Die Bundesrepublik Deutschland hat das mit Österreich bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 220/1955 idF BGBl. III Nr. 125/2004, mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt. Damit fällt bei Erwerben von Todes wegen…
…25) Informationsaustausch (Art. 26) (siehe dazu im Detail unten) Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen (Art. 27) In-Kraft-Treten (Art. 28) und Kündigung (Art. 29) Protokollbestimmungen in Bezug auf den Ausdruck "Gebietskörperschaft", zu Artikel 7 (Unternehmensgewinne), zu Artikel 22 (Vermögen) und zu Artikel 26…
…das Urlaubsausmaß? Wer behält den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendungszeit? Wer hat das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung? Gelten die Kündigungsgründe des Staates des Personalentsenders oder jene des Staates des Personalverwenders? Mit wem hat der Arbeitnehmer Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstvertrag - gegebenenfalls gerichtlich - auszutragen?…
…Anwendung, solange das Abkommen in Kraft bleibt. Wenn eine zuständige Behörde wünscht, diese Vereinbarung zu kündigen, erfolgt die Kündigung durch eine schriftliche Mitteilung an die andere zuständige Behörde. Diese Vereinbarung endet ein Kalendermonat nach Erhalt dieser Mitteilung." Die Konsultationsvereinbarung gilt ab 2. September 2020.  …
…2 des Ergebnisprotokolls vom 3. März 2000). 3 Gehaltsfortzahlung nach Dienstfreistellung Wird von einer österreichischen AG das Dienstverhältnis mit einem Mitarbeiter am 30.Juni 1999 mit Kündigungsfrist 29.2.2000 beendet, wobei der Mitarbeiter im Juni 1999 seinen Wohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt und…
…Behörde kann diese Vereinbarung gegenüber der anderen zuständigen Behörde schriftlich kündigen. Die Kündigung wird am ersten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von 12 Monaten nach der Kündigung folgt. Im Falle einer Kündigung bleiben alle bis zu diesem Zeitpunkt nach dieser Vereinbarung ausgetauschten…
… 1205 ABGB), Aufkündigung der unbefristeten Gesellschaft durch einen Gesellschafter (§ 1212 ABGB). Eine stille Gesellschaft endet mit ihrer Auflösung. Auflösungsgründe sind beispielsweise: Kündigung der Gesellschaft durch einen der Gesellschafter (vgl. § 184 UGB), Erreichung des vereinbarten Zweckes, Unmöglichwerden der Zweckerreichung, Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines…
…das Urlaubsausmaß? Wer behält den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendungszeit? Wer hat das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung? Gelten die Kündigungsgründe des Staates des Personalentsenders oder jene des Staates des Personalverwenders? Mit wem hat der Arbeitnehmer Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstvertrag - gegebenenfalls gerichtlich - auszutragen?…
…§ 184 und 185 UGB) insbesondere Kündigung durch einen der Gesellschafter oder durch einen Gläubiger des stillen Gesellschafters, Zweckerreichung oder Unmöglichwerden des Zwecks, Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters, Tod des Inhabers des Unternehmens, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Zur Beendigung der OG…
…einseitiges Gestaltungsrecht des Versicherungsnehmers, das von diesem jederzeit und in jeder Höhe in Anspruch genommen werden kann. Es erfolgt eine teilweise Kündigung des Versicherungsvertrages. Bei einem Teilrückkauf - in welcher Höhe immer - unterliegt jener Teil der eingezahlten Prämie der Nachversteuerung gemäß § 6 Abs. 1a Z 2…
…gehört beispielsweise, ob der Abgabepflichtige in Kenntnis einer Abgabepflicht oder einer höheren Abgabepflicht (zB in Kenntnis der Dienstgeberbeitragspflicht oder des höheren Umsatzsteuersatzes) die Mehrbelastungen durch höhere Preise auf seine Kunden überwälzt hätte oder ob die Mehrbelastung Anlass für Kostensenkungsmaßnahmen (zB Kündigung von Arbeitnehmern, Standortverlegungen oder…
…die Fremdüblichkeit des Mietentgeltes, wobei ein moderates Abweichen vom fremdüblichen Entgelt die Unternehmereigenschaft nicht ausschließt (vgl. VwGH 10.02.2016, 2013/15/0284). Zusätzlich sind sämtliche Aspekte der Vertragsbeziehung in diese Prüfung miteinzubeziehen (zB Kündigungsmodalitäten, Vorhandensein bzw. Nichtanwendung von Indexklauseln, fremdunübliche Ausgestaltung des Mietvertrages, usw.)…