…Als Empfänger der Lieferung ist im Ausfuhrnachweis die Tochtergesellschaft des österreichischen Unternehmens angeführt. Die Namen und die Anschriften der übrigen asiatischen Abnehmer sind auf dem Ausfuhrnachweis nicht angegeben, aber durch die am Ausfuhrnachweis angegebenen Rechnungsnummern ermittelbar. Ist es erforderlich, dass der ausländische Abnehmer auf dem…
…der Verordnung BGBl. Nr. 401/1996 zu führenden Nachweise - wie zB in Abholfällen die "Verbringungserklärung" iSd § 2 Z 3 der Verordnung BGBl. Nr. 401/1996 oder zB die Aufzeichnung des Namens und der Anschrift des Beauftragten des Abnehmers in Abholfällen nach § 6 Z 2 der…
…Anwendung. Der Kleinunternehmer schuldet den ausgewiesenen Betrag auf Grund der Rechnung, wenn er sie nicht gegenüber dem Abnehmer der Lieferung oder dem Empfänger der sonstigen Leistung entsprechend berichtigt. 7. Rückwechsel eines Land- und Forstwirts zur Pauschalbesteuerung bei aufrechtem Verzicht auf die Kleinunternehmerbefreiung 7.1…
…handelsüblichen Beleg, aus dem sich der Bestimmungsort ergibt (insbesondere Lieferschein) und eine schriftliche Erklärung des Abnehmers oder seines Beauftragten, dass er den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern wird (sog. "Verbringungserklärung"), vorlegen. Da im vorliegenden Sachverhalt die B-GmbH die innergemeinschaftliche Lieferung durchführt, muss die…
…Großhändler nur bis Salzburg (zB postlagernd oder zu einem vom Abnehmer beauftragten grenznahen Paketdienst) versandt werden. Von dort werden die Waren einmal wöchentlich im Auftrag des bayrischen Einzelhändlers abgeholt. 1) Kann der Wiener Großhändler steuerfrei iSd Art. 7 UStG 1994 an den bayrischen Einzelhändler liefern…
…abrunden oder ergänzen bzw. die keinen eigenen Zweck haben, teilen als unselbständige Nebenleistungen das Schicksal der Lieferung des B an A (vgl. EuGH 21.02.2008, Rs C-425/06 , Part Service Srl ; VwGH 01.03.2007, 2004/15/0090 und VwGH 19.03.2008…
…Teilzahlungen oder Á-conto-Zahlungen vereinnahmt werden, bestehen jedoch keine Bedenken, wenn - analog zum USt-Protokoll 2007 (Art. 7 und 21 UStG 1994, UStR 2000 Rz 4189 f, innergemeinschaftliche Lieferung - Zeitpunkt der Aufnahme in die Zusammenfassende Meldung) - der Leistungserbringer diese Anzahlung aus Vereinfachungsgründen in jenem…
…der Rechnung angeführte Gesamtbetrag, dh. Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer), als zusätzliches Rechnungsmerkmal auch die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) anzuführen, wenn der leistende Unternehmer im Inland einen Wohnsitz (Sitz), seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz für das Unternehmen des…
…Ist vom gesamten von den Abnehmern des Wiederverkäufers für die erhaltenen differenzbesteuerten Lieferungen aufzuwendenden Entgelt oder von dem Betrag, um den jeweils der Verkaufspreis den Einkaufspreis (Differenz) für den Gegenstand übersteigt auszugehen? Nach § 24 UStG 1994 ist im Rahmen der Differenzbesteuerung nur die Umsatzsteuerbefreiung für…
…Abnehmer aus anderen Mitgliedstaaten waren gültig. Die Rechnungen wurden bar bezahlt, es wurden keine Belege über die Zahlungen ausgestellt. Aus den Aufzeichnungen ist nicht ersichtlich, ob die Waren vom Abnehmer befördert oder versendet wurden. Im weiteren Verlauf der Umsatzsteuersonderprüfung wurden Bestätigungen der Empfänger der Lieferungen…
Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994) - Stand 1. Jänner 2026 | Name des Luftverkehrsunternehmers | Sitz des Unternehmens | ABC Bedarfsflug…
…Nummer des umsatzsteuerrechtlichen Erwerbers im anderen Mitgliedstaat nicht von jenem Mitgliedstaat ausgestellt wurde, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet (Art. 3 Abs. 8 erster Satz UStG 1994), ausgenommen in der Zollanmeldung wird auch der Name und die Anschrift oder…
…Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung ein Vorsteuerabzug nicht zu, wenn er wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen steht. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass diese Bestimmung, die mit 1. Jänner 2008 in Kraft getreten ist, lediglich klarstellende Funktion hat und…