20.2.1.3 Genussrechte und Partizipationskapital 20.2.1.3.1 Allgemeines Rz 6112: Unter Genuss- oder Partizipationskapital fallen Partizipationsscheine im Sinne des § 23 Abs. 4 BWG idF vor BGBl. I Nr. 184/2013 oder § 73c VAG idF vor BGBl. I Nr. 34/2015…
…geführtes Bankinstitut, hatte im Jahre 2009 in mehreren Tranchen Partizipationskapital ("Emission 2009") begeben. Davon zeichneten die ABC-Bank 600 Partizipationsscheine mit einem Gesamtnennbetrag von € 30.000.000,00, das DEF-Institut 616 Partizipationsscheine mit einem Gesamtnennbetrag von € 30.772.982,00, und schließlich…
…StNr. yyy betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die Befreiung des § 5 Finanzmarktstabilitätsgesetz ausschließlich die Gesellschaftsteuer für den Ersterwerb von Rechten aus dem Partizipationskapital gemäß § 23 Abs. 4 BWG durch den Bund, und…
…xxx, StNr. yyy betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, 1. ob die Rechte aus dem Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 und 5 BWG unabhängig von den kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen des Abschnittes VIII BGBl. 1986/325…
…sowohl von aktiengleichen wie obligationsähnlichen, unterliegt der Kapitalverkehrsteuerpflicht aufgrund von § 2 Z1 iVm § 5 Abs.1 Z2 KVG. (van Husen, Genußrechte, Genußscheine, Partizipationskapital. Gesellschafts-, aufsichts- und steuerrechtliche Aspekte, 1998, 466). Da § 5 Abs.1 Z3 KVG auch den Tatbestand von "Forderungen, die eine Beteiligung am…
…Art. 4 Abs. 1 lit. d der RL 69/335 EWG fällt. 11.4. Die Begebung von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 und 5 BWG unterliegt daher als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten gemäß § 2 Z 1 KVG iVm den kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen des Abschnittes VIII BGBl. 1986…
…folgender Begrünung fest: "Der endgültige Bescheid ergeht nach Begebung der Tranche 2. Die mit dem Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes verbundenen Rechte gelten ohne Rücksicht auf die Rechtsform der Bank als Gesellschaftsrechte und Dividendenwerte, auf welche die Bestimmungen des Kapitalverkehrsteuergesetzes idgF anzuwenden sind (Abschnitt VIII…
…Argumentation der Bw. folgt der Unabhängige Finanzsenat insoweit, als mit dem KVG die "unternehmerische Beteiligung" und nicht das "echte" Darlehen besteuert werden sollte. Zur Beurteilung von Partizipationskapitalanteilen kommen als Gesellschaftsrechte iSd KVG Genussrechte gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 KVG oder die Forderungen, die eine…
…Art. 4 Abs. 1 lit. d der RL 69/335 EWG fällt. 11.4. Die Begebung von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 und 5 BWG unterliegt daher als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten gemäß § 2 Z 1 KVG iVm den kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen des Abschnittes VIII BGBl. 1986…
…vom 4. Februar 2011, betreffend Abweisung eines Antrages vom 22. Oktober 2009 auf Festsetzung gemäß § 201 BAO betreffend Gesellschaftsteuer für eine Emission von Partizipationskapital, ErfNr. 1/2008, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…Gebühren und Verkehrsteuern vom 24.6.2009, ErfNr. X1**** , StNr. x2**** betreffend Gesellschaftsteuer für die Begebung von Partizipationskapital und Kosten des Börseganges für die Kapitalerhöhung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben: Der angefochtene Gesellschaftsteuerbescheid wird gemäß § 279 Abs. 1 BAO abgeändert wie folgt:…
…eine Gesellschaftsteuererklärung gemäß § 10 Abs. 1 KVG ein. Sie beschrieb den Rechtsvorgang als „Begebung von obligationsähnlichem Partizipationskapital in der Höhe von 750,000.000,00 Euro mit fixer Verzinsung in der Form von Partizipationsscheinen“. Im Begleitschreiben wies die Bf. darauf hin, dass im gegenständlichen Fall…
…Schreiben und der Gesellschaftsteuererklärung die Emissionsbedingungen für die Partizipationsscheine 2009 (nicht datiert). Nach § 1 heißt es dort, dass die Partizipationsscheine Wertpapiere über eingezahltes Partizipationskapital iS des § 23 Abs. 3 Z 8 BWG sind. Es werden Partizipationsscheine mit einem Gesamtnennwert von 85,000.000 Euro begeben…
…an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber (§ 2 Z 1 KVG). Der Rechtsvorgang wurde mit der Emission von Partizipationskapital beschrieben und der Wert der Gegenleistung mit 81.090,00 € bzw. 51.410,00 € beziffert. Mit Bescheiden vom 27. Oktober 2010 und 28…
…Novelle 1986, BGBl. Nr. 325/1986, ab 1987 in der jeweils gültigen Fassung aufgebaut werden, doch sei dies im Bescheid nicht angeführt. Diese Bestimmung besage: "Die mit dem Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes, in der jeweils geltenden Fassung, oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 569/1978…
…Aus der Anlage war ersichtlich, dass Partizipationskapital in Form einer Daueremission von der Bw. begeben worden war. Mit Bescheid vom 18.12.2009 wurde die Gesellschaftssteuer mit dem Betrag von 36.424,84 € vom Finanzamt festgesetzt. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben…
…Aus der Anlage war ersichtlich, dass Partizipationskapital in Form einer Daueremission von der Bw. begeben worden war. Mit Bescheid vom 18.12.2009 wurde die Gesellschaftssteuer mit dem Betrag von 37.430,05 € vom Finanzamt festgesetzt. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben…
…Aus der Anlage war ersichtlich, dass Partizipationskapital in Form einer Daueremission von der Bw. begeben worden war. Mit Bescheid vom 18.12.2009 wurde die Gesellschaftssteuer mit dem Betrag von 97.543,30 € vom Finanzamt festgesetzt. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben…
…Aus der Anlage war ersichtlich, dass Partizipationskapital in Form einer Daueremission von der Bw. begeben worden war. Mit Bescheid vom 18.12.2009 wurde die Gesellschaftssteuer mit dem Betrag von 68.894,35 € vom Finanzamt festgesetzt. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben…
…Aus der Anlage war ersichtlich, dass Partizipationskapital in Form einer Daueremission von der Bw. begeben worden war. Mit Bescheid vom 18.12.2009 wurde die Gesellschaftssteuer mit dem Betrag von 136.418,14 € vom Finanzamt festgesetzt. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben…