…Bezug") kann wegen eines nunmehr höheren "Kontrollsechstels" ein bereits nach § 67 Abs. 10 EStG 1988 versteuerter Betrag entsprechend korrigiert werden. 4. Für welchen Lohnzahlungszeitraum ist die Nachversteuerung vorzunehmen? Ist es zulässig, dass die Korrektur nicht für den Monat erfolgt, in dem die Sonderzahlung angefallen ist…
… 23 Abs. 1 ASVG) ohne besondere Aufforderung die Lohnzettel aller im Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer zu übermitteln (§ 84 EStG 1988). Für Lohnzahlungszeiträume ab 01.01.2014 ist bei Auslandstätigkeit, sofern ein DBA mit Anrechnungsmethode dem ausländischen Staat das Besteuerungsrecht zuweist, eine neue Lohnzettelart (Lohnzettelart 24) zu…
…Lohnzetteldaten an das Finanzamt in Schilling vorzunehmen. 2. Wird das Lohnkonto in Euro geführt, ist ein Lohnzettel (Formular L 16) für Lohnzahlungszeiträume der Jahre 1999 bis 2001 jedenfalls in Schilling auszustellen, und zwar unabhängig davon, ob der Lohnzettel für das Betriebsfinanzamt oder für den Arbeitnehmer…
…Nach § 77 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 ist der Kalendertag auch dann der Lohnzahlungszeitraum, wenn bei der Berechnung der Lohnsteuer unter Berücksichtigung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ein Teil des für den Kalendermonat bezogenen Lohns aus der inländischen Steuerbemessungsgrundlage ausgeschieden wird. Damit ist…
…zu berücksichtigen, wie bei Feiertag, Urlaub oder Krankenstand im Lohnzahlungszeitraum. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf LStR 2002 Rz 250 verwiesen. Während des Bezuges der Kurzarbeitsunterstützung richten sich die Beiträge und die Leistungen der Sozialversicherung nach der letzten Beitragsgrundlage vor Eintritt der Kurzarbeit, wenn diese…
… 2 Abs. 2 IO bereits entzogen ist. Auf die Monatsfälligkeiten vor der Insolvenzeröffnung ist bei Beurteilung der Haftungsfrage auch dann abzustellen, wenn es zu einer Lohnsteuernachforderung auf Grund einer Lohnsteuerprüfung kommt, die für mehrere Lohnzahlungszeiträume (Kalendermonate) desselben Kalenderjahres gemäß § 202 Abs. 1 iVm § 201 Abs…
…der Verordnung BGBl. Nr. 642/1992 4) in der geltenden Fassung festgelegten Sachbezugswerte sind zur Vermeidung von Umrechnungsdifferenzen für den gesamten Lohnzahlungszeitraum in Schilling zu ermitteln und jeweils in einer Summe in Euro auf zwei Nachkommastellen genau umzurechnen. Steuerbefreiungen gemäß § 3 EStG 88, Freibeträge und…
…werden (somit auch für die am 17. Jänner 2005 fälligen, auf den Lohnzahlungszeitraum Dezember 2004 entfallenden Lohnsteuerbeträge). Die Geltendmachung der Haftung ist nur insoweit zulässig, als die betreffenden Abgaben (im Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides) noch nicht entrichtet sind. Dies gilt zB auch für die…
…für die am 10.1.1991 fälligen, auf den Lohnzahlungszeitraum Dezember 1990 entfallenden Lohnsteuerbeträge). Bei der Veräußerung eines Betriebes ist die Haftung auf die auf den betreffenden Betrieb entfallenden Abgabenschulden beschränkt. Die Geltendmachung der Haftung ist nur insoweit zulässig, als die betreffenden Abgaben (im Zeitpunkt…
…Bilanzremunerationen, Leistungsprämien; Urlaubsentschädigungen bzw. Urlaubsersatzleistungen anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses (zB VwGH 25.10.2000, 99/13/0016); Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume. 5.2.3.3. Bezüge iSd § 67 Abs. 8 EStG 1988 Rz 63 Bezüge iSd § 67 Abs. 8…
…Arbeitslohn (einschließlich sonstiger Bezüge und Vorteile im Sinne des § 25 EStG 1988) ohne jeden Abzug unter Angabe des Zahltages und des Lohnzahlungszeitraumes in das Lohnkonto einzutragen. Mangelt es an derartigen ordnungsgemäßen Aufzeichnungen und ist es objektiv nicht möglich, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln oder zu berechnen…
Die gegenständliche Information des Produktmanagements ergeht in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen (Abteilung VI/6, VI/7). Gemäß § 109b Abs. 6 Einkommensteuergesetz 1988 sind Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988 in elektronischer Form bis Ende Februar des nachfolgenden Kalenderjahres zu übermitteln. Gemäß § 84 Abs. 1…
Dieser Besteuerungsanspruch an einer Pensionsabfindung wird durch das DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr. 161/1995, BGBl. III Nr. 204/2001 und BGBl. III Nr. 22/2007, nicht eingeschränkt. Denn nach Art. 18 DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr…