…des Kaufvertrags (§ 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987) insbesondere wegen Willensmängeln (zB Irrtum im Sinn des § 871 ABGB) ist ein rückwirkendes Ereignis im Sinn der §§ 295a und 201 Abs. 2 Z 5 BAO. 3.5. Anfechtung bei Schenkung (§ 3 Abs. 1 Z 1 ErbStG…
…Bei dieser Lieferung stellt der Erstattungsbetrag des Ö an den Händler aus der Sicht des Händlers ein Entgelt von dritter Seite (für die Lieferung an den Endkunden) dar (vgl. BFH 16.10.2013, XI R 39/12). Bemessungsgrundlage für diese Lieferung ist der von Endkunden…
…der erbetenen Bedenkzeit. Zur Ungültigkeit der Verzichtserklärung führt ein wesentlicher Irrtum etwa dann, wenn er von der Abgabenbehörde veranlasst wurde (vgl. zB VwGH 16.3.2005, 2003/14/0005). Rechtswidrige (zur Ungültigkeit des Rechtsmittelverzichtes führende) Drohungen könnten etwa bei Androhung der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, der…
…Bei der Veranlagung konnte nur eine bezugsauszahlende Stelle festgestellt werden. Vom Sachbearbeiter wurde in der Meinung, dem Abgabepflichtigen sei ein Irrtum unterlaufen, eine Veranlagung unter Berücksichtigung nur des einen vorhandenen Lohnzettels durchgeführt. In weiterer Folge stellte sich heraus, dass der zweite Lohnzettel infolge einer unrichtigen…
…von der Verpfändung verständigt und die Verpfändung im Verwahrungsbuch (§ 11 Depotgesetz) umfang- und datumsmäßig angemerkt wird. Kann im Hinblick auf die vorstehend aufgezeigte Entwicklung eine Sicherheit durch den Erlag von inländischen Wertpapieren nach § 222 Abs. 1 BAO nicht oder nur schwer beschafft werden, was bei…
…vermindern und gilt diese neue AfA-Bemessungsgrundlage auch für Verträge vor dem 1. Jänner 1989? Wie ist die steuerneutrale Wertberichtigung für die Vergangenheit durchzuführen? Aus dem nach § 16 Abs. 2 BewG kapitalisierten Rentenbarwert ist bei Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage der auf den Grundanteil entfallende verhältnismäßige…
…entzogen wird. Es ist daher nicht nur das (ordentliche) Rechtsmittelverfahren wiederum offen, sondern es lebt auch eine gemäß § 212a Abs. 5 BAO ablaufverfügte Aussetzung der Einhebung wiederum auf, ohne dass dazu eine neuerliche Antragstellung und bescheidmäßige Erledigung nach § 212a Abs. 1 BAO erforderlich wären. 29…
…erfassen. Die Wohnung des Betriebsinhabers ist weiterhin als "Sonstiges bebautes Grundstück" zu bewerten, solange die zurückbehaltene landwirtschaftliche Nutzfläche vom Betriebsinhaber selbst bewirtschaftet wird. Bei der Bewertung des Wohngebäudes des Betriebsinhabers als "Sonstiges bebautes Grundstück" tritt keine Änderung ein, sofern die weitere Nutzung den Bestimmungen des …
…wenn es bei Wohnungseigentum zu nachträglichen Anteils-(Nutzwert-)Berichtigungen (zB weil die tatsächlich errichtete Wohnungsgröße von jener laut Bauplan abweicht) kommt? Lösung: Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich der gemeine Wert der verschobenen Anteile heranzuziehen. Bei Verschiebungen um maximal 15% der gesamten Wohnungseigentumsanteile bestehen…
…mit der Schweiz Kontakt im Wege eines Verständigungsverfahrens aufgenommen werden. Das Problem ist im ggstdl. Fall aber keines, das durch das DBA-Schweiz ausgelöst wird. Wer etwa nach Monaco zieht, kann ebenfalls nicht beim Wegzug besteuert werden (weil er hierdurch - so wie jetzt bei Wegzug…
…zweiter Satz GrEStG 1987 der gemeine Wert in Höhe des einfachen Einheitswerts bzw. des auf die Fläche des abzutretenden Grundstücksteiles entfallenden Einheitswertanteils Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. 4. Tauschverträge über Grundstücke Bei Tauschverträgen über Grundstücke bildet der Verkehrswert des jeweils hingegebenen Grundstückes die Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage. Es…
…dass der Begünstigte die potentielle Nutzungsmöglichkeit über die Villa das ganze Jahr über hatte (ähnlich einer Ferienwohnung). Fragestellung Wie ist eine (allenfalls) verdeckte Zuwendung zu ermitteln? Können die gesamten Investitionskosten als Zuwendung angesehen werden (Unterstellung des wirtschaftlichen Eigentums des Begünstigten)? Zusatzfrage: Ist auch bei Stiftungen…
…Euro). Diese Investitionskosten sollen aber anteilsmäßig an die zukünftigen Baurechtsnehmer weiter verrechnet werden, und zwar in der Form, dass bei Abschluss des Baurechtsvertrages diese Kosten als Einmalbetrag zu leisten sind. 2.3. Fragestellung 1. Stehen die gegenständlichen Aufwendungen iZm Grund und Boden mit dem Baurecht…
…gefunden hat oder ob dies nicht der Fall ist. Dem Unternehmer steht somit der Vorsteuerabzug hinsichtlich der Dienstwohnung in beiden Fällen zu und als Bemessungsgrundlage für den tauschähnlichen Umsatz sind die lohnsteuerlichen Sachbezugswerte heranzuziehen. Bezüglich der lohnsteuerlichen Sachbezugswerte bei der Überlassung einer eigenen bzw einer…
…Rz 77d). 5.2.3. Ausnahmen Rz 60 Von der Bemessungsgrundlage sind ausgenommen Ruhe- und Versorgungsbezüge Bezüge gemäß § 67 Abs. 3 EStG 1988 (gesetzliche Abfertigung) und § 67 Abs. 6 EStG 1988 (freiwillige Abfertigungen und Abfindungen bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses) Folgende nach § 3 Abs…
…bei Betriebsveräußerung bzw -aufgabe bereits vorhandenen privaten Mietobjektes auf eine behördliche Maßnahme zurückzuführen ist oder das Mietobjekt ohne Sanierung vom Verfall bedroht wäre oder andere zwingende Umstände die Tilgung des Darlehens verhindern. 3. § 4 Abs 4 EStG 1988 (Rz 1436 EStR 2000) Nachträgliche Betriebsausgaben Der…
… 2. Müssen jene Aufwendungen, die als Bemessungsgrundlage für die Prämie dienen, auch zu einer Ausgabe (im Sinne eines Mittelabflusses) geführt haben? 3. Müssen die Aufwendungen, um bei der Berechnung der Prämie berücksichtigt zu werden, in der Buchhaltung aufwandswirksam geworden sein? 4. In welchem Ausmaß (100…
…dass die Gewichtung von Ertragswert und Vermögenswert nicht 50 zu 50, sondern nach einem anderen Verhältnis vorzunehmen ist. Außerdem könnte es geboten sein, bei der Ermittlung des Ertragswertes von einem anderen Zinsfuß als 9% auszugehen. §§ 1, 12 und 14 BewG 1955 Bewertung einer atypisch stillen…
…Grundaufzeichnungen hinsichtlich 183-Tage-Klausel im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht 1.1. Bezughabende Norm § 115 BAO, Art. 15 Abs. 2 DBA-CSSR, EAS 523 1.2. Sachverhalt Herr A lebt mit seiner Familie in Wien. Er ist bei der A AG in Wien beschäftigt und…
Inhalt: 1. Allgemeines 2. Verfolgung gemeinnütziger Zwecke 3. Einkommensermittlung bei Beginn und Ende einer Steuerbefreiung 3.1. Gewinnermittlung 3.2. Einnahmen 3.3. Berücksichtigung der Verluste und Aufwendungen 3.4. Ermittlung des Unterschiedsbetrages gemäß § 18 Abs. 1 KStG 1988 im Zusammenhang mit Grundstücken 1. Allgemeines…