…Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 15 Abs. 2 OECD-Musterabkommen) im Sinn eines "wirtschaftlichen Arbeitgebers" zu verstehen ist. Im Fall einer internationalen Arbeitskräfteüberlassung (Arbeitskräftegestellung) kommt daher die abkommensrechtliche Arbeitgebereigenschaft dem Beschäftiger (Gestellungsnehmer) zu. Dies hat zur Folge, dass die 183-Tage-Klausel nicht mehr wirksam werden kann, weil…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
…ist sie auch der Besteuerung zugrunde zu legen. 3. Um zu beurteilen, ob der Gestellungsnehmer im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als steuerlicher Arbeitgeber zu werten ist, muss untersucht werden, ob die typischen Arbeitgeberfunktionen schwerpunktmäßig von ihm oder von dem entsendenden Unternehmen tatsächlich wahrgenommen werden. Bei…
…geht der VwGH davon aus, dass der Begriff "Arbeitgeber" abkommensautonom auszulegen sei. Aufgrund der in diesem Anlassfall erfolgten und dem Wesen von Arbeitskräftegestellungsverträgen auch typischen Weiterverrechnung des Lohnanteils an den Gestellungsnehmer kommt der VwGH - entgegen der bisher vom BMF vertretenen Rechtsmeinung (vgl. hierzu Erl. d…
…überlassen). 2.5. Arbeitskräfteüberlassung (Personalleasing) durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art Rz 18 Stellt eine Körperschaft öffentlichen Rechts eigene Dienstnehmer einem Dritten (Beschäftiger, Gestellungsnehmer) zur Verfügung, ohne dass zwischen dem Beschäftiger und den Dienstnehmern ein Dienstverhältnis begründet wird, besteht Kommunalsteuerpflicht…
…KommStG 1993 liegt vor, wenn ein Unternehmer (Gesteller, Überlasser) Arbeitskräfte zur Arbeitsleistung einem Dritten (Beschäftiger, Gestellungsnehmer) zur Verfügung stellt, ohne dass zwischen dem Beschäftiger und den Arbeitskräften ein Dienstverhältnis begründet wird. Im Unterschied zum Werkvertrag liegt das Gefahrenrisiko ausschließlich beim Beschäftiger. Der Überlasser haftet nicht…
…auslegende veröffentlichte Verwaltungsanweisung) zitiert werden, aus der sich ergibt, dass im Fall einer Arbeitskräftegestellung nicht der Arbeitskräfteüberlasser, sondern der Gestellungsnehmer für steuerliche Belange als Arbeitgeber angesehen wird. Diese Zitierung muss in der Landessprache und gegebenenfalls in Übersetzung (Deutsch, Englisch oder Französisch) erfolgen. Eine bloße Erklärung…
…Konzerngesellschaft als "Arbeitskräftegestellerin" bleibt. Sollte hingegen das innerstaatliche slowakische Recht in europarechtlich verträglicher Weise von der österr. Rechtslage abweichen und im Fall einer Arbeitskräftegestellung immer den Gestellungsnehmer als "wirtschaftlichen Arbeitgeber" werten, dann würde in diesem Fall durch Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens ein Qualifikationskonflikt…
…31) Nimmt der inländische Gestellungsnehmer (Beschäftiger) in Anwendung des § 5 Abs. 3 der Verordnung für die überlassenen Arbeitskräfte die lohnsteuerlichen Pflichten wahr, so tritt er damit lediglich als befugter Vertreter für das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen auf. Ein Übergang der steuerrechtlichen Arbeitgebereigenschaft auf den Gestellungsnehmer (Beschäftiger) wird…
1 Anwendungsbereich 1.1 Allgemeines Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017, wurde das von der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Register für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sowie das Register für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen in einem zentralen Register umgesetzt…
Da Inhaberschuldverschreibungen wie Anleihen, Obligationen, Pfandbriefe und Teilschuldverschreibungen durch Massenemission und Stückelung (Schaffung kleinerer Einheiten) gekennzeichnet sind und die gesonderte Verwahrung solcher jedem einzelnen Depotkunden gehörenden Wertpapiere in Form der Sonderverwahrung (Streifbandverwahrung) oder Summenverwahrung (Tauschverwahrung) umständlich ist, besondere Kosten verursacht und eine Rationalisierung im Bereich…