RIS AI
7 Treffer419 msnur geltende Fassungen
BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…des Verfahrens (nach § 303 BAO) erscheint in Anbetracht der Tatsache, dass mit der Wiederaufnahme der Exekutionstitel für die Pfändungen wegfällt nicht sinnvoll. Somit muss in diesem Fall ein neuerlicher (weiterer) Sicherstellungsauftrag für eine exekutiv sicherzustellende voraussichtliche Abgabenerhöhung ausgefertigt werden. Bundesministerium für Finanzen, 19. Oktober 2010

2024-0.235.229Einbringungsmaßnahmen gegen die Gesellschafter (Mitglieder) einer nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (Personengemeinschaft)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.235.22926.03.2024

…der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt. 6. Sicherstellungsauftrag Die Gesamtschuld entsteht gleichzeitig mit der Entstehung der Abgabenschuld (§ 4 BAO). Daher ist es zulässig, noch bevor der Abgabenanspruch mit Bescheid gegenüber der nicht rechtsfähigen Personengemeinschaft festgesetzt wurde, gegenüber den Gesellschaftern (Mitgliedern) als Gemeinschuldnern einen Sicherstellungsauftrag gem. …

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…hat die Forderungspfändung unmittelbar zu erfolgen. 6.1.3. Verfahren bei Ausstellung eines Sicherstellungsauftrages 6.1.3.1. Sicherstellungsauftrag im Prüfungsverfahren Erlassung durch die prüfende Stelle Genehmigung lt. Genehmigungserlass Einsicht in das Kontenregister sollte bereits im Rahmen der Prüfung erfolgt sein und ist daher für…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…0029). Für die Beurteilung der Frage, in welchen Fällen eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringlichkeit beim Hauptschuldner vorliegt, ist die Judikatur zu § 232 BAO (Sicherstellungsauftrag) heranziehbar. Derartige Gefährdungen bzw. Erschwerungen werden ua gegeben sein bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite…

05 0201/1-IV/5/92Neufassung des § 14 BAO durch BGBl.Nr. 448/1992
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0201/1-IV/5/9216.11.1992

…der Frage, in welchen Fällen eine Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung der Einbringlichkeit beim Hauptschuldner vorliegt, ist die Literatur und Judikatur zu § 232 BAO (Sicherstellungsauftrag) heranziehbar. Derartige Gefährdungen bzw. Erschwerungen werden ua. gegeben sein bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…gemäß § 217 Abs. 7 BAO (siehe RAE Rz 978). Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten ua. für Bescheidbeschwerden gegen Sicherstellungsaufträge (§ 232 BAO). Dort sind bei der meritorischen Beschwerdeerledigung nach Erlassung des Sicherstellungsauftrages eingetretene Umstände nicht zu berücksichtigen (vgl. zB VwGH 28.11.2002, 2002/13/0045…

05 2201/6-IV/5/91Sicherheitsleistung gemäß § 222 BAO durch in dauernder Sammelverwahrung befindliche und in dauernden Sammelurkunden verbriefte Wertpapiere
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2201/6-IV/5/9119.12.1991

Da Inhaberschuldverschreibungen wie Anleihen, Obligationen, Pfandbriefe und Teilschuldverschreibungen durch Massenemission und Stückelung (Schaffung kleinerer Einheiten) gekennzeichnet sind und die gesonderte Verwahrung solcher jedem einzelnen Depotkunden gehörenden Wertpapiere in Form der Sonderverwahrung (Streifbandverwahrung) oder Summenverwahrung (Tauschverwahrung) umständlich ist, besondere Kosten verursacht und eine Rationalisierung im Bereich…