RIS AI
9 Treffer627 msnur geltende Fassungen
254.183-10a/73Umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen der katholischen Kirche, Orden und Kongregationen sowie der Diözesan-Caritas
geltende FassungErlässe & InformationenErlass254.183-10a/7302.07.1973

…Pflegeanstalten, Alters-, Blinden- und Siechenheimen, Kindergärten, Kinderheimen, Schulen und Pfarren) bildet ebenfalls keinen Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 2 KStG 1966. 3.3. Hinsichtlich der entgeltlich durchgeführten Führungen in Kirchen, Klöstern und Stiften kann davon ausgegangen werden, dass zwar eine wirtschaftliche Betätigung vorliegt, die…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

… 48a Abs. 4 lit. b BAO ist die Offenbarung oder Verwertung von Verhältnissen befugt, wenn sie auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgt. § 15 Schülerbeihilfengesetz 1983 lautet: "§ 15. (1) Personen, deren Einkommen zur Ermittlung der Bedürftigkeit nachzuweisen ist, haben dem Antragsteller die erforderlichen Nachweise an die…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 2/2

Der Abgabepflichtige reicht vor Zustellung des Einkommensteuerbescheides die Unterlagen nach. Innerhalb der Berufungsfrist werden die Berufung und ein Aussetzungsantrag eingebracht. In der Begründung der Berufung wird auf die nachgereichten Unterlagen verwiesen. Der Aussetzungsantrag entspricht den Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 BAO. 25.3. Frage Wie…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…3; 3a Abs. 10 UStG 1994 (Rz 345 UStR 2000) Überlassung von Nutzungsrechten an einer Software - Lieferung oder sonstige Leistung Eine Schule in Deutschland kauft ein Mathematikprogramm von einem österreichischen Softwarevertreiber (S), das auf der Homepage der Vertreiberfirma unter dem Titel "Schullizenz" angeboten wird. Lieferumfang…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 1/2

…ist eine Aufteilung in einen steuerpflichtigen und einen steuerfreien Teil vorzunehmen? Gemäß UStR 2000 Rz 879 umfasst der Begriff Privatlehrer - unabhängig von der Rechtsform - Unternehmer, die mit der Unterrichtserteilung an öffentlichen Schulen oder umsatzsteuerbefreiten Privatschulen und schulähnlichen Einrichtungen iSd § 6 Abs. 1 Z 11 lit…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…Wohnung nicht überschreitet. Das WFG fördert ua die Errichtung von Wohnheimen. Als Wohnheim gilt danach ein zur Befriedigung des dauernden Wohnbedürfnisses seiner Bewohner (Studenten, Senioren, Schüler, Behinderte etc) bestimmtes Heim, das neben den Wohn- und Schlafräumen auch die seinem Verwendungszweck entsprechenden sonstigen Räume, wie Speise-…

BMF-010219/0286-VI/9/2005Umsatzsteuerprotokoll 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0286-VI/9/200520.10.2005

…öffentlichen Schulen erfüllt (vgl. Rz 876 UStR 2000). Die einzelnen Vortragsgegenstände werden von den jeweiligen Lehrern als Live-Unterricht über das Internet angeboten. Einzelpersonen nehmen in virtuellen Gruppen zu festgesetzten Zeiten von ihrem Heim- bzw. Büro-PC aus an dem Unterricht teil. Lehrer und Schüler…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 1/2

…Einzelfall danach zu entscheiden, ob derjenige, der das Entgelt leistet, selbst Leistungsempfänger ist oder lediglich die einem Anderen geschuldete oder erbrachte Leistung finanziert. Dabei erfolgt die Bestimmung des Leistungsempfängers grundsätzlich nach den schuldrechtlichen Beziehungen (vgl. Ruppe/Achatz , UStG 4 , § 4 Tz 112). Im vorliegenden Fall…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…als gesetzlicher Schulerhalter ein Gemeindeverband gegründet werden. Die Bildung eines Gemeindeverbandes erfolgt durch Verordnung der Landesregierung. In der Verordnung ist auch festzulegen, in welchem Verhältnis die beteiligten Gemeinden den nicht durch eigene Einnahmen des Gemeindeverbandes gedeckten Aufwand zu tragen haben. Die Überlassung der Schulen durch…