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2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

… 9 Abs. 1 COFAG-NoAG kann die Abwicklungsstelle zur Beurteilung des Förderantrages alle ihr bekannten und in anderer Weise zugängliche Informationen heranziehen. Eine Verwertung von Informationen, die der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen, ist bei der Prüfung eines offenen Förderantrages möglich. Dabei ist die Einholung einer Zustimmungserklärung…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…RTR) zu Zwecken der Überprüfung der Signaturen und Siegel auf Dokumenten, die von einem Abgabepflichtigen der Abgabenbehörde übermittelt worden sind, ist gemäß § 48c Abs. 4 BAO zulässig und stellt daher keine Verletzung der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a BAO dar. Bundesministerium für Finanzen, 2. Jänner 2026

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…Nicht zulässig ist die Übermittlung von Akten(teilen) mittels E-Mail, weil diese Form der (nicht authentifizierten) Kommunikation weder datenschutzrechtlichen noch informationssicherheitsrechtlichen Vorgaben entspricht und im Widerspruch zur abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht steht. Nach § 312 BAO sind die Kosten für die Tätigkeit der Abgabenbehörde von Amts wegen…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…unterliegen der Geheimhaltungspflicht gem. § 48a BAO. Die Bestimmungen über den Datenschutz in §§ 48d ff BAO sind anwendbar. Zusätzlich kommen etwaige in den anwendbaren DBA (etwa Art. 26 OECD-MA) verankerte Geheimhaltungspflichten zur Anwendung. Im Anwendungsbereich des Teils VI des MLI (siehe Kapitel A.2.1…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 3/4

…schiedsgerichtlichen Verfahrens Kenntnis erlangen, der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a BAO (§ 54 EU-BStbG). Sie gelten als "Dritte" im Sinne des § 48a Abs. 3 BAO. Sie können dazu aufgefordert werden, gegenüber den zuständigen Behörden eine entsprechende Erklärung abzugeben. Bei Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht ist § 252 FinStrG in…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…Beihilfenwerber oder die in Abs. 1 genannten Personen ihrer Mitwirkungsverpflichtung im Verfahren vor der Beihilfenbehörde erster Instanz nicht oder nicht ausreichend nachgekommen sind und die gemäß § 13 zuständige Behörde dies beantragt. Die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht des § 48a der Bundesabgabenordnung gilt für die in § 13 angeführten Behörden…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…Vertragsentwurfes ohne Abschluss desselben. Ein strafbares Verhalten des Parteienvertreters nach § 49a FinStrG kommt jedoch nur in Betracht, wenn Vorsatz auf Umgehung der Anzeigepflicht seitens de Parteienvertreters vorgelegen ist. Die berufsrechtliche Geheimhaltungspflicht von Rechtsanwälten und Notaren ist der Anzeigverpflichtung des § 121 a Abs. 3 BAO hintanzustellen…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…am Unternehmenserwerb (Betriebserwerb) Interessierten diejenigen zu, deren Interesse an der Geheimhaltung verletzt werden könnte, so verletzt die Auskunft der Abgabenbehörde über die Höhe offener Abgabenschuldigkeiten nicht die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht (§ 48a BAO). Resultieren Abgabennachforderungen aus einer nicht vorhersehbar gewesenen, von der Rechtsmeinung des Hauptschuldners abweichenden Rechtsauffassung…

05 0201/1-IV/5/92Neufassung des § 14 BAO durch BGBl.Nr. 448/1992
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0201/1-IV/5/9216.11.1992

…Unternehmens(Betrieb-)erwerb Interessierten diejenigen zu, deren Interesse an der Geheimhaltung verletzt werden könnten, so verletzt die Auskunft der Abgabenbehörde über die Höhe offener Abgabenschuldigkeiten nicht die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht (§ 48a BAO). Resultieren hingegen Abgabennachforderungen aus einer nicht vorhersehbar gewesenen, von der Rechtsmeinung des Hauptschuldners abweichenden…

02 2251/3-IV/2/00Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern gem. §§ 131 und 132 BAO, jeweils Abs. 3, letzter Satz
geltende FassungErlässe & InformationenErlass02 2251/3-IV/2/0003.07.2000

…Erstellung der Datenträger im Sinne der neuen Bestimmungen (siehe auch Pkt.3), nicht weiter zur Verfügung gehalten werden. 7. Akteneinsicht, abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht und Sicherheit Druck- oder Exportdateien, welche der Abgabenbehörde zur Verfügung gestellt worden sind, sind elektronische Aktenteile und unterliegen der abgabenrechtlichen Geheimhaltung (§ 48a BAO)…

10 3230/3-IV/10/00Erbschaftssteuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/0029.08.2000

…gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG zukommt, dient der Durchführung des Abgabenverfahrens; es liegt somit keine Verletzung der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht vor (§ 48a BAO). 4. Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen über die Anwendung der Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs. 1 Z…