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09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

… 22 UStG 1994 zu beachten. Im Rahmen des § 22 UStG 1994 kommt bei Leistungen gegenüber einem Nichtunternehmer (zB Land Niederösterreich im Hoheitsbereich) grundsätzlich (insbesondere sofern keine Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 bis 26 UStG 1994 zur Anwendung gelangt) der Steuersatz von 10% zur…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 1/5

…gelten als Dienstnehmer des ausgegliederten Unternehmens; die Dienstzuteilung kann vom Unternehmensbereich, aber auch vom Hoheitsbereich der Körperschaft aus erfolgen. Dienstzuteilung durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts in der Form, dass "lediglich Arbeitnehmer im Rahmen der Hoheitsverwaltung zur Dienstleistung übertragen werden", begründet für sich alleine keinen Betrieb…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 1/2

…oder in einer Verordnung festgeschriebenen speziellen Ermächtigung, also auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, Tätigkeiten bzw. Dienstleistungen für den Hoheitsbereich einer anderen KöR, kann nach den Grundsätzen des Unionsrechts nur dann eine nicht steuerbare hoheitliche Tätigkeit vorliegen, wenn größere Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen Wirtschaftsteilnehmern auszuschließen sind. Gleiches gilt…

254.183-10a/73Umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen der katholischen Kirche, Orden und Kongregationen sowie der Diözesan-Caritas
geltende FassungErlässe & InformationenErlass254.183-10a/7302.07.1973

…sondern daneben auch mit dem Hoheitsbereich zuzurechnenden Aufgaben betraut sind, sachlich nicht abspaltbar ist. Aus diesem Grund muss daher auf das Überwiegen abgestellt werden, wobei dieses allein schon bei Berücksichtigung der Beschäftigungszeiten und der Verwendungszwecke der zu besichtigenden Objekte auf Seiten des Hoheitsbereiches gegeben ist. …