…nehmen. Eine typische Betriebsgefahr ist in folgenden Fällen gegeben: Ausfälle aufgrund der natürlichen Selektion ("Dürrlinge") und der Überalterung von Waldbeständen (VwGH 25.03.1966, 1564/65), Hochwasserschäden in Überschwemmungsgebieten, Schäden am stehenden Holz in Wild- und Jagdgattern, Rotfäule als Folge von Schneitelung und Beweidung, Rotfäule…
Zu Kalamitätsnutzungen und dauerhaften Nutzungen trotz Schädlingsbefall wird klargestellt, dass eine bloße Häufung von Kalamitätsnutzungen über einen längeren Zeitraum nicht gegen die Anwendbarkeit der Begünstigung nach § 37 Abs. 6 EStG 1988 spricht. Auch aus dem Umstand, dass gegen einen/ein über einen längeren bis langen…
…ob bei den betroffenen Fällen nach den derzeit geltenden Bestimmungen noch land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe (Verarbeitungsbetriebe) vorliegen. Hinsichtlich Abgrenzungsfragen bezüglich land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetriebe sowie der Abgrenzung von be- und/oder verarbeiteten Produkten zur Urproduktion wird auch auf die geltenden Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4201 bis…
…Pilzbefall), sind bei gänzlichem Vorkommen durch eine Verminderung der Hektarsätze der Anlage 1 um 40% zu berücksichtigen. Bei Schäden im Wirtschaftswald-Hochwald aufgrund von starkem Mistelbefall und Eschentriebsterben, die anhaltende Zuwachseinbußen verursachen, sind bei gänzlichem Vorkommen die Hektarsätze der Anlage 1 um 20% zu vermindern…
…Grundsteuer zu befreien. Sollte der Katasterstand die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse nicht aktuell wiedergeben, könnte dies mittels Wertfortschreibungsantrag seitens des Grundstückseigentümers (bzw. des Vertretungsbefugten) in geeigneter Form nachgewiesen werden. Bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken des öffentlichen Wassergutes, die bisher steuerlich nicht erfasst sind, wären Nachfeststellungen vorzunehmen…
…dass für das Vorliegen von Einkünften aus besonderen Waldnutzungen die Betriebsart unmaßgeblich ist. Dies bedeutet, dass die Begünstigung des halben Steuersatzes für Nachhaltsbetriebe und aussetzende Betriebe gleichermaßen gilt, woraus folgt, dass auch bei aussetzenden Betrieben nur Waldnutzungen infolge höherer Gewalt oder außerordentliche Waldnutzungen begünstigt sind…
Auf Grund des § 46 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 44 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.104/2019, wird nach Beratung in der forstwirtschaftlichen Abteilung des Bewertungsbeirates kundgemacht: Die Kundmachung des Bundesministers für Finanzen…
…als "Sonstiges bebautes Grundstück" tritt keine Änderung ein, sofern die weitere Nutzung den Bestimmungen des § 33 BewG 1955 entspricht und die zurückbehaltene landwirtschaftliche Nutzfläche vom Betriebsinhaber selbst bewirtschaftet wird. 2. Die Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirkt idR keine Änderung der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen gemäß § 32 Abs…
…Selbstschlägerung: 70% der Betriebseinnahmen bei der Bringungslage 3 60% der Betriebseinnahmen bei der Bringungslage 2 50% der Betriebseinnahmen bei der Bringungslage 1 Bei Holzverkäufen am Stock: 30% der Betriebseinnahmen bei der Bringungslage 3 20% der Betriebseinnahmen bei den Bringungslage 1 und 2. Bundesministerium für Finanzen…
…Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft | VB-0302 | Forstliches Vermehrungsgut | Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft | Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft | VB-0303 | Verpackungsmaterial aus Holz | Bundesministerium…
Die Arbeitsrichtlinie Holzverpackungsmaterial (VB-0303) wurde im Hinblick auf die Durchführungsverordnung (EU) 2024/288 und die daraus resultierende Verordnung (V) 01/2024 des Bundesamtes für Wald aktualisiert. Grundsätzlich muss jegliches Verpackungsholz, gemäß 1.3, mit Ursprung/Herkunft in Drittstaaten die Anforderungen des ISPM 15 erfüllen…
…Verkäufen von vor dem Geschäftslokal ausgestellten Waren, bei Ausschank im Gastgarten eines Restaurants, bei Verkäufen von Holz, das sich auf einem neben dem Sägewerk gelegenen Lagerplatz befindet, bei Verkäufen ab Hof von Obst und Gemüse). 6.2.1.2. Öffentliche Orte Unter öffentlichen Wegen, Straßen…
Durch den Geltungsbeginn der Delegierten Verordnung (EU) 2025/530 der Kommission zur Änderung der Anhänge I und III der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005, tritt das, im Rahmen eines freiwilligen Partnerschaftsabkommens mit Ghana vereinbarte, FLEGT-Genehmigungssystem für Holzeinfuhren aus Ghana in die Europäische Union in…
…§§ 4 ff und § 16 BewG 1955 Verhältnis dieser Gesetzesbestimmungen zueinander Sachverhalt 1: Ein Übergeber bedingt sich eine Rente für die Übergabe eines Grundstücks aus. Im Falle seines Ablebens erhält die überlebende Ehegattin die Rente in gleicher Höhe. Ist die Rente an die Ehegattin bereits mit…
…beim Ausschank im Gastgarten eines Restaurants, bei Verkäufen von Holz, das sich auf einem neben dem Sägewerk gelegenen Lagerplatz befindet, bei Verkäufen ab Hof von Obst und Gemüse). Die Ausnahmebestimmung des § 2 der Barbewegungs-VO kann daher beispielsweise in folgenden Fällen zum Zug kommen: Bei…
…wie zB für stehendes Holz oder auf der Liegenschaft befindliche Baulichkeiten (VwGH 3.6.1987, 86/13/0207). Kaufverträge, in denen lediglich als Erwerbszweck " für die Straßenerrichtung" angegeben ist, sind nicht von dieser Befreiung erfasst. 4. Erwerbsvorgänge im Bereich der Land- und Forstwirtschaft 4.1…
…4 LVO ; VwGH 28.04.2010, 2007/15/0227 , ua.). Der Gebäudeabriss und -neubau stellt eine Änderung der Bewirtschaftungsart dar, der eine neue Liebhabereibeurteilung auslöst. Zur Frage 3: Ja, siehe Antwort zur Frage 2. Zur Frage 4: Ja, siehe Antwort zur Frage 1. Sanierungsgewinn bei…
…von Waldparzellen Ein forstwirtschaftlicher Betrieb mit 10 Waldparzellen und einem Gesamtflächenausmaß von rd. 30 ha veräußert im Jahre 2002 eine räumlich von den anderen getrennte Waldparzelle mit einem Flächenausmaß von rd. 3 ha. Der auf das stehende Holz entfallende Gewinn wird als Veräußerungsgewinn eines "Teilbetriebes…
…also beim Käufer der Waldparzellen, im C-Blatt seines Grundbesitzes und beim Berechtigten, also beim Verkäufer der Waldparzellen, im A-Blatt des ihm verbleibenden Grundbesitzes. Fragestellung: Wie ist der auf das stehende Holz einschließlich Jagdrecht entfallende Veräußerungserlös zu ermitteln? Ein entsprechender Nachweis (Gutachten) für eine…
…unter Vorbehalt des Holzschlägerungsrechts Sachverhalt Ein Land- und Forstwirt, der seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelt, veräußert eine Waldparzelle im Ausmaß von 5 ha. Er behält sich das Recht vor, das gesamte schlagbare Holz (am Stock) im Ausmaß von rund 600 Festmetern…