…sehen eine Zurechnung dann vor, wenn der Fruchtgenussberechtigte auf die Einkünfteerzielung Einfluss nehmen kann, die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestalten kann, die mit dem Fruchtgenussrecht verbundenen Aufwendungen trägt, das Fruchtgenussrecht für eine gewisse Dauer eingeräumt wird und seine Rechtsposition ausreichend abgesichert ist. 1.3…
…zur Einantwortung an die Erben. Mit Einantwortung treten die Erben rückwirkend auf den Todestag als Gesamtrechtsnachfolger (§ 19 BAO) in die von der Verlassenschaft fortgeführte Rechtsposition des Erblassers ein. Ab diesem Zeitpunkt können Abgabenbescheide nur mehr an die Erben gerichtet werden. Mehrere Erben sind im Bescheid…
…September 2007 sollte die Leibrentenbezugszeit beginnen. Mit Wirksamkeit zum 1. Juli 2000 hat der Arbeitgeber auf seine Rechtsposition als Versicherungsnehmer verzichtet. Ab diesem Zeitpunkt war die Abgabepflichtige selbst Versicherungsnehmerin und wurde der Versicherungsvertrag nicht mehr als betriebliche Direktversicherung geführt. Auf Grund der sehr geringen Höhe…
…Verstorbenen, soweit sie nicht höchstpersönlicher Art sind (§ 531 ABGB). Diese Vermögensmasse verselbständigt sich mit dem Tod des Verstorbenen zu einer juristischen Person (Verlassenschaft nach...), die die Rechtsposition des Verstorbenen fortsetzt (§ 546 ABGB), d.h. die "ruhende Verlassenschaft" ist Gesamtrechtsnachfolgerin des Verstorbenen (OGH 8.3.2006…
…über Räume weder als (Mit)Eigentümer noch als (Mit)Mieter noch als Mitbenutzer für seine betrieblichen Zwecke verfügen kann. Dem Nutzenden muss jedenfalls eine Rechtsposition eingeräumt sein, die ihm ohne seine Mitwirkung nicht mehr ohne Weiteres entzogen oder verändert werden kann. Die Wohnung des Heimarbeiters…
…IX); zeitlicher Wirksamkeitsbeginn iZm mit Verschlechterung der Rechtsposition des Steuerpflichtigen (EAS 2692) Sachverhalt Eine in der Schweiz ansässige Person nimmt im März 2006 eine Grenzgängertätigkeit bei einem österreichischen Arbeitgeber auf. Lösung Da das Abänderungsprotokoll zum DBA-Schweiz im März 2006, also im Zeitpunkt der Aufnahme…
…Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und KEG erfasst; hiebei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", somit auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition an (VwGH 26.4.2000, 2000/14/0043; VwGH 13.4.2005, 2004/13/0027). Zur Haftung des Komplementärs siehe § 128 HGB…
…2016. 3.8.3.2. Betriebsübergabe Bei einer betrieblichen steuerrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge tritt der Nachfolger in die Rechtsposition des Vorgängers ein. Dies gilt auch für die Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Bei Einzelrechtsnachfolge tritt der Nachfolger nicht in die Rechtsposition des Vorgängers ein. Für ihn entstehen die…
…Modus für den Erbschaftserwerb und bewirkt - mit Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses - eine Gesamtrechtsnachfolge, sodass der Erbe in die Rechtsstellung des Erblassers mit allen Rechten und Pflichten eintritt (vgl. § 819 ABGB). Als Gesamtrechtsnachfolger erwirbt der Erbe die Rechtspositionen, die Bestandteil der Verlassenschaft waren (vgl. auch § 19 Abs…
…die Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 142 UGB bewirkt, dass der verbleibende Gesellschafter in alle Rechtspositionen der früheren Gesellschaft eintritt und das bisher im Gesamthandeigentum stehende Vermögen der Gesellschaft in das Alleineigentum des verbliebenen Gesellschafters übergeht (vgl. VwGH 18.11.1993, 92/16/0109 ; VwGH 19.01.1994…
…Gesellschafter keinerlei Anteil. Nachdem die Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 142 UGB bewirkt, dass der verbleibende Gesellschafter in alle Rechtspositionen der früheren Gesellschaft eintritt und das bisher im Gesamthandeigentum stehende Vermögen der Gesellschaft in das Alleineigentum des verbliebenen Gesellschafters übergeht (vgl. VwGH 18.11.1993, 92/16/0109…
1. Zuständigkeit - Betriebsstätte (§ 23 AVOG 2010) 1.1. Sachverhalt Ein deutscher Einzelunternehmer will eine Betriebsstätte in Salzburg gründen und mietet sich die Betriebsräumlichkeiten dafür an. 1.2. Fragestellung Welches Finanzamt ist für Einkommensteuer und Umsatzsteuer nach dem AVOG 2010 örtlich zuständig? 1.3. Lösung Nach…
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…