RIS AI
5 Treffer329 msnur geltende Fassungen
BMF-010206/0069-VI/5/2008Beantwortung von Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0069-VI/5/200807.07.2008Teil 2/2

…Abs. 1a Z 1 und Z 2 lit. a VersStG Zuzahlung, Aufstockung und Teilauszahlung (Entnahme) Sachverhalt: Es liegt eine Kapitalversicherung mit laufender, im Wesentlichen gleich bleibender Prämienzahlung, einer Laufzeit von 10 Jahren, und einer vereinbarten Jahresprämie von 100 vor. Die ursprüngliche Versicherungssumme beträgt 1.000…

BMF-010206/0069-VI/5/2008Beantwortung von Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0069-VI/5/200807.07.2008Teil 1/2

…dass er seinen Wohnsitz außerhalb Österreichs hat. In der Folge ermittelt der Versicherer/das Finanzamt, dass der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Prämienzahlungen seinen Wohnsitz in Österreich hat. Fragen: Inwieweit hat das Finanzamt die Möglichkeit, mittels Haftungsbescheides gemäß § 202 BAO an den Versicherer mit Sitz im…

BMF-010203/0475-VI/6/2007Salzburger Steuerdialog 2007, Ergebnisse Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0475-VI/6/200726.11.2007

…die eigenen Prämienzahlungen nicht als Werbungskosten abzugsfähig, da kein ausschließlicher Zusammenhang zur Einkunftsquelle besteht. Dementsprechend sind die Leistungen aus einer Verdienstausfallsversicherung keine einkommensteuerbaren Einnahmen. Wiederkehrende Bezüge iSd § 29 Z 1 EStG 1988 liegen nicht vor, weil die Bezugsdauer mit 12 Monaten begrenzt ist. Prämienzahlungen stellen…

V 249/13/1-IV/14/89Steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsprämien als Sonderausgaben im Zusammenhang mit Rückvergütungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassV 249/13/1-IV/14/8907.09.1989

  Aus gegebenem Anlaß teilt das Bundesministerium für Finanzen zur Absetzbarkeit von Versicherungsprämien als Sonderausgaben im Zusammenhang mit Rückvergütungen folgendes mit: 1. § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 sieht vor, daß Rückvergütungen aus Personenversicherungen, die keine Nachversteuerung nach sich ziehen, zu einer entsprechenden Verminderung…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…