RIS AI
20 Treffer743 msnur geltende Fassungen
BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

…nehmen. Eine typische Betriebsgefahr ist in folgenden Fällen gegeben: Ausfälle aufgrund der natürlichen Selektion ("Dürrlinge") und der Überalterung von Waldbeständen (VwGH 25.03.1966, 1564/65), Hochwasserschäden in Überschwemmungsgebieten, Schäden am stehenden Holz in Wild- und Jagdgattern, Rotfäule als Folge von Schneitelung und Beweidung, Rotfäule…

BMF-010203/0290-VI/6/2014Klarstellung zur Kalamitätsnutzung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0290-VI/6/201401.09.2014

Zu Kalamitätsnutzungen und dauerhaften Nutzungen trotz Schädlingsbefall wird klargestellt, dass eine bloße Häufung von Kalamitätsnutzungen über einen längeren Zeitraum nicht gegen die Anwendbarkeit der Begünstigung nach § 37 Abs. 6 EStG 1988 spricht. Auch aus dem Umstand, dass gegen einen/ein über einen längeren bis langen…

08 1616/1-IV/8/02Änderung des § 40 BewG ab dem 1. Jänner 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1616/1-IV/8/0220.02.2002

…ob bei den betroffenen Fällen nach den derzeit geltenden Bestimmungen noch land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe (Verarbeitungsbetriebe) vorliegen. Hinsichtlich Abgrenzungsfragen bezüglich land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetriebe sowie der Abgrenzung von be- und/oder verarbeiteten Produkten zur Urproduktion wird auch auf die geltenden Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4201 bis…

2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

…Pilzbefall), sind bei gänzlichem Vorkommen durch eine Verminderung der Hektarsätze der Anlage 1 um 40% zu berücksichtigen. Bei Schäden im Wirtschaftswald-Hochwald aufgrund von starkem Mistelbefall und Eschentriebsterben, die anhaltende Zuwachseinbußen verursachen, sind bei gänzlichem Vorkommen die Hektarsätze der Anlage 1 um 20% zu vermindern…

08 6005/1-IV/8/04Steuerbefreiungen gem. Grundsteuergesetz 1955; a) Öffentliches Wassergut b) Privatstraßen und Privatwege, die dem öffentlichen Verkehr dienen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 6005/1-IV/8/0429.01.2004

…Grundsteuer zu befreien. Sollte der Katasterstand die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse nicht aktuell wiedergeben, könnte dies mittels Wertfortschreibungsantrag seitens des Grundstückseigentümers (bzw. des Vertretungsbefugten) in geeigneter Form nachgewiesen werden. Bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken des öffentlichen Wassergutes, die bisher steuerlich nicht erfasst sind, wären Nachfeststellungen vorzunehmen…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 2/2

…dass für das Vorliegen von Einkünften aus besonderen Waldnutzungen die Betriebsart unmaßgeblich ist. Dies bedeutet, dass die Begünstigung des halben Steuersatzes für Nachhaltsbetriebe und aussetzende Betriebe gleichermaßen gilt, woraus folgt, dass auch bei aussetzenden Betrieben nur Waldnutzungen infolge höherer Gewalt oder außerordentliche Waldnutzungen begünstigt sind…

2021-0.420.492Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.49223.06.2021

Auf Grund des § 46 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 44 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.104/2019, wird nach Beratung in der forstwirtschaftlichen Abteilung des Bewertungsbeirates kundgemacht: Die Kundmachung des Bundesministers für Finanzen…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…als "Sonstiges bebautes Grundstück" tritt keine Änderung ein, sofern die weitere Nutzung den Bestimmungen des § 33 BewG 1955 entspricht und die zurückbehaltene landwirtschaftliche Nutzfläche vom Betriebsinhaber selbst bewirtschaftet wird. 2. Die Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirkt idR keine Änderung der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen gemäß § 32 Abs…

BMF-010203/0197-VI/6/2011BMF-Info zu pauschalen Betriebsausgaben bei Kleinstwäldern
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0197-VI/6/201107.04.2011

…Selbstschlägerung: 70% der Betriebseinnahmen bei der Bringungslage 3 60% der Betriebseinnahmen bei der Bringungslage 2 50% der Betriebseinnahmen bei der Bringungslage 1 Bei Holzverkäufen am Stock: 30% der Betriebseinnahmen bei der Bringungslage 3 20% der Betriebseinnahmen bei den Bringungslage 1 und 2. Bundesministerium für Finanzen…

2025-0.212.414Verbote und Beschränkungen; Änderung der Ressortzuständigkeiten auf Grund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2025
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.212.41419.03.2025

…Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft | VB-0302 | Forstliches Vermehrungsgut | Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft | Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft | VB-0303 | Verpackungsmaterial aus Holz | Bundesministerium…

2025-0.493.581Information zu der am 24. Juni 2025 in Kraft tretenden 1. Änderung der Arbeitsrichtlinie Verpackungsmaterial aus Holz (VB-0303)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.493.58124.06.2025

Die Arbeitsrichtlinie Holzverpackungsmaterial (VB-0303) wurde im Hinblick auf die Durchführungsverordnung (EU) 2024/288 und die daraus resultierende Verordnung (V) 01/2024 des Bundesamtes für Wald aktualisiert. Grundsätzlich muss jegliches Verpackungsholz, gemäß 1.3, mit Ursprung/Herkunft in Drittstaaten die Anforderungen des ISPM 15 erfüllen…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…Verkäufen von vor dem Geschäftslokal ausgestellten Waren, bei Ausschank im Gastgarten eines Restaurants, bei Verkäufen von Holz, das sich auf einem neben dem Sägewerk gelegenen Lagerplatz befindet, bei Verkäufen ab Hof von Obst und Gemüse). 6.2.1.2. Öffentliche Orte Unter öffentlichen Wegen, Straßen…

2025-0.797.650Information zu der am 14. Oktober 2025 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie FLEGT (VB-0304)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.797.65014.10.2025

Durch den Geltungsbeginn der Delegierten Verordnung (EU) 2025/530 der Kommission zur Änderung der Anhänge I und III der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005, tritt das, im Rahmen eines freiwilligen Partnerschaftsabkommens mit Ghana vereinbarte, FLEGT-Genehmigungssystem für Holzeinfuhren aus Ghana in die Europäische Union in…

BMF-010202/0090-IV/8/2005Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2004 Protokoll - Bewertung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0090-IV/8/200527.10.2005

…§§ 4 ff und § 16 BewG 1955 Verhältnis dieser Gesetzesbestimmungen zueinander Sachverhalt 1: Ein Übergeber bedingt sich eine Rente für die Übergabe eines Grundstücks aus. Im Falle seines Ablebens erhält die überlebende Ehegattin die Rente in gleicher Höhe. Ist die Rente an die Ehegattin bereits mit…

BMF-010102/0004-IV/2/2006Durchführungserlass zur Barbewegungsverordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0004-IV/2/200627.12.2006

…beim Ausschank im Gastgarten eines Restaurants, bei Verkäufen von Holz, das sich auf einem neben dem Sägewerk gelegenen Lagerplatz befindet, bei Verkäufen ab Hof von Obst und Gemüse). Die Ausnahmebestimmung des § 2 der Barbewegungs-VO kann daher beispielsweise in folgenden Fällen zum Zug kommen: Bei…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…wie zB für stehendes Holz oder auf der Liegenschaft befindliche Baulichkeiten (VwGH 3.6.1987, 86/13/0207). Kaufverträge, in denen lediglich als Erwerbszweck " für die Straßenerrichtung" angegeben ist, sind nicht von dieser Befreiung erfasst. 4. Erwerbsvorgänge im Bereich der Land- und Forstwirtschaft 4.1…

BMF-010203/0464-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011, Einkommensteuer - Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0464-VI/6/201106.10.2011Teil 2/2

…4 LVO ; VwGH 28.04.2010, 2007/15/0227 , ua.). Der Gebäudeabriss und -neubau stellt eine Änderung der Bewirtschaftungsart dar, der eine neue Liebhabereibeurteilung auslöst. Zur Frage 3: Ja, siehe Antwort zur Frage 2. Zur Frage 4: Ja, siehe Antwort zur Frage 1. Sanierungsgewinn bei…

06 0104/9-IV/6/03Einkommensteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0104/9-IV/6/0317.07.2003Teil 1/2

…von Waldparzellen Ein forstwirtschaftlicher Betrieb mit 10 Waldparzellen und einem Gesamtflächenausmaß von rd. 30 ha veräußert im Jahre 2002 eine räumlich von den anderen getrennte Waldparzelle mit einem Flächenausmaß von rd. 3 ha. Der auf das stehende Holz entfallende Gewinn wird als Veräußerungsgewinn eines "Teilbetriebes…

BMF-010203/0549-IV/6/2005Einkommensteuerprotokoll 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0549-IV/6/200507.10.2005

…also beim Käufer der Waldparzellen, im C-Blatt seines Grundbesitzes und beim Berechtigten, also beim Verkäufer der Waldparzellen, im A-Blatt des ihm verbleibenden Grundbesitzes. Fragestellung: Wie ist der auf das stehende Holz einschließlich Jagdrecht entfallende Veräußerungserlös zu ermitteln? Ein entsprechender Nachweis (Gutachten) für eine…

BMF-010203/0563-VI/6/2006Salzburger Steuerdialog 2006, Protokoll Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0563-VI/6/200630.11.2006

…unter Vorbehalt des Holzschlägerungsrechts Sachverhalt Ein Land- und Forstwirt, der seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelt, veräußert eine Waldparzelle im Ausmaß von 5 ha. Er behält sich das Recht vor, das gesamte schlagbare Holz (am Stock) im Ausmaß von rund 600 Festmetern…