…jedenfalls - dh. auch ohne entsprechende Einflussnahme-/Kontrollrechte (Mitgliedschaftsrechte) des Beteiligten - zur Begründung von wirtschaftlichem Eigentum führt (zB bei stimmrechtslosem Partizipationskapital oder anderen Aktien/Gesellschaftsanteilen gleichzuhaltenden Beteiligungen am Eigenkapital einer Gesellschaft). 2.6.6 Wirtschaftliche Eigentümer bei Gesellschaften in Insolvenz oder Abwicklung Auch Rechtsträger, die sich…
…GmbHG zu binden sind, sonstige Zuzahlungen, die durch gesellschaftsrechtliche Verbindungen veranlasst sind (zB Gesellschafterzuschüsse zur Verlustabdeckung); 3. Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 184/2013 und des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr…
…und des Durchschnittsertrages (-verlustes) mit dem Nennkapital. Sie werden auf 100 S des Nennkapitals bezogen. Beim Nennkapital handelt es sich um die aus der Summe aus Grundkapital (bei AG) Stammkapital (bei GesmbH) Partizipationskapital (nur wenn börsenotiert) gebildete Größe. Dabei ist es in der Regel unerheblich…