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BMF-010203/0306-VI/6/2012Information zu steuerlichen Zweifelsfragen zu § 48b PKG
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0306-VI/6/201210.07.2012

…späteren Zeitpunkt - etwa im Jänner 2012 - erhalten hat. "Neue" Hinterbliebene (Witwe, Waisen), die nach dem Stichtag 31.12.2011 in Rechtsnachfolge den Status eines Leistungsberechtigten erlangt haben, weil der zum 31.12.2011 unter § 48b PKG fallende Leistungs- oder Anwartschaftsberechtigte im Jahr 2012 verstorben ist…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 1/2

…zu Vollkosten ergibt sich schon aus dem Gesetz: § 9 Abs. 5 EStG sieht für die Bewertung von Rückstellungen den Teilwert (bzw 80% davon) als Bewertungsmaßstab vor. Es lässt sich schon nach dem klaren Gesetzeswortlaut nicht rechtfertigen, bei den Verbindlichkeitsrückstellungen die Vollkosten und bei den Verlustrückstellungen…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…einbringen bzw. eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen. Erbantrittserklärte Erben sind Vertreter der Verlassenschaft und können ebenfalls Abgabenerklärungen einreichen. Das für die Pflege heranzuziehende Einkommen richtet sich nach dem jeweiligen Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsgesetz. Der Sozialhilfeträger hat die Ansprüche gegenüber dem Rechtsnachfolger des Verstorbenen geltend zu machen. Einzelrechtsnachfolge aufgrund §…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…ihr nicht entgegenstehen, weil ihr die abgabenrechtliche Bedeutung zuzusprechen ist. Der nach § 92 BAO erlassene Bescheid ist mit Berufung anfechtbar. Erfolgte keine Anfechtung oder wurde diese rechtskräftig abgewiesen, ist im Verlustabzugsjahr seine in Rechtskraft erwachsene Bindungswirkung (§ 192 BAO), verbunden mit dem Rechtsmittelausschluss gemäß § 252 Abs…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…Das wäre zB der Fall, wenn eine Förderung an ein Unternehmen ausgezahlt worden ist, das erstmals nach dem 30. Juni 2022 einen Antrag auf Ausfallsbonus III für März 2022 oder Verlustersatz III eingebracht hat und kein Umwidmungsantrag gestellt wurde, oder der Auszahlungsbetrag die beihilferechtlich zulässigen…

BMF-010000/0010-IV/2005Abgabenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Flutwellenkatastrophe Asien
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010000/0010-IV/200519.01.2005

…der Grundlage der bekannten Personendaten der Einhebungsdienst vorläufig durch eine zentrale Maßnahme ausgesetzt, so dass bis auf weiteres weder Maßnahmen der Abgabeneinhebung (z.B. Vorschreibung von Säumniszuschlägen) noch der Abgabeneinbringung (z.B. keine Einleitung von Vollstreckungshandlungen) gesetzt werden. Bei Personen, die aus dem Katastrophengebiet bereits…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 2/2

…Eigentümerin des Grundstücks. § 7 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 führt jene natürlichen Personen an, deren Grundstückserwerb dem begünstigten Steuersatz unterliegt. Da weder Personengesellschaften ("Familiengesellschaften") noch Privatstiftungen in dieser Gesetzesbestimmung angeführt sind, ist die Anwendung des § 4 Abs. 2 Z 1 lit. a GrEStG 1987…

2024-0.235.229Einbringungsmaßnahmen gegen die Gesellschafter (Mitglieder) einer nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (Personengemeinschaft)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.235.22926.03.2024

…an die Gesellschafter (Mitglieder) gerichteten Leistungsgebotes Nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähige Personenvereinigungen (Personengemeinschaften, im Folgenden "Personenvereinigung"), wie etwa Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) nach §§ 1175 ff ABGB oder (schlichte) Miteigentumsgemeinschaften nach §§ 825 ff ABGB, können Abgabenrechtssubjekte (zB nach dem UStG 1994) und somit auch Abgabenschuldner sein…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 2/2

…Entstehens der betreffenden Abgabenansprüche dem Betrieb tatsächlich gedient haben, somit ausschließlich oder doch überwiegend für Betriebszwecke verwendet worden sein. Eine wesentliche Beteiligung liegt vor, wenn der Eigentümer der Wirtschaftsgüter zu mehr als 25 % am Kapital der Körperschaft (zB am Stammkapital der GmbH) beteiligt ist (nach …

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…Ergänzend ist noch auf den in § 15 Spaltungsgesetz normierten Gläubigerschutz hinzuweisen, wonach für die bis zur Eintragung der Spaltung begründeten Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft, einschließlich Verbindlichkeiten aus späterer nicht gehöriger Erfüllung und aus späterer Rückabwicklung, neben der Gesellschaft, der die Verbindlichkeit nach dem Spaltungsplan zugeordnet…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…Erlöschen des Nutzungsrechtes. Erlischt dieses Nutzungsrecht nach dem 31. Juli 2008, löst dies keine Steuerpflicht mehr aus, weil der Grundtatbestand nicht mehr dem Rechtsbestand angehört. 1.5. Berichtigung der Steuerfestsetzung gemäß § 32 ErbStG 1955 Kommen nach Erlassung des Steuerbescheides abzugsfähige Verbindlichkeiten hervor, die im Steuerbescheid…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…Befragung des Veräußerers über den Stand der Passiven, über die er dem Erwerber nach der Übung des redlichen Verkehrs ein lückenloses Verzeichnis auszuhändigen hat, und die genaue Prüfung der auf diese Weise hervorgekommenen oder sonst bekannten Schulden. Die Auskunft des Veräußerers allein befreit den Erwerber…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…mit der notwendigen Deutlichkeit zur Kenntnis zu bringen. Wird der zur Haftung Herangezogene nicht rechtzeitig darüber aufgeklärt, dass die Abgaben schon bescheidmäßig festgesetzt wurden, so liegt infolge unvollständiger Information nach dem zitierten Erkenntnis vom 04.11.1998, 98/13/0115, ein Mangel des Verfahrens vor…

BMF-010206/0149-VI/5/2011Anteilsvereinigung gemäß § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 und Missbrauch iSd § 22 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0149-VI/5/201129.06.2011

…1 Abs. 3 GrEStG 1987 grundsätzlich keine Steuerpflicht nach dieser Bestimmung begründen. Die bloße Treuhandschaft, die auch zivilrechtlich zulässig ist, kann keinen Missbrauch iSd § 22 BAO darstellen. Der VwGH hat jedoch mit dem angeführten Erkenntnis - wie schon in den Erkenntnissen vom 21.10.1971, 0524…

BMF-010221/0538-IV/4/2012Österreichisch-deutsche Konsultationsvereinbarung zu Hinterbliebenenpensionen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0538-IV/4/201210.10.2012

…Einkünfte beim Rechtsnachfolger sind unter die abkommensrechtliche Einkunftsart einzuordnen, die für den Rechtsvorgänger maßgebend gewesen ist. Entsprechend ist auch für Zwecke der Anwendung des Artikels 19 Absatz 2 Satz 2 des Abkommens nur auf die Staatsangehörigkeit des ursprünglichen Ruhegehaltsempfängers abzustellen. Daher ist eine nach dieser…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…Aufspaltung in zwei Veranlagungszeiträume, finden im geltenden Recht keine Deckung und würden im Hinblick auf die Progressionsproblematik (Einkommensteuertarif) zu keinem sachgerechten Ergebnis führen. Die Progressionsproblematik wird dadurch vermieden, dass die Gesamtjahressteuerschuld aliquot nach dem Verhältnis der Bemessungsgrundlage für Konkurs- bzw. Insolvenzforderungen (Einnahmen, die vor der…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…der Einhebung nicht zu bewilligen, soweit die Beschwerde nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Über den in Verbindung mit dem Vorlageantrag gestellten Antrag auf Aussetzung der Einhebung ist eigenständig (neu) und ohne Bindung an die zuvor bewilligte Aussetzung zu entscheiden. Es ist dabei durchaus…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…6 AVOG 2010) 2.1. Sachverhalt Der Abgabepflichtige A hat vor drei Jahren seinen Wohnsitz von X nach Y gewechselt. Er hat dies dem Finanzamt Y schriftlich mitgeteilt und in seinen Einkommensteuererklärungen immer die neue Adresse bekannt gegeben. Das Finanzamt Y beachtet diese Mitteilung nicht…

BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…Verkäuferin PS war zweckgebunden für den Erwerb der Muttergesellschaft GV-GmbH zu verwenden und wurde in weiterer Folge mit dem Kaufpreis aufgerechnet, sodass letztendlich nach Abzug der übernommenen Verbindlichkeiten ein tatsächlich zu leistender Kaufpreis von 46.000.000 Euro verblieb. Der enge zeitliche Zusammenhang zwischen…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…offensichtlich engere Verbindung zu einem anderen als dem Staat hatte, dessen Recht nach Absatz 1 anzuwenden wäre, ist auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht dieses anderen Staates anzuwenden. Gemäß Art. 22 Abs. 1 EU-Erbrechtsverordnung kann eine Person für die Rechtsnachfolge von Todes…