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2026-0.751.393Information zu der seit 24. Juli 2026 zulässigen Kumulierung in Mosambik im Rahmen des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens und zur Änderung der Arbeitsrichtlinie UP-5500
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.751.39308.09.2026

…über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Verwaltungszusammenarbeit - Kumulierung in Mosambik gemäß Artikel 4 Absätze 2 und 6 des Protokolls Nr. 1 zum EU-SADC-WPA (C/2026/4810) wurde die Kumulierung in Mosambik ab 24…

BMF-010310/0119-IV/7/2014Neuaufbau der Systematik der Arbeitsrichtlinien im Bereich "URSPRUNG UND PRÄFERENZEN" (UP) mit Wirkung ab 1. Juli 2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010310/0119-IV/7/201411.06.2014

…abweichen - wurde das System der UP-Arbeitsrichtlinien überarbeitet, völlig neu gestaltet und an die neuesten Entwicklungen angepasst. Gleichzeitig wurde auch das Nummerierungssystem an die globalen Wirtschaftsräume mit den jeweiligen Kumulierungsmöglichkeiten (Präferenzzonen) angepasst. Der nachstehenden Tabelle kann entnommen werden, wie die Bezeichnung der betreffenden Arbeitsrichtlinie nunmehr…

BMF-010310/0133-IV/7/2008Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010310/0133-IV/7/200801.07.2008

…Die erweiterte Kumulierung ist jedoch erst ab dem Tag zulässig, der in der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) angegeben ist. Die in Anhang V zu Protokoll Nr. 2 angeführten Waren sind von der Kumulierung ausgenommen. Möglichkeit der Abgabe einer Ursprungserklärung auf Handelsdokumenten…

BMF-010310/0001-IV/7/2008Vorläufige Anwendung des Interimsabkommen EU-Montenegro ab 1. Jänner 2008
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010310/0001-IV/7/200803.01.2008

…zum Abkommen enthalten. Wichtige Änderungen zu den bisherigen autonomen Maßnahmen sind die: Ausweitung der Kumulierung auf die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess beteiligten Länder und Gebiete (westliche Balkanländer) sowie auf bestimmte Stoffe der Türkei. Die erweiterte Kumulierung ist jedoch erst ab dem Tag zulässig, der in…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 1/2

…Kumulierungen Durch die Gewährung der Förderung auf Grundlage dieser Richtlinie darf es nicht zu einer Überschreitung des beihilferechtlichen Höchstbetrages nach Abschnitt 3.1 des Befristeten Beihilferahmens in Höhe von EUR 290.000/Unternehmen für den Betriebszweig gemäß Punkt 3c und EUR 2.300.000/Unternehmen…

2021-0.840.042Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 4 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.840.04230.11.2021

…EUR 1.100) sinken. Die Anrechnung erfolgt zum ehestmöglichen Zeitpunkt in Auszahlungsphase 4. 5.7. Kumulierungen Bei der Gewährung von Förderungen ist unter Berücksichtigung von Förderungen, welche dem Förderwerber unter anderen Richtlinien und/oder aus anderen Quellen (einschließlich solcher der Länder, Gemeinden oder anderer Fördergeber…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 1/2

…angefallene Ausgaben abzuziehen. Davon abweichend kann der Förderungswerber die Ausgaben anhand von Aufzeichnungen betriebsindividuell nachweisen. 5.4. Kumulierungen Bei der Gewährung von Förderungen ist unter Berücksichtigung von Förderungen, welche dem Förderungswerber unter anderen Richtlinien und/oder aus anderen Quellen (einschließlich solcher der Länder, Gemeinden oder…

2021-0.530.816Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 3 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.530.81629.07.2021

…1: EUR 900) sinken. Die Anrechnung erfolgt zum ehestmöglichen Zeitpunkt in Auszahlungsphase 3. 5.8. Kumulierungen Bei der Gewährung von Förderungen ist unter Berücksichtigung von Förderungen, welche dem Förderwerber unter anderen Richtlinien und/oder aus anderen Quellen (einschließlich solcher der Länder, Gemeinden oder anderer Fördergeber…

2021-0.270.356Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 2 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.270.35615.04.2021

…7. Geltungsdauer Anträge für den Härtefallfonds sind vorbehaltlich der budgetären Bedeckung bis längstens 31.7.2021 möglich. 5.8. Kumulierungen Bei der Gewährung von Förderungen ist unter Berücksichtigung von Förderungen, welche dem Förderwerber unter anderen Richtlinien und/oder aus anderen Quellen (einschließlich solcher der Länder…