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2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…abgeschlossen wurde, gilt Folgendes: Gemäß § 18 Abs. 5 COFAG-NoAG gelten sämtliche Prüfungshandlungen als der BAO unterliegend. Dies betrifft sowohl die nach dem 1. August 2024 gesetzten als auch - rückwirkend - die vor dem 1. August 2024 gesetzten Prüfungshandlungen. Daher sind von § 2 Abs. 3 CFPG…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…Das Auskunftsverlangen ist dem BFG elektronisch zu übermitteln. Die Ausführungen zu den Bankkonten gelten sinngemäß auch für alle anderen Arten von Depots und Schließfächern. Das Auskunftsverlangen unterbricht nicht den weiteren Prüfungsablauf. Das heißt Prüfungshandlungen, die unabhängig von der Einschau in die Kontendaten durchgeführt werden können…

BMF-010203/0327-VI/6/2009Abzugsfähigkeit von Spenden als Betriebsausgaben und Sonderausgaben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0327-VI/6/200929.05.2009

…erst zu erlassen, nachdem die Zweifel durch geeignete Maßnahmen (zB Vorhaltsverfahren) geklärt sind. Das Finanzamt ist berechtigt, Prüfungshandlungen auch dann vorzunehmen, wenn eine positive Bestätigung des Wirtschaftsprüfers vorliegt. 10.2 Erstmalige Aufnahme in die Liste für 2009 - § 124b Z 152 EStG 1988 Gemäß § 124b Z…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…Rahmen eines konkret anhängigen Finanzstrafverfahrens zu sehen und zu interpretieren. Eine Anregung nach § 99 FinStrG bezieht sich immer auf die Prüfung eines mehr oder weniger konkreten Tatverdachtes. Prüfungshandlungen, die sich im Rahmen der Klärung dieses Tatverdachtes bewegen, dienen daher primär strafrechtlichen Interessen. Eine auf einen…

02 2251/3-IV/2/00Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern gem. §§ 131 und 132 BAO, jeweils Abs. 3, letzter Satz
geltende FassungErlässe & InformationenErlass02 2251/3-IV/2/0003.07.2000

…zu setzen. Die Datenträger, welche dem Prüfungsorgan übergeben worden sind, müssen spätestens mit Beendigung der Prüfungshandlungen zurückgegeben werden. Die Abgabepflichtigen gesetzlich auferlegten Geheimhaltungspflichten sind auch bei der Zurverfügungstellung von Datenträgern zu beachten (siehe auch Abschn. 1.5.1 Dienstanweisung Betriebsprüfung). Die Vorsorge für den Schutz…