…gemachte investitionsbedingte Gewinnfreibetrag auf die erhaltenen Wertpapiere im Verhältnis ihrer Nennbeträge aufzuteilen. Bei Staatsanleihen, die für Zwecke der Deckung von Pensionsrückstellungen gemäß § 14 Abs. 7 EStG 1988 angeschafft wurden, ist hinsichtlich der Deckungshöhe auf den geringeren Nennbetrag der im Zuge des Zwangsumtauschs erhaltenen Wertpapiere abzustellen.…
…1993, 92/16/0065). Die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt der Darlehensgewährung. Gegenstand der freiwilligen Leistung ist das funktionell einer Gesellschaftseinlage gleichkommende Darlehenskapital selbst; Besteuerungsgrundlage ist demnach der Nennbetrag der hingegebenen Darlehensvaluta. Eine Gebührenpflicht des Darlehens gemäß § 33 TP 8 GebG ist rücksichtlich des § 15 Abs…
…beim Verwahrer für die bisherigen Eigentümer Miteigentum an den zum Sammelbestand des Verwahrers gehörenden Wertpapieren derselben Art. Für die Höhe des Anteils ist der Wertpapiernennbetrag maßgebend, bei Wertpapieren ohne Nennbetrag die Stückzahl (§ 5 Abs. 1 Depotgesetz). Durch die Sammelverwahrung von Inhaberschuldverschreibungen (Teilschuldverschreibungen) tritt deren urkundliche…
…2 UGB Beträge, die bei der ersten oder einer späteren Ausgabe von Anteilen für einen höheren Betrag als den Nennbetrag oder den dem anteiligen Betrag des Grundkapitals entsprechenden Betrag über diesen hinaus erzielt werden (Agio), Beträge, die bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungs- und…
…der Regel unerheblich, ob das Kapital voll eingezahlt ist (Abschnitt 4.6) sowie, ob das Unternehmen eigene Anteile besitzt (Abschnitt 4.4). Lediglich der Nennbetrag der Eigenanteile, die nach Abschnitt 4.4 nicht bewertbar sind, verringert die Größe des Nennkapitals. Allfällige Substanzgenussrechte, die eine Beteiligung…
…lediglich gegen Vertragserrichtungskosten i.H.v. ATS 75.500,- erworben und mit diesem Betrag aktiviert. Bei der Schuldnerin ist die Verbindlichkeit noch mit dem vollen Nennbetrag passiviert. Im Zuge der Einbringung der Mitunternehmeranteile der PK GmbH Co KG gem. Art. III UmgrStG in die PK…