…Steuerbefreiung Gemäß § 5 Abs. 3 der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO) kann durch Bescheid eine Entlastung an der Quelle (Befreiung von der Verpflichtung zur Vornahme des Steuerabzuges) zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, dass keine Umgehungsgestaltung vorliegt und das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen für die überlassenen Arbeitskräfte die lohnsteuerlichen…
…nur in Höhe von 4% im Abzugsweg an der Quelle besteuern darf. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist Österreich in diesem Fall zur Anrechnung der liechtensteinischen Steuer gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Liechtenstein verpflichtet. Sollte der Gesellschafter-Geschäftsführer die Tätigkeit auch von Österreich aus ausgeübt…
…2. BMF/FB IStR Erzielt ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger im Jahr 2007 aus dem Ausland Lizenzgebühren, von denen gemäß dem anzuwendenden DBA eine ausländische Abzugsteuer in Höhe von 15% einbehalten wurde, so ist die an der Quelle einbehaltene Quellensteuer auf jene österreichische Einkommensteuer anzurechnen…
…insoweit überholt, als sie Einkünfte aus einer einzigen Quelle betreffen; sie gelten weiter, wenn Einkünfte aus mehreren Quellen bezogen werden (zB schachtelbefreite US-Dividenden und US-Zinsen; hier kann die 5%ige US-Quellensteuer auf Dividenden, nicht auf die von den Zinsen erhobene österr. KöSt…
…Vorrang bestehender DBA zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zinsabkommens (das ist der 1. Juli 2005) eine günstigere steuerliche Behandlung von Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren vorgesehen haben, vor. Im Fall einer bloß 20-prozentigen Kapitalbeteiligung erweist sich…
…Slowenien von der Besteuerung ausgenommen. Slowenien hat das DBA in dieser Hinsicht jedoch anders ausgelegt, allerdings in einem Notenwechsel im April 2006 zugesichert, für den Zeitraum ab 1. Jänner 2005 (Einführung der slowenischen Abzugsbesteuerung) bis zum 31. Dezember 2006 über Antrag betroffener österreichischer Lizenzgebührenempfänger die…
…2 lit. b (i) des Abkommens von dieser Abzugsteuer entlastet werden, hat für Zwecke der Entlastung an der Quelle die im österreichischen innerstaatlichen Recht und in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Verfahren einzuhalten. Zu diesem Zweck ist das für die Quellensteuerentlastung bei juristischen Personen vorgesehene österreichische…
…Steuerbefreiung Gemäß § 5 Abs. 3 der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO) kann durch Bescheid eine Entlastung an der Quelle (Befreiung von der Verpflichtung zur Vornahme des Steuerabzuges) zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, dass keine Umgehungsgestaltung vorliegt und das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen oder der inländische Beschäftiger für die…
…in die Abzugsteuerpflicht fallenden Lizenzgebühren, d.s. jene Lizenzgebühren, die nicht von Art. 12 Abs. 2 DBA-Slowenien idF BGBl. III Nr. 4/1999 erfasst werden, nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, abgesehen werden, sofern diese Lizenzgebühren dem Empfänger zwischen dem…
…in Österreich zu besteuern sind, über Verlangen die erbetenen Ansässigkeitsbescheinigungen auf der von der italienischen Finanzverwaltung aufgelegten internationalen Drucksorte (oder ihrer deutschen Übersetzung) zutreffendenfalls zu erteilen. Dies gilt sinngemäß auch für die in Österreich ansässigen Empfänger italienischer Pensionen, die der italienische Staat oder eine seiner…
…der Entlastung an der Quelle ist vom ausländischen Einkünfteempfänger das Formular ZS-QU1 oder ZS-QU2 auszufüllen und zu unterzeichnen und - sofern nicht die vereinfachte Dokumentation iSd § 2 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung anwendbar ist - im Zuge dessen die Abkommensberechtigung durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung…
In Hinblick auf die Neuregelung des § 240a BAO und das Erfordernis einer elektronisch abzugebenden Vorausmeldung ergeben sich Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen. Der Antrag zur Entlastung an der Quelle gemäß § 5 Absatz 3 DBA-Entlastungsverordnung bei Arbeitskräftegestellung soll ebenfalls…
…6526 - Rz 6534. Die Feststellung von Einkünften setzt voraus, dass die Beteiligten dieselbe Einkunftsart erzielen (zB VwGH 26.07.2007, 2004/15/0123). Daher dürfen in die Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht Einkunftsanteile einbezogen werden, deren Quelle zum Betriebsvermögen der Beteiligten gehören …
…Die maßgeblichen Vordrucke werden von den italienischen Sozialversicherungsträgern den österreichischen Pensionsbeziehern zugeleitet. Die österreichische Ansässigkeitsbescheinigung wird auf diesem Vordruck von jenem österreichischen Finanzamt erteilt, das für die Einkommensbesteuerung des Steuerpflichtigen zuständig ist. Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten sind das österreichische Bundesministerium für Finanzen und das italienische…
…Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Griechenland und Österreich im Sinne des Artikels 4 des Abkommens zwischen Österreich und Griechenland. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw. zur Rückerstattung von griechischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht…
…der Quelle oder Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer, die von in Belgien im Sinne des Artikels 4 des Abkommens ansässigen Personen gestellt werden. (2) Eine Person, welche der österreichischen Abzugsteuer unterliegende Zahlungen an eine in Belgien ansässige Person leistet, die eine Entlastung an der Quelle oder…
…eine Entlastung an der Quelle oder eine Rückzahlung der portugiesischen Abzugsteuer beantragt, hat die im portugiesischen innerstaatlichen Recht dafür vorgesehenen Verfahren einzuhalten. Ist hierfür im portugiesischen innerstaatlichen Verfahren eine steuerliche Ansässigkeitsbestätigung erforderlich, so gilt es als vereinbart, dass Portugal die von der österreichischen Steuerverwaltung ausgestellten…
…eine Entlastung an der Quelle oder eine Rückzahlung der spanischen Abzugsteuer beantragt, hat die im spanischen innerstaatlichen Recht dafür vorgesehenen Verfahren einzuhalten. Ist hierfür im spanischen innerstaatlichen Verfahren eine steuerliche Ansässigkeitsbestätigung erforderlich, so gilt es als vereinbart, dass Spanien die von der österreichischen Steuerverwaltung ausgestellten…
…der Quelle oder Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer, die von in Chile im Sinne des Artikels 4 des Abkommens ansässigen Personen gestellt werden. 2. Eine Person, welche der österreichischen Abzugsteuer unterliegende Zahlungen an eine in Chile ansässige Person leistet, die eine Entlastung an der Quelle oder…
…tatsächlichen abkommensrechtlichen Ansässigkeit in Thailand, so wäre eine Entlastung an der Quelle jedenfalls zu versagen, da die pensionsauszahlende Stelle für einen unrichtigerweise unterlassenen Lohnsteuerabzug in Haftung genommen werden kann. Behält hingegen die pensionsauszahlende Stelle (zB zur Vermeidung von Haftungsfolgen) Lohnsteuer ein, obgleich das DBA-Thailand…