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10 5004/1-IV/10/03Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes; Auslegung der §§ 2 und 5 KVG aufgrund der Urteile des EuGH vom 17.10.2002, C-339/89, C-71/00 und C-138/00
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5004/1-IV/10/0314.03.2003

…Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte im Erkenntnis vom 6. November 2002, Zl 2002/16/0240, dass die Bestimmungen des Kapitalverkehrsteuergesetzes mit der Auslegung der RL 69/335/EWG durch den EuGH im Einklang stehen. 2. Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Oktober 2002, C-138/00…

BMF-010206/0048-VI/10/2006Gesellschaftsteuer - Großmutterzuschüsse, Ergänzung der Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes vom 14. März 2003, GZ. 10 5004/1-IV/10/03; Auslegung der §§ 2 und 5 KVG auf Grund des Urteils des EuGH vom 12.01.2006, C-494/03
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0048-VI/10/200628.03.2006

…des EuGH vom 12. Jänner 2006, Rs. C-494/03 (Senior Engineering Investments BV), keinen Anlass von der in den Richtlinien zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes betreffend Auslegung der §§ 2 und 5 KVG auf Grund der Urteile des EuGH vom 17. Oktober 2002, C-339/99…

BMF-010203/0452-VI/6/2011Auswirkungen des Urteils des EuGH vom 16.06.2011, C-10/10, Kommission/Österreich, betreffend die steuerliche Absetzbarkeit von Forschungsspenden
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0452-VI/6/201102.08.2011

…C-10/10, Kommission/Österreich, hat der EuGH ausgesprochen, dass es gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, wenn nur Zuwendungen an in Österreich ansässigen Einrichtungen mit Forschungs- und Lehraufgaben steuerlich abzugsfähig sind. Im Lichte dieses Urteils muss § 4a Z 1 lit. a bis d EStG 1988 unionsrechtskonform…

BMF-010206/0215-VI/5/2012Gesellschaftsteuerrechtliche Beurteilung von Verlustabdeckungszusagen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0215-VI/5/201206.12.2012

1. Rechtliche Situation vor dem Urteil des EuGH vom 1.12.2011, Rs Immobilien Linz GmbH & Co. KG Grundsätzlich liegt ein gesellschaftsteuerpflichtiger Vorgang vor, wenn eine Gesellschaft mit Verlust abgeschlossen hat und einer ihrer Gesellschafter sich zur Übernahme dieses Verlustes bereit erklärt. Damit erbringt er…

10 5010/1-IV/10/95Gewährung von Darlehen an Kapitalgesellschaften; gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5010/1-IV/10/9506.02.1995

Der Verwaltungsgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach zur Frage der gesellschaftsteuerrechtlichen Behandlung der Hingabe von Darlehen Stellung genommen. Im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise gibt das Bundesministerium für Finanzen nachstehend zusammenfassend seine Rechtsansicht über die gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung von Darlehen an Kapitalgesellschaften bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen…

BMF-010206/0099-VI/5/2013Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0099-VI/5/201328.05.2013

Mit Erlass vom 4.10.1996, GZ BMF 10 1001/4-IV/10/96, gab das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu Zweifelsfragen bekannt, die im Zusammenhang mit der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Notare und Rechtsanwälte aufgetreten waren. Auf Grund zahlreicher seither ergangener Gesetzesänderungen und…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

…hat. 1.1.3 Rechtsgrundlage für die Selbstberechnung der Gesellschaftsteuer durch Parteienvertreter sind die Regelungen des durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 28/1999 eingefügten § 10a Kapitalverkehrsteuergesetz (KVG). 1.1.4 Mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 144/2001 wurde, falls keine Selbstberechnung vorgenommen wird…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…ein außergerichtlicher Vergleich vor, der gemäß § 33 TP 20 GebG gebührenpflichtig ist (siehe GebR Rz 993 ff ). 2. Kapitalverkehrsteuer und Umgründung 2.1 § 2 Z 4 lit. a KVG - Großmutterzuschuss Sachverhalt: Die GmbH (G) ist zu 100% Gesellschafterin der GmbH (M), die wiederum zu 99…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…97 (AÖF Nr. 142/1997). 4. Kapitalverkehrsteuern 4.1 § 2 Z 3 KVG - Großmutterzuschuss Sachverhalt: Die X-AG (Großmutter) leistet an die Y-GmbH (Enkelgesellschaft) einen Großmutterzuschuss. Inhalt des Schreibens: " Hiermit gewähren wir Ihnen in unserer Eigenschaft als indirekter Gesellschafter einen unwiderruflichen, nicht rückzahlbaren Gesellschafterzuschuss…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

§ 14 Abs. 5 WEG 2002 zu Lebzeiten vor einem Notar oder unter anwaltlicher Mitwirkung schriftlich vereinbaren, dass anstelle des gesetzlichen Eigentumsübergangs an den überlebenden Eigentumspartner eine andere natürliche Person den Anteil des Verstorbenen am Mindestanteil und gemeinsamen Wohnungseigentum erwerben soll. Diese Person (Begünstigte) erwirbt hierbei…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…oder vertragsbestimmungsgemäß wieder beseitigt wurden. Aus diesem Grund sind bei einer Teilrückgängigmachung die Bestimmungen des § 17 GrEStG 1987 anzuwenden. 3. KAPITALVERKEHRSTEUERGESETZ 3.1. § 2 Z 4 KVG Großmutterzuschuss Sachverhalt: Die Gesellschaft A (Großmutter) ist zu 100% an der Gesellschaft B (Mutter), diese wiederum zu 100…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

1 Erbschaftssteuer 1.1 § 33 lit. a ErbStG 1955 iVm § 34 Abs. 1 Z 13 dritter Satz ErbStG 1955 - Widerruf einer Privatstiftung vor dem 27.06.2008, Ausfolgung des Vermögens erst nach dem 26.06.2008 Sachverhalt: Der Stifter einer Privatstiftung widerruft diese Anfang 2008…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…92/16/0109; VwGH 19.01.1994, 93/16/0139), erfolgt der Erwerb von der Gesellschaft und ist der Steuersatz gemäß § 7 Z 3 GrEStG 1987 anzuwenden. 5. Kapitalverkehrsteuer und Umgründung 5.1 § 2 Z 1 iVm § 5 Abs. 1 Z 3 KVG bzw. § 33…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

BMF-010221/2575-IV/4/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2575-IV/4/201018.10.2010

…vormals Art. 43 EGV) ergeben könnte, gehen bei der Schweiz mangels deren Zugehörigkeit zur EU bzw. zum EWR ins Leere. Die auch für Drittstaaten geltende Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 63 AEUV (vormals Art. 56 EGV) dürfte auf Dividenden aus Direktinvestitionen, die an in Drittstaaten ansässige Muttergesellschaften…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…Ausfüllen der Zusammenfassenden Meldung | U 12 | Regelbesteuerungsantrag | U 15 | Antrag auf Vergabe einer UID-Nummer | Kap 11 | Gesellschaftsteuererklärung (Kapitalverkehrsteuergesetz) | StraBA 2a | Monatsanmeldung - Straßenbenützungsabgabe | StraBA 2b | Anmeldung zur Jahressteuer - Straßenbenützungsabgabe | StraBA 5 | Erläuterung zur…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 1/2

…Kapitalverkehrsfreiheit als eines der Grundprinzipien des EWRA. Da § 93 EStG 1988 iVm Art. 10 DBA gesetzeskonform angewandt wurde, kam eine Rückerstattung nicht in Betracht (daher Abweisung). In der dagegen eingebrachten Berufung wird vorgebracht, dass die Kapitalverkehrsfreiheit als eines der Grundprinzipien des EWRA in Österreich im…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 2/2

…Urteil vom 15.7.2004, C-315/02, Lenz, ausgesprochen, dass die Verweigerung der einkommensteuerlichen Endbesteuerungswirkungen für ausländische Kapitalerträge mit der gemeinschaftsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit in Widerspruch steht. Fragestellung: Welche Auswirkungen ergeben sich aus diesem Urteil? 1. Einkommensteuer Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl I Nr. 71/2003…

BMF-280000/0213-IV/3/2016Erlass zur Durchführung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Kapitalabfluss-Meldegesetzes (Kapitalabfluss-Durchführungsverordnung – KapAbfl-DV)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-280000/0213-IV/3/201620.12.2016

Dieser Erlass ersetzt den Erlass des BMF vom 3. Mai 2016, BMF-280000/0070-IV/3/2016 . 1. Allgemeines Das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen und von Kapitalzuflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz, BGBl. I Nr. 116/2015) dient der Entdeckung und steuerlichen Verwertung von Kapitalabflüssen, die…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 2/2

3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…