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Findok · Erlässe & Informationen

2025-0.797.650

Information zu der am 14. Oktober 2025 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie FLEGT (VB-0304)

geltende FassungInfo2025-0.797.650vom 14.10.2025

Wortlaut laut Findok

Durch den Geltungsbeginn der Delegierten Verordnung (EU) 2025/530 der Kommission zur Änderung der Anhänge I und III der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005, tritt das, im Rahmen eines freiwilligen Partnerschaftsabkommens mit Ghana vereinbarte, FLEGT-Genehmigungssystem für Holzeinfuhren aus Ghana in die Europäische Union in Kraft. Damit ist die Einfuhr von Holzprodukten, die in VB-0304 Anlage 1 aufgeführt sind, aus Ghana in die Union verboten, sofern für die Sendung keine FLEGT-Genehmigung (VB-0304 Anlage 3) vorliegt. Die in Bezug auf Ghana anzuwendenden Regelungen wurden in der Arbeitsrichtlinie FLEGT (VB-0304) aufgenommen. Die Einfuhrbeschränkungen gelten ab sofort. Bundesministerium für Finanzen, 14. Oktober 2025

Normen und Schlagworte

FLEGTHolzHolzprodukteGhana

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
2025-0.797.650
Stammnummer
83890
Gültig
14.10.2025 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF