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BMF-010221/0145-IV/4/2009Auslegung des Begriffes der „Einladung“ in Artikel 20 DBA-Malaysia
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0145-IV/4/200924.02.2009

…664/1990, ist so auszulegen, dass davon Fälle der Bewerbung und anschließender Einstellung auf Grund einer öffentlichen Ausschreibung nicht erfasst sind. In diesen Fällen ist eine Freistellung der Vergütungen von Lehrern und Forschern auf Basis des Art. 20 des DBA-Malaysia BGBl. Nr. 664/1990…

BMF-010200/0018-VI/1/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010200/0018-VI/1/201403.10.2014

… 12 Abs. 2 Z 1 UmgrStG bestimmt sich dieser nach allgemeinen ertragsteuerlichen Kriterien. Für die Beurteilung des Vorliegens eines (Teil)Betriebes ist damit auf die Judikatur, Lehre und Verwaltungspraxis zu § 24 EStG 1988 zurückzugreifen. Die Übertragung eines (Teil)Betriebes setzt somit voraus, dass die übertragenen…

254.183-10a/73Umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen der katholischen Kirche, Orden und Kongregationen sowie der Diözesan-Caritas
geltende FassungErlässe & InformationenErlass254.183-10a/7302.07.1973

…Seelsorge in allen ihren Erscheinungsformen, sowohl in mündlicher Predigt als auch durch schriftliche Publikationen, welche die göttliche Lehre verbreiten und vertiefen. Die Unterbringung und Verpflegung von Exerzitienteilnehmern kann aber nur dann als eine mit der Hoheitstätigkeit untrennbar verbundene Nebentätigkeit angesehen werden, wenn sie ausschließlich im…

06 5004/2-IV/6/03Körperschaftsteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 5004/2-IV/6/0317.07.2003

…der Beteiligungsveräußerung des des § 10 Abs. 2 Z 2 lit b KStG 1988 dar? Bezugsrechte stellen nach der Lehre einen Bestandteil des Aktienstammrechtes dar. Sie verselbständigen sich, wenn der Aktionär an einer Kapitalerhöhung nicht teilnehmen will und das Bezugsrecht veräußert (vgl. Rz 6667 EStR 2000…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 1/5

… 47 Abs. 2 EStG 1988 2.1.1. Lohnsteuerliches Dienstverhältnis Rz 3 Unter ein Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 fallen alle Personen (auch Lehrlinge), die in einem lohnsteuerlichen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen. Zur Definition des Dienstverhältnisses gemäß § 47 Abs. 2 erster und zweiter…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…02b). Können die Zweifel an der gesetzlichen Vermutung in der Folge nicht erhärtet werden, so wäre diese nicht widerlegt und folglich die Kapitalgesellschaft zu löschen. Als Ausnahme des Anwendungsbereiches dieser Vermutung nennt die Lehre vorrangig das Vorliegen offenkundigen Vermögens. Außerhalb des Anwendungsbereiches des § 40 Abs…

BMF-010222/0057-VI/7/2014Salzburger Steuerdialog - Ergebnisunterlage Lohnsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010222/0057-VI/7/201423.09.2014

…außerordentliche Erschwernis oder zwangsläufig eine Gefahr darstellen (vgl. VwGH 28.09.2011, 2007/13/0138). Dies erfordert nach Rechtsprechung und Lehre, dass der Behörde nachgewiesen wird, um welche Arbeiten es sich im Einzelnen gehandelt hat und wann sie geleistet wurden (vgl. VwGH 25.05.2004…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 1/2

…Mehrheitsgesellschafter ab ¾ des Nennkapitals wesentliche Entscheidungsbefugnisse über die organisatorische und wirtschaftliche Unternehmensstruktur ausüben kann (siehe Petritz/Ressler , ÖStZ 2006, S 195). Nach herrschender Lehre stellt der Mantelkauf daher auf das stimmberechtigte Kapital ab und lässt Sondervereinbarungen, wie zB Surrogatkapital, stille Beteiligungen usw., außer Betracht…

BMF-010216/0071-VI/6/2010Salzburger Steuerdialog 2010, Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und Umgründungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0071-VI/6/201022.10.2010

…zulässig (vgl. Krejci, Gesellschaftsrecht, S. 319). Hinsichtlich der Höhe der Beteiligung wird von der gesellschaftsrechtlichen Lehre vertreten, dass die Gesellschafter vereinbaren können, einen bestimmten Betrag für die zugesagten Dienstleistungen eines Gesellschafters als Kapitalanteil anzuerkennen (vgl. Krejci in Krejci, Reform-Kommentar UGB - ABGB, Rz 27 zu…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…zB VwGH vom 10.04.2008, 2007/16/0223 ; 28.02.2007, 2005/16/0193 ; 18.12.1995, 95/16/0286 uva.) und Lehre jede Leistung, die in einem unmittelbaren, tatsächlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks steht. Bei der freiwilligen Feilbietung ist…

BMF-010219/0220-VI/4/2009Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0220-VI/4/200901.09.2009

…wettbewerbesorientiert und qualitätsgeleitet. Die vorhandene Personalkapazität des wissenschaftlichen Stammpersonals deckt nicht 50% der Lehre der angebotenen Studiengänge. Die kaum ausgestatteten Büroräumlichkeiten für das wissenschaftliche Personal entsprechen nicht internationalen Standards. Die Finanzgebarung ist nur teilweise nachvollziehbar. Eine ausreichende Forschungstätigkeit ist nicht durchführbar. Die Praxis der Zulassung…

BMF-010221/3364-IV/4/2008Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3364-IV/4/200815.12.2008Teil 1/2

…13/0088; VwGH 21.11.2007, 2007/13/0087) im Einzelnen aus: 1. Der in Steuervorschriften anzutreffende Begriff "Körperschaft öffentlichen Rechts" wird nicht im technischen Sinn der Lehre als Unterart, sondern als Sammelbegriff für alle juristischen Personen öffentlichen Rechts verstanden. Die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten, welche…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 1/2

…Einkunftsquelle darstellen. Der Begriffsinhalt der "Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen" nach § 32 Z 1 lit. a EStG 1988 ist durch Lehre und Rechtsprechung bestimmt. Dementsprechend muss es sich um die Abgeltung eines der Zahlung ursächlich zu Grunde liegenden Schadens handeln, der durch ungewöhnliche Ereignisse…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 2/2

…Gebietskörperschaften", sondern auch Vergütungen von "anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts", so führt die öffentlich-rechtliche Qualifikation der Bildungseinrichtung dazu, dass die Lehrtätigkeit unter die dem Art. 19 OECD-MA entsprechenden Normen österreichischer DBA fällt (Abs. 4 des Gastlehrererlasses BMF 21.12.2005, BMF-010221…

BMF-010221/0789-IV/4/2005Steuerliche Behandlung von international tätigen Gastlehrern
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0789-IV/4/200521.12.2005

…Arbeit beziehen, fallen regelmäßig unter jene Zuteilungsregel der österreichischen DBA, die dem Artikel 14 (OECD-MA) nachgebildet sind. Sie dürfen im Staat ihrer Lehrtätigkeit nur dann besteuert werden, wenn ihnen dort eine "feste Einrichtung" (entspricht im Wesentlichen einer Betriebstätte nach § 29 BAO) zur Verfügung steht;…

BMF-010219/0286-VI/9/2005Umsatzsteuerprotokoll 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0286-VI/9/200520.10.2005

…der über die organisatorischen Voraussetzungen (wie Schulräume, ein über längere Zeit feststehendes Bildungsangebot, in der Regel auch das erforderliche Personal nach Art eines Lehrkörpers und ein Sekretariat) verfügt, um laufend gegenüber einer größeren Anzahl von Interessenten eine Unterrichtstätigkeit zu entfalten (vgl. Rz 875 UStR 2000)…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…Staatsanwälte, Lehrer, Sozialarbeiter, Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder usw). Die organisatorischen Voraussetzungen laut Rz 875 UStR 2000 liegen vor; fraglich ist, ob der Lehrstoff mit dem öffentlicher Schulen vergleichbar ist. An der Universität Klagenfurt gibt es dazu einen berufsbegleitenden Universitätslehrgang, am Juridicum Wien gibt es das Wahlfach…