…nicht verwirklichte Sachverhalt in der Zwischenzeit verwirklicht wurde. Mit Mängelbehebungsauftrag (§ 85 Abs. 2 BAO) ist vorzugehen bei Formgebrechen (zB Nichtverwendung einer für den Einschreiter zugelassenen Amtssprache), inhaltlichen Mängeln (somit wenn der Antrag Inhaltserfordernisse des § 118 Abs. 4 BAO nicht erfüllt), Fehlen einer Unterschrift. 5.3…
…in diesem Fall vorzugehen? 3.3. Lösung Ein Antrag ohne konkret gestellte Rechtsfragen und Lösungsvorschläge entspricht nicht den Inhaltserfordernissen des § 118 Abs. 4 lit. d und e BAO. Bei den fehlenden Inhaltserfordernissen handelt es sich um inhaltliche Mängel im Sinn des § 85 Abs. 2 BAO…
…einer Beschwerde erfolgt ist. Die Zurückweisung steht einer neuerlichen Antragstellung nach Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit als Folge der Beschwerde nicht entgegen. Ein Mängelbehebungsauftrag wegen des Fehlens der Inhaltserfordernisse des § 205a BAO ist in diesem Fall nicht zu erlassen. Die Mängelbehebungsfrist ist zwar erstreckbar, doch kommt einem…
…Lösung Gemäß § 300 BAO ist ab Stellung eines Vorlageantrages das BFG zuständig und hätte ein Mängelbehebungsauftrag auch vom BFG zu ergehen. Ein Vorlageantrag unterliegt jedoch keinen Inhaltserfordernissen, er muss daher nicht begründet sein und hat deshalb auch kein Mängelbehebungsauftrag zu ergehen. Ein Mängelbehebungsauftrag ist jedoch…
…Nr. 494/1991 kann er auch unter Verwendung eines Telekopierers eingebracht werden. Die Stellung im Wege von FinanzOnline ist nach Maßgabe der hiefür geltenden Bestimmungen zulässig. Die BAO enthält für den Vorlageantrag keine speziellen Inhaltserfordernisse. Er muss somit nicht begründet werden (vgl. zB VwGH 28…
…für die Behörde erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen sollen. Inhaltliche Mängel im Sinn des § 85 Abs. 2 erster Satz BAO liegen nur bei Fehlen gesetzlich geforderter inhaltlicher Angaben vor. Solche Inhaltserfordernisse ergeben sich in der BAO aus: § 118 Abs. 4 (Antrag auf Auskunftsbescheid), § 205a Abs…
…des § 85 Abs. 1 BAO; er ist somit grundsätzlich schriftlich einzureichen, zurücknehmbar (bis zur Rechtskraft des über ihn absprechenden Bescheides). Spezielle Form- und Inhaltserfordernisse bestehen nicht. Entscheidend ist der Inhalt des Anbringens, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (zB VwGH 15.01.2008…
…Die "unzureichende" Entsprechung eines Mängelbehebungsauftrages bezieht sich auf das völlige Fehlen (auch nur) eines der in § 250 Abs. 1 lit. a bis d BAO verlangten Inhaltserfordernisse als Grundlage für eine sachgerechte Auseinandersetzung und meritorische Erledigung der Berufung. Der Umstand, dass beispielsweise eine Berufungsbegründung (§ 250 Abs…
…des § 85 Abs. 3 BAO). Sie sind bis zur Rechtskraft des über sie absprechenden Bescheides zurücknehmbar. Spezielle Form- und Inhaltserfordernisse bestehen nicht. Entscheidend ist der Inhalt des Anbringens, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (zB VwGH 30.03.2006, 2003/15/0011), nicht…
…Einkommensteuerpflichtigen erfolgt. Anzeigen sind Anbringen zur Erfüllung von Verpflichtungen. Sie sind daher nach § 85 Abs. 1 BAO grundsätzlich schriftlich einzureichen. Spezielle Form- oder Inhaltserfordernisse sind in der BAO nicht vorgesehen. Mängelbehebungsaufträge gemäß § 85 Abs. 2 BAO kommen nicht in Betracht, weil Anzeigen "Pflichteingaben" sind. Nach …
1. Grundsätzliche Regelungen: 1. Grundsätzliche Regelungen: Die Elektronische Steuer-Erlass-Dokumentation (ESED) wird zunächst nur einige der insgesamt vorgesehenen Dokumenttypen (BMF-Erlässe und FLD-Verfügungen mit "Erlasskopfraster") in aktuellen Versionen enthalten. Sie ist aber in ein weit reichendes Konzept für unterschiedlichste Dokumenttypen, einen integrierten "Novellierungsmechanismus…
1 Ersatz der Anzeigen- und Ankündigungsabgaben durch die Werbeabgabe 1.1 Das Werbeabgabegesetz 2000 (WerbeAbgG 2000), BGBl. I Nr. 29/2000, tritt am 1. Juni 2000 in Kraft und ersetzt die bisherigen Anzeigen- und Ankündigungsabgabenregelungen der Länder bzw. Gemeinden für Werbeleistungen in Printmedien, im TV…
Eine eingetragene Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die im Falle der OG persönlich, unbeschränkt und solidarisch haften. Bei der KG haftet zumindest ein Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär), während die Haftung zumindest eines anderen Gesellschafters gemäß § 171 UGB auf seine Haftsumme eingeschränkt ist (Kommanditist). Da bei…
Erwägungsgründe Der vorliegende Erlass ersetzt jenen vom 19. Juli 2021, 2021-0.509.787 und regelt die organisatorische Umsetzung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes durch die Abgabenbehörden des Bundes (§ 49 Z 1 Bundesabgabenordnung - BAO) im abgabenrechtlichen Bereich sowie durch das Amt für Betrugsbekämpfung bzw. durch das…