…allgemeinen steuerlichen Grundsätzen steuerwirksam. Der tatsächliche Geschäftsvorfall und nicht allfällig argumentierte Gesellschafterinteressen bzw. Motive ist der steuerlichen Würdigung zu Grunde zu legen. Angemessenes Mietentgelt bei Vermietung an die Trägerkörperschaft Sachverhalt Ein ausgegliederter Rechtsträger (Kommunalbetriebe GmbH; in der Folge: KB GmbH) einer Gemeinde (100 Prozent Beteiligung…
…von einer Veranlagung des Gesamtbetrages der Anschaffungs- und Herstellungskosten (gegebenenfalls des höheren Verkehrswertes) auszugehen; nach Auffassung des VwGH müsste im Allgemeinen ein Mietentgelt in der Bandbreite von 3 bis 5% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu erzielen sein (Erkenntnis vom 15.09.2016, 2013/15/0256)…
…aus dem Hauptmietzins, dem Anteil an den Betriebskosten und laufenden Abgaben sowie dem Entgelt für die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände und Geräte besteht. Im Rahmen der jährlich vorgesehenen Neuberechnung des Mietentgelts ist laut Vertrag ua. eine um einen Aufschlag von 15% erhöhte ertragsteuerliche Afa-Komponente, soweit auf…
…liegen steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor. Wird hingegen ein Verlust erzielt, weil auf ein marktkonformes Mietentgelt verzichtet wird, ist vom Vorliegen von Liebhaberei auszugehen. Die Vermietungsverluste sind damit einkommensteuerlich nicht relevant und sind nicht in einer Steuererklärung zu erfassen. b.Bisher wurden Einkünfte…
…geschlossen würde (zu den Anforderungen des Fremdvergleichs siehe zB VwGH 11.05.2005, 2001/13/0209). Dafür ist nicht allein das Mietentgelt ausschlaggebend (siehe auch UFSG 27.01.2005, RV/0478-G/04), sondern die vertragliche Gestaltung insgesamt. Da der private Wohnraum zu den Aufwendungen…
…Eine Wohnung wird nach Fertigstellung des Gebäudes im Jahr 2002 einem fremden Dritten, die anderen zwei Wohnungen den beiden Gesellschaftern (einer davon ist auch Geschäftsführer der GmbH) jeweils zu einem fremdüblichen Mietentgelt überlassen. Die Mietverträge sehen jeweils ein Optionsrecht für den Erwerb der Wohnung nach…
…der tatsächlichen Leistungsausführung zu berücksichtigen? Frage E: Inwieweit wirkt sich die teilweise steuerfreie, teilweise steuerpflichtige Weitervermietung von Messeflächen und Kongressräumen durch die A-GmbH an Fremdveranstalter auf die umsatzsteuerliche Behandlung des von der B-GmbH an die A-GmbH verrechneten Mietentgelts aus? 4.4…
…III UmgrStG vor. Bei der Kapitalgesellschaft ist auf das übernommene Vermögen die LVO immer anzuwenden. Werden marktunüblich niedrige Mietentgelte von der Mutter-KöR verlangt, liegt in Höhe der vorenthaltenen Erträge eine verdeckte Ausschüttung auf Ebene der GmbH vor, die auf Ebene der KöR steuerfrei ist…
…der Gemeinde ist daher umsatzsteuerrechtlich nicht anzuerkennen. § 2 Abs. 3 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 274) Vermietung von Grundstücken durch ausgegliederte Rechtsträger von Körperschaften öffentlichen Rechts - Ermittlung des fremdüblichen Mietentgelts 1. Die Gemeinde gliedert an eine KEG ein Gebäude aus, das um die Jahrhundertwende (ca…
…die er als "Optophone" bezeichnete. Die Optophone wurden von der Gemeinde Wien im Jahr 1991 angemietet; die vereinbarten Mietentgelte wurden bis Mitte 1991 beglichen. In der Folge benützte die Stadt Wien die Geräte weiter, ohne dafür ein Entgelt zu entrichten. Die mehrmalige Aufforderung des Abgabepflichtigen…
…unterliegt keinem Zweifel, dass - abgesehen von Fällen der kurzfristigen Anmietung (Rz 4779 EStR 2000) - nicht nur Leasingraten (Rz 4777 EStR 2000) sondern auch Mietentgelte von der Kürzung betroffen sind, wenn die Anschaffungskosten des Fahrzeuges, die der Berechung des Mietentgeltes zu Grunde gelegt wurden, die Angemessenheitsgrenze…
§ 21 BewG 1955 Zurechnungsfortschreibung "Herrenlosigkeit" Für eine Liegenschaft wird auf Grund einer Dereliktionsurkunde das Eigentumsrecht für "Herrenlosigkeit" einverleibt. Die entsprechende Zurechnungsfortschreibung wurde vom Finanzamt erlassen. Da es sich um landwirtschaftliche Grundstücke handelt, kommt es zur Vorschreibung von Beiträgen und der Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen…
UStR 2000 Rz 265 in der durch den UStR 2000-Wartungserlass 2009 geänderten Fassung sieht vor, dass die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch Körperschaften des öffentlichen Rechts dann als Bestandsverhältnis und somit als unternehmerische Tätigkeit anerkannt werden, wenn neben den Betriebskosten (§§ 21 bis 24…