…eine etwaige Dividende als Ergebnis dieser Beteiligung Ausfluss der bloßen Innehabung des Gegenstands ist (Rz 19 des Urteils Rs C-16/00). Wenn nun eine Holdinggesellschaft nur für einen Teil ihrer Tochtergesellschaften Verwaltungsleistungen erbringt und für einen (weiteren) Teil von Tochtergesellschaften keine derartigen Leistungen erbringt…
Kann man zur Vermeidung der steuerlichen Erfassung des DE in Österreich und des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes den Liefervorgang auch in ein Dreiecksgeschäft (Lieferung: FR an DE an Ö1) und eine daran anschließende, davon unabhängige steuerpflichtige Inlandslieferung (Ö1 an Ö2) "zerlegen" und damit die Vereinfachungsregelung für…
…3. Grenzüberschreitende Dividendenausschüttungen - Zwischenschaltung von Holdinggesellschaften (Pkt. 2.4. des Protokolls) Wird von den Ansässigen eines Vertragsstaates für das Halten ihrer Beteiligung an Kapitalgesellschaften des anderen Vertragsstaates eine Holdinggesellschaft in dem erstgenannten Vertragsstaat zwischengeschaltet, führt dies nach deutscher Auffassung bei einer ansonsten funktionslosen Holding dazu…
…2002, C-339/99, betreffend die Gesellschaft-steuersache der Energie Steiermark Holding AG die vom Verwaltungsgerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen im Wesentlichen wie folgt beantwortet: 1.1. Der in Artikel 4 Abs 1 Buchstabe c der RL 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli…
Im Rahmen eines nach Art. 23 Abs. 3 DBA-Großbritannien, BGBl. III Nr. 32/2019, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit Großbritannien für Zwecke der Quellensteuerentlastung in Österreich im Zusammenhang mit Dividenden, die von in Großbritannien ansässigen Gesellschaften bezogen werden, folgendes Einvernehmen erzielt. Mit dieser Konsultationsvereinbarung…
…der Ermittlung des Ertragswertes der Holding die Beteiligungserträge und die Zinsen für damit im Zusammenhang stehende Schulden nicht zu berücksichtigen. Folgerichtig sind sämtliche Aufwendungen und Erträge (etwa Kursgewinne oder Kursverluste bei Fremdwährungsfinanzierung) iZm den Beteiligungen bei der Bewertung der Eigentätigkeit der Holding unberücksichtigt zu belassen…
…des KommStG 1993 durch Bundesgesetze festgelegte Befreiungen sind anzuwenden. 8.2. Eisenbahnunternehmen 8.2.1. Österreichische Bundesbahnen Rz 126 Gemäß § 3 Abs. 4 KommStG 1993 idF AbgÄG 2004 gelten die ÖBB-Holding AG und ihre im Bundesbahngesetz, BGBl. Nr. 825/1992 idF BGBl. I Nr…
…IV/4/2006, AÖF Nr. 11/2007, betreffend "Abkommenskonforme Behandlung von internationaler Arbeitskräfteüberlassung", "Grenzüberschreitende Dividendenausschüttungen - Zwischenschaltung von Holdinggesellschaften", "Anwendung des Art. 19 Abs. 3" und "Besteuerung von Geschäftsführervergütungen bei Ferngeschäftsführung" sind nicht mehr erforderlich und werden daher aufgehoben. (2) Die Punkte 1, 3 und 4…
…Verwaltungsrat) ausgestaltet werden kann. Bei der SE bestehen besondere Anforderungen an die Gründung, da diese nur durch den grenzüberschreitenden Zusammenschluss von AG oder SE durch Verschmelzung, Gründung einer Holding SE oder Umwandlung erfolgen kann. Gemäß § 5a Abs. 1 Z 2 lit. b WiEReG sind bei…
…050.000,- | steuerrechtlich | 1.472.000,000,- | -911.950.000,- | 560.050.000,- | KZ 9306 | | 1.471.950.000,- | Erläuterung laut Beilage zur Erklärung: Der steuerlich maßgebende Wert der eingebrachten Anteile an der C - Holding B.V…
…vom Abfuhrverpflichteten die in § 2 Abs. 2 der Verordnung abverlangten Angaben sowie die Unterlagen zur Holding/Briefkastengesellschaftsproblematik in Evidenz genommen werden. Hierzu wird man sich zweckmäßigerweise der Formulare ZS-QU1 (für natürliche Personen) oder ZS-QU2 (für juristische Personen) bedienen, wobei aber die Ansässigkeitsbestätigung durch…
…4. Unternehmen "ÖBB-Gesellschaften" Rz 102 Als Steuerschuldner des Unternehmens ÖBB-Gesellschaften (§ 3 Abs. 4 KommStG 1993) gilt die ÖBB-Holding AG (Rz 126). 6.5. Arbeitskräfteüberlassung 6.5.1. Allgemeines Rz 103 Die Arbeitskräfteüberlassung des KommStG 1993 knüpft nicht an ein bestimmtes Gesetz an…
…ihr gehaltenen Beteiligungsgesellschaften; das vereinnahmte Honorar (abzüglich einer Gewinnmarge) wird in Folge von der Beteiligungs-GmbH an den Investor (an das leistungserbringenden Organ) weiterbezahlt. Lösung Salzburger Steuerdialog: Bei einer Holding kommt ein sich im Verhältnis zur Ausübung einer organschaftlichen Geschäftsführungsfunktion abhebender Betrieb, nur in Betracht…
…zum KommStG 1993 Rz 103 ff und Rz 205 ff Sachverhalt Eine österreichische Holding (in Form einer AG) entsendet zwei Dienstnehmer zu einem russischen Tochterunternehmen. Es liegen jeweils ein Dienstvertrag und ein Entsendungsvertrag zwischen Dienstnehmer und Holding vor. Die Dienstnehmer erhalten Entgeltzahlungen von der Holding…
…sachgerechten Ergebnissen führt. 3.3.2. Behandlung "geschäftsleitender Holdinggesellschaften" Derzeit sehen die KStR 2013 Rz 1237 vor, dass eine geschäftsleitende Holding (lenkende und leitende "Tätigkeit") keine Passiveinkünfte erzielt. Es wurde diskutiert, ob diese Aussage tatsächlich dahingehend zu verstehen ist, dass derartige Gesellschaften generell - ohne…
…hatte der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie eine Kapitalgesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft mit dem Firmenwortlaut "Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft" (ÖBB-Holding) mit dem Sitz in Wien zu gründen und zu errichten, wobei es sodann Aufgabe der ÖBB-Holding war, die ÖBB Personenverkehr AG…
…und nicht über den wirtschaftlichen Erfolg informiert. Ausschlaggebend ist dabei das für den jeweiligen Unternehmensgegenstand wesentliche Vermögen, somit die wesentlichen Betriebsgrundlagen (zB bei einer Holdinggesellschaft die Beteiligungen). Tatbestandsmäßig ist grundsätzlich nur die quantitative Erweiterung des Vermögens, nicht jedoch dessen Verringerung; schrumpft daher der Betrieb (bis…
…der Lieferungen zugeordnet werden kann ( UStR 2000 Rz 450 ). In seinen Urteilen vom 06.04.2006, Rs C-245/04 , EMAG, und vom 16.12.2010, Rs C-430/09 , Euro Tyre Holding BV , hatte der EuGH darüber zu entscheiden, welcher Lieferung bei einem Reihengeschäft…
…E-Holding GmbH. Weitere Gesellschafter sind B und C mit jeweils 29,75%. Die E-Holding GmbH ist wiederum zu 62% Gesellschafterin der F-GmbH. A hat seinen Miteigentumsanteil an der Liegenschaft an die F-GmbH, an der er im Wege der E-Holding GmbH…
…an zahlreiche Konzerngesellschaften ausgegeben. Kerngeschäft von BV ist daher die weltweite konzerninterne Finanzierungstätigkeit zu fremdüblichen Konditionen. Kann von der österreichischen Automobil-Holding GmbH bei Ausschüttung von Dividenden an die neue niederländische Muttergesellschaft BV vom Abzug der KESt unter Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 94a EStG 1988…