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BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

… 1 Abs. 1 Z 1, 5 GrEStG 1987 - Rückübertragung eines Baurechtes samt Bauwerk Sachverhalt: Der Eigentümer einer Liegenschaft räumt jemandem auf der Liegenschaft auf 50 Jahre ein Baurecht gegen Zahlung eines jährlichen Bauzinses ein. Der Bauberechtigte verpflichtet sich, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…Tatbestand gemäß § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 verwirklicht? 2. Wenn ja, wird im Falle der Annahme des Anbots auf Rückübertragung ein Anspruch auf Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 GrEStG 1987 begründet? Lösung: 1. Ja; der Treuhänder ist wie der Treugeber Rechtsträger iSd Grunderwerbsteuerrechtes. Er erwirbt…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

…B 3551/05). 6.12 § 33 ErbStG 1955, § 1 GrEStG 1987 - Rückübertragung einer verschenkten Liegenschaft Sachverhalt: A schenkt B unter Verzicht auf Widerruf ein Grundstück. Für diesen Erwerb wurde Schenkungssteuer erhoben. Nach einem Jahr wurde der Vertrag einvernehmlich aufgelöst, weil das Grundstück nicht - wie vereinbart…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…Ist ein direkter Treuhänderwechsel (dh ohne Rückübertragung auf den Treugeber) zulässig, werden keine Gesellschaftsanteile "bewegt"; ein grunderwerbsteuerpflichtiger Tatbestand wird nicht verwirklicht. Ist ein Treuhänderwechsel nicht ausdrücklich vertraglich geregelt, kommt es im Falle des "Austausches" des Treuhänders zu einer Rückübertragung auf den Treugeber und Übertragung auf…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…Rechtsvorgang die Steuer berechnet worden ist. In diesem Zusammenhang ist unter Gegenleistung die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage zu verstehen. Für die Rückübertragung wird daher in der Regel keine Grunderwerbsteuer anfallen. 1.1.6.3. Wechsel in der Person des Treuhänders Ist vereinbart, dass das Treuhandverhältnis mit den Erben…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…ein Grundstück erworben. Das Eigentumsrecht des Erwerbers wird im Grundbuch eingetragen. Nach 4 Jahren erwirbt der Veräußerer einen Teil des Grundstückes auf Grund eines Rechtsanspruches (Nichtverwirklichung des vereinbarten Vertragszweckes) zurück. Fragestellung: Sind bei nur teilweiser Rückübertragung eines Grundstückes die Bestimmungen gemäß § 17 Abs. 2 iVm…

BMF-010216/0093-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Körperschaftssteuer Umgründungssteuerrecht - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0093-VI/6/200905.10.2009

Teilwertberichtigung von unverzinslichen Darlehen im Konzern Teilwertberichtigung von unverzinslichen Darlehen im Konzern Sachverhalt Die Muttergesellschaft A gewährt jeweils knapp vor Ende des Bilanzstichtages unverzinsliche Darlehen an 100-prozentige Tochtergesellschaften. Die Tochtergesellschaften verwenden diese Darlehen für Gesellschaftereinlagen in nachgeordnete Gesellschaften. Die unverzinslichen Darlehen von ca. Euro…

BMF-010221/0566-VI/8/2014Rückerstattung der Abgeltungsbeträge nach den Steuerabkommen mit der Schweiz und mit Liechtenstein
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010221/0566-VI/8/201405.09.2014

Die Information des BMF vom 10. Dezember 2013, BMF-010221/0767-VI/8/2013, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt. Einleitend wird festgehalten, dass nach dem Steuerabkommen-Schweiz und dem Steuerabkommen-Liechtenstein erhobene Abgeltungsbeträge außerhalb der in Art. 13 bzw. Art. 14 der beiden…