Bilanzen, etc.) genommen werden, um…
…5a Abs. 1 Z 2 lit. d WiEReG sind bei Privatstiftungen folgende Dokumente zu übermitteln: Stiftungsurkunde Stiftungszusatzurkunde (sofern vorhanden) Alle weiteren Nachweise, die für die Feststellung und Überprüfung aller Begünstigten der Privatstiftung gemäß WiEReG notwendig sind (zB Beschluss des Stiftungsvorstands oder eines anderen Stiftungsorgans, sofern…