…und 82 EStG 1988) für solche Vereinbarungen die Möglichkeit vor, in die alte Rechtslage zu optieren. Das Bundesministerium für Finanzen legt im Folgenden zu diesen Neuerungen im Sinne des einheitlichen Vollzuges seine Rechtsmeinung dazu dar. Über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Ansprüche werden dadurch nicht begründet…
…Sachverhalt auf Grund unterschiedlicher Sachverhaltsbeurteilungen unter verschiedene Verteilungsnormen subsumieren und in der Folge zu einer unterschiedlichen Zuteilung der Besteuerungsrechte gelangen oder unterschiedliche Rechtsmeinungen zur Interpretation der Verteilungsnormen vertreten. Wenn die Vertragsstaaten aufgrund unterschiedlicher Rechtsmeinungen oder unterschiedlicher Sachverhaltsbeurteilungen die Einkünfte einer Person mehrfach der Besteuerung unterziehen…
…geht der VwGH davon aus, dass der Begriff "Arbeitgeber" abkommensautonom auszulegen sei. Aufgrund der in diesem Anlassfall erfolgten und dem Wesen von Arbeitskräftegestellungsverträgen auch typischen Weiterverrechnung des Lohnanteils an den Gestellungsnehmer kommt der VwGH - entgegen der bisher vom BMF vertretenen Rechtsmeinung (vgl. hierzu Erl. d…
…Fonds ausgewiesen. In den nach australischem Bilanzrecht erstellten Jahresabschlüssen der Fonds D und Y wird die "Responsible Entity" als "related party" bezeichnet und Managementverträge mit der "Responsible Entity" werden als Leistungsbeziehung zwischen verbundenen Unternehmen offen gelegt. Die österreichische Retail-GmbH vertritt nun die Rechtsmeinung, dass…
…für die Einkommensteuerverfahren der anderen an diesem Feststellungsverfahren Beteiligten? Kann (muss) das für das Feststellungsverfahren zuständige Finanzamt einen (neuen) Feststellungsbescheid mit einer nunmehr der Rechtsmeinung der UFS-Entscheidung entsprechenden Adressierung erlassen? Dürfen die Finanzämter der anderen an dem Feststellungsverfahren Beteiligten bei allfälligen Berufungs(vor)entscheidungen…
…die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht (§ 48a BAO). Resultieren Abgabennachforderungen aus einer nicht vorhersehbar gewesenen, von der Rechtsmeinung des Hauptschuldners abweichenden Rechtsauffassung der Abgabenbehörde oder aus nicht vorhersehbar gewesenen Änderungen der Rechtsansichten (insbesondere als Folge von Judikaturänderungen), so ist eine diesbezügliche Haftung des Erwerbers gemäß § 14 BAO ausgeschlossen…
…abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht (§ 48a BAO). Resultieren hingegen Abgabennachforderungen aus einer nicht vorhersehbar gewesenen, von der Rechtsmeinung des Hauptschuldners abweichenden Rechtsauffassung der Abgabenbehörde oder aus nicht vorhersehbar gewesenen Änderungen der Rechtsansichten (insbesondere als Folge von Judikaturänderungen), so ist eine diesbezügliche Haftung des Erwerbers gemäß § 14 BAO ausgeschlossen…
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…
1. Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Oktober 2002, C-339/99, betreffend die Gesellschaft-steuersache der Energie Steiermark Holding AG die vom Verwaltungsgerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen im Wesentlichen wie folgt beantwortet: 1.1. Der in Artikel 4 Abs 1 Buchstabe c der…
1. Erlassung eines endgültigen Bescheides nach einem vorläufigen Bescheid Ein Bescheid ergeht vorläufig. Eine Ungewissheit im Sinn des § 200 BAO liegt nicht vor. 1.1. Fragestellung Ist die Erlassung eines endgültigen Bescheides zulässig? 1.2. Lösung Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, zuletzt ausgeführt im Erkenntnis…
1. Zuständigkeit - Betriebsstätte (§ 23 AVOG 2010) 1.1. Sachverhalt Ein deutscher Einzelunternehmer will eine Betriebsstätte in Salzburg gründen und mietet sich die Betriebsräumlichkeiten dafür an. 1.2. Fragestellung Welches Finanzamt ist für Einkommensteuer und Umsatzsteuer nach dem AVOG 2010 örtlich zuständig? 1.3. Lösung Nach…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…