…für die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit nicht erforderlich, sodass diese nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen einer ärztlichen Tätigkeit gehört. Im vorliegenden Zusammenschluss zweier Allgemeinmediziner zu einer Gruppenpraxis in der Rechtsform einer OG wird somit durch die Übertragung des Patientenstockes die einkommensteuerliche bzw. umgründungssteuerliche Betriebseigenschaft iSd …
…erhalten, sondern in Form von an einem unbestimmten Personenkreis erbrachten Sach- oder Dienstleistungen, wie etwa Ausspeisungen ("Suppenküche"), allgemeine Sozialdienste (etwa psychologische Betreuung von Patienten in Krankenanstalten oder Altersheimen), Unterhaltungsdarbietungen (etwa Theateraufführungen oder Konzerte) usw. Übersteigt der Wert einer Zuwendung nicht den Betrag von 250,- Euro…
…über die folgende Tätigkeiten abgerechnet werden: Spirituelle Seminare, welche nicht unter die Ordinationstätigkeit und die universitäre Tätigkeit fallen. Zahlungen von Pharmafirmen als Kostenersatz für Wirksamkeitsprüfungen und Nebenwirkungsprüfungen von Medikamenten an Patienten. Die pharmakologische Gutachtertätigkeit des Arztes. Dafür werden - abgesehen von der eigenen Tätigkeit des Arztes…
…6 lit. c vierter TS EStG 1988 und § 21 Abs. 2 Z 3 vierter TS KStG 1988 entsprechen, sind etwa Betriebsratsfonds oder die auf Bundesländerebene eingerichteten Patientenentschädigungsfonds, welche die aufgrund des § 27a Abs. 5 und 6 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) eingehobenen Beiträge verwalten (vgl. UFS…
…Zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und der Innung der Hörgeräteakustiker besteht ebenfalls eine solche Leistungsvereinbarung. Die Abgabe von Medikamenten durch Apotheker in Erfüllung eines entsprechenden Sachleistungsanspruchs von sozialversicherten Personen (Patienten) gegen Entrichtung einer Rezeptgebühr führt nach der Rechtsprechung zu einem Leistungsaustausch zwischen Apotheke und Sozialversicherungsträger…
…Patienten) zum Angehörigen des freien Berufes ab. Dementsprechend bildet der Kundenstock (Klientenstock, Patientenstock) regelmäßig die wesentliche Grundlage des Betriebes. Ausnahmen sind denkbar, insbesondere bei Fachärzten, die, wie oft Röntgenologen, mit aufwändigen Geräten einen ständig wechselnden Patientenkreis untersuchen. In derartigen Fällen treten gegenüber dem Patientenstock andere…
…sowie eine entsprechende Organisation gegeben sind. Zu den Voraussetzungen einer Anstalt gehört ua. auch die Bestellung eines stellvertretenden ärztlichen Leiters (es müssen also zumindest zwei Ärzte vorhanden sein) sowie eine Anstaltsordnung, der sowohl Ärzte als auch Patienten unterliegen (vgl. VwGH vom 19. 1. 1990, Zl…
…10 % zu unterwerfen? Nach dem Ärztegesetz in der bis 10. August 2001 geltenden Fassung kann eine ärztliche Leistung gegenüber dem Patienten nicht von einer Gesellschaft erbracht werden (vgl. Rz 958 UStR 2000). Sind daher die Untersuchungsleistungen umsatzsteuerrechtlich der KEG zuzurechnen, kommt für diese Leistungen die…
…überschritten, liegen keine Barumsätze und keine Registrierkassenpflicht vor. Im Hinblick auf die "ärztliche Verschwiegenheitspflicht" ist festzuhalten, dass personenbezogene Daten des Patienten weder auf den Belegen noch in die Registrierkasse (bei Registrierkassenpflicht) aufzunehmen bzw. abzuspeichern sind. Überdies ist im Beleg ein Verweis auf die Honorarnote, die…