…BAO), bei deren Verletzung eine Säumnisbeschwerde (§ 284 BAO) an das Verwaltungsgericht in Betracht kommt, die Beschwerdevorentscheidung umfasst nicht nur meritorische Erledigungen (Sachentscheidungen), sondern auch formelle Erledigungen (zB Zurückweisung, Gegenstandsloserklärung), es gibt keine zweite Beschwerdevorentscheidung. 2. Formalerledigungen 2.1. Zurückweisung (§ 260 BAO) 2.1.1. Einleitung…
Die Begründung hat den Sachverhalt, den die Abgabenbehörde als erwiesen annimmt, anzuführen (vgl. zB VwGH 17.5.2006, 2004/14/0102; VwGH 27.1.2011, 2007/15/0226). Aus der Begründung hat hervorzugehen, aus welchen Erwägungen die Behörde zur Ansicht gelangt ist, dass gerade der…
…§ 253 Anm. 7) tritt in diesem Fall ein Wechsel der Amtspartei (§ 265 Abs. 5 BAO) ein und hätte eine allfällige Gegenstandsloserklärung iSd § 261 Abs. 1 lit. a BAO durch die neu zuständig gewordene Abgabenbehörde oder durch das Verwaltungsgericht zu erfolgen. Nach § 253 BAO gilt die…
…16.1. Bezughabende Norm § 256 BAO 16.2. Sachverhalt Erstbescheid ➔ Beschwerde ➔ Beschwerdevorentscheidung ➔ Vorlageantrag. Der Akt ist noch nicht dem Bundesfinanzgericht vorgelegt. Die Beschwerde wird zurückgezogen. 16.3. Frage Wer ist zuständig für die Gegenstandsloserklärung? 16.4. Lösung Gemäß § 300 Abs. 1 erster…
…7) tritt in diesem Fall ein Wechsel der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) ein und hätte eine allfällige Gegenstandsloserklärung nach § 274 BAO durch die neu zuständig gewordene Abgabenbehörde erster Instanz zu erfolgen. Nach § 274 BAO gilt die gegen den Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid gerichtete Berufung als gegen den…
…BAO) 15.1. Sachverhalt Ein Anbringen (zB Ansuchen um Zahlungserleichterung) wird zurückgenommen. 15.2. Fragestellung Ist eine Gegenstandsloserklärung vorzunehmen? 15.3. Lösung Gegenstandsloserklärungen bzw. Zurücknahmeerklärungen mit Bescheid sind nur in den gesetzlich vorgesehen Fällen (zB Berufung) vorzunehmen. Ansonsten wird ein diesbezüglicher Aktenvermerk ausreichen. Wesentlich ist…
…für den Fall vor, dass bereits eine Berufungsvorentscheidung ergangen ist. Die Zurücknahme der Berufung hat nach Gegenstandsloserklärung der Berufung das Wiederaufleben des ursprünglichen erstinstanzlichen Bescheides zur Folge. Der inzwischen eingebrachte Vorlageantrag geht damit von selbst ins Leere und bedarf keiner gesonderten Erledigung. Auch eine zwischenzeitlich…
…angefochtener Bescheid gemäß § 295 BAO geändert oder aufgehoben, so ist § 274 BAO (Weitergeltung der Berufung gegen den an die Stelle des angefochtenen Bescheides tretenden Bescheid, Gegenstandsloserklärung) anwendbar. Siehe zB Formalerledigungen von Berufungen durch die Abgabenbehörde erster Instanz, Erlass vom 6. Juli 2006, 010103/0056-VI…