Wie dem Bundesministerium für Finanzen von italienischer Seite mitgeteilt wurde, ist die Erlangung von Steuerentlastungen in bezug auf italienische Pensionen auf Grund der Bestimmungen eines mit Italien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens künftighin an die Beibringung einer Wohnsitzbescheinigung gebunden. Ein Muster eines diesbezüglichen internationalen Vordruckes ist in der…
Der Künstler-Sportler-Erlass wird im Interesse einer vereinfachten Anwendung geändert. Die Punkte 3.1 lit. a) und 3.2 des Erlasses des BMF vom 31. Oktober 2005, BMF-010221/0684-IV/4/2005, (Künstler-Sportler-Erlass), AÖF Nr. 256/2005, geändert durch den Erlass…
…unterliegen grundsätzlich nur der Besteuerung in Österreich. Zur Erlangung einer Steuerentlastung in Italien muss der pensionsauszahlenden italienischen Stelle bis 30. September des Jahres, für das eine Steuerentlastung in Italien beansprucht wird, eine vom zuständigen österreichischen Finanzamt auf dem maßgeblichen Vordruck (in aller Regel: "Mod EP…
…unterbleiben. 2. Steuerentlastungsvorschriften der Doppelbesteuerungsabkommen 2.1 Der für die Einbehaltung der Abzugssteuer haftende Veranstalter (der inländische Haftungspflichtige) ist nach Maßgabe der Verordnung BGBl. III Nr. 92/2005 berechtigt (aber abgabenrechtlich nicht verpflichtet) allfällige Steuerentlastungsvorschriften von Doppelbesteuerungsabkommen unmittelbar anlässlich der Auszahlung der Einkünfte zu berücksichtigen;…
Der hohe Anstieg an Energiekosten belastet österreichische Betriebe unterschiedlicher Branchen und Größen. Die Teuerung insbesondere in den Bereichen elektrischer Strom, Erdgas, Benzin, Diesel und Heizöl belastet dabei nicht nur die Ergebnisse dieser Unternehmen, sondern auch kurzfristig ihre Liquiditätssituation. Vor diesem Hintergrund soll im Hinblick auf…
…geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Griechenlands in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich und Griechenland folgendes Einvernehmen erzielt: Artikel 1 Entlastung von der österreichischen Quellensteuer (1) Das nachstehende Verfahren findet Anwendung…
…geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Belgiens in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich und Belgien folgendes Einvernehmen erzielt: Artikel 1 Entlastung von der österreichischen Quellensteuer (1) Das nachstehende Verfahren findet Anwendung…
…93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Portugals in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich und Portugal folgendes Einvernehmen erzielt: Artikel 1 Entlastung von der österreichischen Quellensteuer 1. Das nachstehende Verfahren…
…BGBl 709/1995, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Spaniens in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich und Spanien folgendes Einvernehmen erzielt: "Artikel 1 Entlastung von der österreichischen Quellensteuer 1. Das nachstehende…
…140/2015, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Chiles in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich folgendes Einvernehmen erzielt: "1. Das nachstehende Verfahren findet Anwendung auf Anträge auf abkommensgemäße Entlastung an der…
…dass die nach § 50a Abs 7 dEStG idF des deutschen Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 zu erhebende "Werkvertragsabgabe" (Abzugsteuer auf Vergütungen für die Herstellung eines Werks im Inland für Rechnung eines ausländischen Gläubigers) im Zuge des deutschen Steuerbereinigungsgesetzes 1999 rückwirkend zum 1. April 1999 wieder aufgehoben…
…sondern der britischen Architekten-Gesellschaft zuzurechnen. Daher ist für die DBA-konforme Steuerentlastung in Österreich das von der Gesellschaft beigebrachte Formular ZS-QU2 erforderlich und es bedarf - ungeachtet des Besteuerungsdurchgriffes nach § 99 EStG 1988 und der Neuregelung in EStR 2000 Rz 104 - keines weiteren Entlastungsbegehrens…
…der österreichischen Besteuerung zu entlasten, so kann unter gewissen Voraussetzungen eine Entlastung unmittelbar im Rahmen des Lohnsteuerabzugs vorgenommen werden. Wird die Steuerentlastung im Rahmen des Lohnsteuerabzugs vorgenommen, trägt das österreichische Unternehmen die Verantwortung, den Umfang der abkommensrechtlichen Freistellungsverpflichtung nachweisen zu können. Die für das Unternehmen…
…verliehenen Arbeitskräfte die österreichische Lohnsteuer entrichten. Wird die Inanspruchnahme der Steuerfreistellung der Arbeitnehmer aufgrund eines mit Österreich abgeschlossenen DBA geltend gemacht, wird die Steuerentlastung nicht gewährt, wenn auf Verlangen der österreichischen Steuerbehörden kein ausreichender Nachweis über die Abkommensberechtigung der nach Österreich verliehenen Arbeitnehmer erbracht wird…
…Formulare ). Ist dieses Formular ordnungsgemäß ausgefüllt und von der ausländischen Steuerverwaltung bestätigt, dann wird damit der Abfuhrpflichtige in die Lage versetzt, die Grundvoraussetzungen der Anspruchsberechtigung für die Steuerentlastung zu belegen. ZS-QU2 ist auch dann verwendbar, wenn der Einkünfteempfänger eine ausländische Personengesellschaft ist, die im…
…Lieferanten) aufgenommen bzw. in Inventurlisten an das Steuerlager gemeldet wird, auch die Versteuerung nachgewiesen werden. Deshalb soll die Aufnahme und Steuerentlastung vorzugsweise durch jenes Steuerlager erfolgen, welches die Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr bzw. auch die Versteuerung des Schaumweins vorgenommen hat. Für andere Fälle…
…Behaltefrist von zwölf Monaten erfüllt, ist somit abkommensrechtlich eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorzusehen. Andernfalls ist die österreichische Quellensteuer auf 15% zu reduzieren. Für die Durchführung der abkommensrechtlichen Steuerentlastung sind die Regelungen der DBA-Entlastungsverordnung (BGBl. III Nr. 92/2005) maßgeblich. Art. 5 iVm Art…
…2 lit. c OECD-MA aufleben. Dabei wäre in Österreich - wie im Fall einer echten Personalgestellung - eine Steuerentlastung zu gewähren. Diese Fallkonstellation träfe im Fall einer längerfristigen Geschäftsführungstätigkeit der österreichischen Muttergesellschaft durch stets wechselnde inländische Arbeitnehmer, die sich jeweils kurzfristig bei der ausländischen Tochtergesellschaft aufhalten…
…dass dadurch Österreich die Berechtigung verliert, die in der Arbeitsgestellungsvergütung enthaltenen Arbeitslöhne zu besteuern. Die abkommensgemäße Steuerentlastung kann durch Steuerrückzahlung oder durch Steuerbefreiung herbeigeführt werden. A. Steuerrückzahlung Eine Steuerrückzahlung kann unter Verwendung der Vordrucke ZS-RD1 (deutsche Version) oder ZS-RE1 (englische Version) unter Anschluss…
…noch Unklarheit besteht, empfiehlt sich die Klärung der Frage der Abkommensinterpretation in Bezug auf den Begriff des "Arbeitgebers" im gegebenen Zusammenhang im Weg eines Verständigungsverfahrens. Während der Dauer eines solchen Verfahrens ist das BMF zur temporären Steuerentlastung im Weg des § 48 BAO bereit. Im Rahmen…