… 78 Abs. 1 EStG 1988 grundsätzlich nicht jene Lohnzahlungen, die nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers, sondern von dritter Seite geleistet werden (vgl. VwGH 16.1.1991, 89/13/0166). Derartiger Arbeitslohn von dritter Seite ist im Wege der Veranlagung zu erfassen. Die Haftung des Arbeitgebers…
…vorliegen. § 5 Abs. 2 der Verordnung steht mit seinem Verbot einer Entlastung des Künstleranteils an der Quelle nicht entgegen. Denn § 5 Abs. 2 bezieht sich auf jene Fälle, in denen der Künstler von der Künstleragentur Vergütungen weitergereicht bekommt, die zur beschränkten Steuerpflicht zu erfassen sind…
…Die (erstmalige) Erlassung von Kommunalsteuerbescheiden sowie die Abänderung und Aufhebung solcher Bescheide unterliegt der Bemessungsverjährung (Festsetzungsverjährung; §§ 207 bis 209a BAO). Die Erlassung eines Kommunalsteuerbescheides kann (nach dem dritten Satz des § 11 Abs. 3 KommStG 1993) dann unterbleiben, wenn der Steuerschuldner nachträglich seine Selbstberechnung binnen drei…
…Arbeitgeber allerdings hinsichtlich bezahlter Arbeitnehmeranteile an den entsprechenden Arbeitnehmern und fordert er diese zurück, dann liegt keine Lohnzahlung vor und die Bemessungsgrundlage ist nicht zu erhöhen. Besteht keine Regressmöglichkeit von Seiten des Arbeitgebers, zählen diese Beiträge trotzdem zur Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer. 5.2.4…
…freie Dienstnehmer entweder durch die berufliche/betriebliche Verwendung (und der damit einhergehenden steuerlichen Verwertung als Betriebsmittel) der Schaffung einer unternehmerischen Struktur gewidmet hat oder wenn es seiner Art nach von vornherein in erster Linie der in Rede stehenden betrieblichen Tätigkeit zu dienen bestimmt ist (vgl…
…Verrechnungspreisgrundsätzen) sein? Lösung Bei der Überlassung (Gestellung) von Arbeitskräften an Dritte ist derjenige als Arbeitgeber anzusehen, der die Arbeitnehmer dem Dritten überlassen hat und sie entlohnt (Überlasser), und nicht jener (Beschäftiger), der diese Arbeitskräfte in seinem Betrieb zur Arbeitsleistung einsetzt (VwGH 20.12.1972, 2340…
…Im Zeitraum 01.03. bis 30.06.2014 war der Arbeitnehmer in Österreich tätig. Im Juni wird eine Sonderzahlung (aliquote Urlaubs- und Weihnachtsremuneration) in Höhe von 3.031,25 Euro ausbezahlt (der Arbeitnehmer tritt mit 30.06.2014 aus dem Unternehmen aus). Der Arbeitgeber hat…
…Der Arbeitgeber hatte bis 1. September 2007 Versicherungsbeiträge von 500 DM monatlich zu bezahlen; ab 1. September 2007 sollte die Leibrentenbezugszeit beginnen. Mit Wirksamkeit zum 1. Juli 2000 hat der Arbeitgeber auf seine Rechtsposition als Versicherungsnehmer verzichtet. Ab diesem Zeitpunkt war die Abgabepflichtige selbst Versicherungsnehmerin…
…2. Sachverhalt In Familien-KG`s soll die Versteuerung des negativen Kommanditkontos in einfacher Art und Weise hintangehalten werden: Der Komplementär (meist Vater) entnimmt den entsprechenden Betrag von seinem Verrechnungskonto und überweist diesen an den (die) Kommanditisten (meist Kinder) zur Abdeckung der aufgelaufenen Verlustbeträge. In…
…Beilage L 1i zum Formular L 1 für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug bzw. mit Auslandsbezug - L 17 Lohnausweis/Lohnbescheinigung Bei Bezügen von zwei oder mehreren pensionsauszahlenden Stellen in der Schweiz, sind diese je pensionsauszahlender Stelle gesondert zu erklären. Die Formulare sind in FinanzOnline…
…Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten Fällen so). Zur Durchführung von Art. 13 Abs 4 DBA-Schweiz kann im Übrigen mit der Schweiz Kontakt im Wege eines Verständigungsverfahrens aufgenommen werden. Das Problem ist…
…Art. 18 Abs. 2 DBA-D weiterhin das Besteuerungsrecht auf seine Pensionseinkünfte von der österreichischen PVA. Die Pensionsversicherungsanstalt ist daher auch nach der Verlagerung der Ansässigkeit zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Beantragt die pensionsbeziehende Person auch die Veranlagung ihrer ab 1.6.2015 in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte…
…Steuerliche Behandlung der Kurzarbeitsbeihilfe Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 sind Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz von der Einkommensteuer befreit. Damit sind auch die Kurzarbeitsbeihilfen gemäß § 37b Arbeitsmarktservicegesetz an den Arbeitgeber steuerfrei. 2. Kurzarbeitsunterstützung Die Kurzarbeitsunterstützung wird vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer…
…Abfertigungen, Abfindungen und Urlaubsentschädigungen aus Anlass der Auflösung des Dienstverhältnisses, welche eine in einem Vertragsstaat ansässige Person nach Wegzug aus dem Tätigkeitsstaat von ihrem ehemaligen, im anderen Vertragsstaat ansässigen Arbeitgeber erhält, aufgrund der durch das maßgebliche innerstaatliche Recht dieses Staates gebotenen Anwendung des Abkommens nicht…
…späterer Abgleich mit jenen Beträgen, die von der Bezirksverwaltungsbehörde in weiterer Folge tatsächlich vergütet werden, ist aus abgabenrechtlicher Sicht nicht erforderlich. Nach § 32 Abs. 3 EpiG hat der Arbeitgeber hinsichtlich des an seinen Arbeitnehmer fortgezahlten Entgelts einen Ersatzanspruch gegenüber dem Bund. Dieser Ersatz ist gemäß…
…Arbeitskräfte zur Arbeitsleistung einem Dritten (Beschäftiger, Gestellungsnehmer) zur Verfügung stellt, ohne dass zwischen dem Beschäftiger und den Arbeitskräften ein Dienstverhältnis begründet wird. Im Unterschied zum Werkvertrag liegt das Gefahrenrisiko ausschließlich beim Beschäftiger. Der Überlasser haftet nicht für die tatsächlichen Leistungen der von ihm gestellten Arbeitnehmer…
…Bezughabende Norm Art. 23 B OECD-Musterabkommen 4.2. Sachverhalt Ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer wird von seinem österreichischen Arbeitgeber für länger als 6 Monate in einen DBA-Partnerstaat entsendet, mit dem die Anrechnungsmethode vereinbart ist. In Österreich fällt diese Tätigkeit unter die begünstigte Montageregelung…
…keine umfassende Amtshilfe besteht - durch Zeitablauf ("spätestens im dritten Jahr nach deren Ansatz"). Durch die Neuregelung sollte klargestellt werden, dass die Nachversteuerung von ausländischen, im Inland angesetzten Verlusten, nur dann zur Anwendung kommt, wenn die ausländischen Einkünfte von der Besteuerung im Inland ausgenommen werden (Befreiungsmethode)…
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025