…Abs. 2 EStG 1988 vorliegt. Die ausgeübte Tätigkeit muss dem im Steuerrecht beschriebenen Tatbestand entsprechen (vgl. VwGH 22.1.1986, 84/13/0015). Maßgebend sind im Zweifel nicht die vertraglichen Abmachungen, sondern stets das tatsächlich verwirklichte Gesamtbild der vereinbarten Tätigkeit, also die objektiven Umstände (vgl…
…wo der für die Geschäftsführung entscheidende Wille gebildet wird, somit die für die Führung des Unternehmens notwendigen und wichtigen Maßnahmen getroffen werden. Sitz ist der Ort, der durch Gesetz, Vertrag, Satzung, Stiftungsbrief und dergleichen bestimmt ist (§ 27 Abs. 1 BAO). Entscheidend ist das Gesamtbild der…
…die unbedenkliche (von der ausländischen Tochterkörperschaft ausgeübte) Vertriebstätigkeit der (von der ausländischen Enkelkörperschaft ausgeübten) Vergabe von Lizenzen, die als die Überlassung von unkörperlichen Wirtschaftsgütern zu Passiveinkünften iSd § 10 Abs. 4 KStG 1988 führt, gegenüberzustellen. Entscheidend ist, welche Tätigkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse überwiegt und…
…Tätigkeit, kundengebundene Tätigkeit, Produktionsunternehmen) zu beantworten (zB VwGH 24.2.2004, 99/14/0242; VwGH 19.5.2005, 2003/15/0117; VwGH 15.11.2005, 2004/14/0046). Entscheidungsrelevant für die Frage, welche Grundlagen für das betreffende Unternehmen "wesentlich" sind, ist stets das Gesamtbild der…
…die ihre wirtschaftliche Tätigkeit eingestellt haben und von denen nur mehr das Rechtskleid der juristischen Person samt Verlustvorträgen bleibt, ist dann erfüllt, wenn alle oa. Kriterien kumulativ erfüllt sind. Dabei können die einzelnen Tatbestandselemente auch unterschiedlich stark ausgeprägt sein; unter Berücksichtigung des Gesamtbildes kann ein…
…lenkende und leitende "Tätigkeit") keine Passiveinkünfte erzielt. Es wurde diskutiert, ob diese Aussage tatsächlich dahingehend zu verstehen ist, dass derartige Gesellschaften generell - ohne weitere Überprüfung - keine Passiveinkünfte erzielen können. Die Diskussion zeigte, dass von einem solchen Verständnis nicht ausgegangen werden kann, weil nach der VO -…
…das vereinnahmte Honorar (abzüglich einer Gewinnmarge) wird in Folge von der Beteiligungs-GmbH an den Investor (an das leistungserbringenden Organ) weiterbezahlt. Lösung Salzburger Steuerdialog: Bei einer Holding kommt ein sich im Verhältnis zur Ausübung einer organschaftlichen Geschäftsführungsfunktion abhebender Betrieb, nur in Betracht, wenn Tätigkeiten vorliegen…
…obwohl der Steuerpflichtige nur 102 Arbeitstage in der Slowakei tätig war. Das Betriebstättenfinanzamt weigert sich (zu Recht) unter Verweis auf die Entscheidung des UFSW 22.01.2009, RV/3057-W/08, ein Lohnzettelsplitting vorzunehmen, da nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die typischen Arbeitgeberaufgaben weiterhin vom…
…aus zwei Technikern bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit der Entwicklung und Vermarktung von Industriedesign. Am 16.02.2010 errichten diese beiden Gesellschafter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit 28.02.2010 stellt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ihre Tätigkeit ein und überträgt ihr gesamtes Betriebsvermögen in…
…wo sich die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse in organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht bedeutungsvollste Stelle befindet. Dies ist stets eine zu klärende Frage des Sachverhaltes. Dies kann zB mittels Vorhalt an den Geschäftsführer aufgeklärt werden. Erst wenn nachweislich kein Ort der Geschäftsleitung im Inland gelegen…
…für sich. Dies zieht allerdings nicht eine automatische Schätzungsberechtigung der Behörde nach sich. Es ist vielmehr nach der Sachlage des Einzelfalls anhand der vorhandenen Bücher und Aufzeichnungen, Unterlagen und sonstiger Beweismittel zu prüfen, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ein begründeter Anlass gegeben ist, auch…
…die Gegenleistung aber 170 beträgt. Beträgt die Abweichung weniger als 50%, ist das Vorliegen einer Bereicherungsabsicht in Hinblick auf den Betrieb nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Je stärker die Gegenleistung vom Wert des eingebrachten Vermögens abweicht, desto eher liegt eine Bereicherungsabsicht vor. Bundesministerium…
…4204 EStR 2000). Darunter fallen aber auch reine Arbeitsleistungen, die im Rahmen der Betriebshilfe von einem Land- und Forstwirt gegenüber einem anderen Land- und Forstwirt erbracht werden, sofern nicht überhaupt ein Dienstverhältnis vorliegt. Auch Tätigkeiten, die auf Grund eines besonderen fachlichen Wissens ohne Einsatz land-…
…Ausmaßes, sondern als gewerbliche Tätigkeit anzusehen, weil sie dann in erheblichem Umfang nicht nur laufende Arbeit, sondern jene intensivere Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr erfordert, die ihr betrieblichen Charakter verleiht (Rz 5435 EStR 2000). Im Anfragefall liegen bezüglich der gesamten Zimmervermietung Einkünfte aus Gewerbetrieb vor (vgl…
…diesem Fall ändern sich durch die Raumaufteilung und die bauliche Umgestaltung der Räumlichkeiten die Wesensart und die Funktion eines baulich abgeschlossenen, selbständigen Gebäudeteiles (Umbau von Klassenzimmern in Büroräume in einem gesamten Stockwerk). Es ist daher hinsichtlich dieses Gebäudeteiles nach dem Gesamtbild von einer Neuerrichtung bzw…
…Gesamtbild nach überwiegend nicht die Stellung eines Versicherungsnehmers zu. Auch die deutsche AG ist im gegenständlichen Fall nicht Versicherungsnehmer, da zivilrechtlich gesehen, immer noch die "alten (deutschen) Versicherungsnehmer" als solche angesehen werden. Sollte die AG zahlungsunfähig werden, würden immer noch die Versicherungsnehmer zur Zahlung der…
…Frist von sechs Monaten der Fall sein. Sollte tatsächlich eine ausländische Betriebstätte im Sinne des DBA anzunehmen sein, würde selbst bei einer kurzfristigen - also einer nicht länger als 183 Tagen dauernden - Entsendung des österreichischen Arbeitnehmers zur ausländischen Muttergesellschaft das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats auf Grund von…
…sämtliche der genannten Voraussetzungen erfüllt sein, sondern es genügt, dass das Gesamtbild dafür spricht, dass der Kunde über die im Deckungsstock befindlichen Wertpapiere verfügen kann. Dabei ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht bloß auf die rechtliche Gestaltung, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen. 3. Rechtsfolgen der…
…der Verfügungsmacht ist auch eine diesbezügliche Willensübereinstimmung zwischen dem Lieferer Ö und dem Abnehmer CH (vgl. Scheiner/Kolacny/Caganek, aaO, § 3 Abs. 1, Anm. 18, Ruppe/Achatz4, § 3, Tz 34). Maßgeblich für die Beantwortung der Frage, ob Verfügungsmacht verschafft wurde, ist zwar das Gesamtbild der…
…dieser nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als Bauherr anzusehen ist. Baurechts- und Mietkaufvertrag bilden eine Einheit. Gegenstand des Rückerwerbes ist daher das Baurecht mitsamt dem Gebäude. Als Gegenleistung wurden die Gesamtinvestitionskosten unter Anrechnung des geleisteten Nutzungsentgeltes vereinbart. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer sind somit…