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BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…4.1. Bezughabende Norm § 121a BAO 4.2. Sachverhalt Ein (in Salzburg wohnender) Österreicher schenkt seinem deutschen (in München wohnenden) Freund 25.000 Euro zum Ankauf eines bestimmten KFZ zum Geburtstag, mit der Auflage, ihn zum nächsten Urlaubsort nach Seefeld zu fahren bzw. wieder von…

BMF-010219/0428-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Workshop USt LSt IStR BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0428-VI/4/201525.11.2015

… 4.1.1.2. Sonderfall Karenz bis zum 2. Geburtstag eines Kindes:   Unter Karenz versteht man die arbeitsrechtliche Freistellung von der Arbeitsleistung anlässlich der Geburt eines Kindes (Rechtsanspruch) gegen Entfall der Bezüge ohne Sozialversicherung (die Vorlage einer Karenzbestätigung ist erforderlich).   Nur bedeutsam für…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…des § 121a BAO. 9. Anzeigepflicht bei Schenkungen 9.1. Sachverhalt A schenkt ihrem Sohn B an seinem Geburtstag dem 25. November 2008 80.000 Euro. Dann erfolgt zwei Jahre lang keine Schenkung von A an B. A schenkt ihrem Sohn B am 25. November 2010…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…hebt in der Folge a. in Absprache mit ihrem Mann Euro 1.000 für eine Kaffeemaschine ab, die sie sich von dem Geld zum Geburtstag kaufen soll b. ohne Erlaubnis ihres Mannes Euro 500 für den Ankauf eines Armbandes c. immer wieder kleinere Summen zum…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…nach § 121a Abs. 2 lit. e BAO von der Anzeigepflicht befreit. Übliche Gelegenheitsgeschenke sind unentgeltliche Zuwendungen, die nach der Verkehrsauffassung üblicherweise aus besonderem Anlass (zB Weihnachten, Geburtstag, Hochzeit, Taufe) erfolgen (zB VwGH 10.10.1968, 1593/67). Als weitere Anlässe kommen beispielsweise Namenstag, Verlobung, Muttertag…

BMF-010000/0032-VI/6/2008Information zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010000/0032-VI/6/200818.07.2008

…dieser Erwerbe € 15.000 nicht übersteigt. Nach Überschreiten der Freigrenzen müssen auch alle weiteren Zuwendungen innerhalb des Beobachtungszeitraums an dieselbe Person angezeigt werden. Eine Ausnahme davon besteht jedoch - neben den von vornherein nicht meldepflichtigen Grundstücksschenkungen - für übliche Gelegenheitsgeschenke (Geschenke für Weihnachten, Geburtstag, Hochzeit, Sponsion…

08 0104/2-IV/8/03Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 und der ErlWS-VO 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 0104/2-IV/8/0317.12.2003

…daher mit Hilfe der Tabelle A wie folgt berechnet: B = J ä x Beispiel: Angaben: Bewertungsstichtag = 31.12.2004 Geburtsdatum = 16.10.1944 Geschlecht männlich J = 1.500 Zahlungsweise = einmal jährlich vorschüssig Berechnung maßgebliches Alter x = 60 maßgebliche Tabelle…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 3/3

…am 24.12. schneit", Erleben eines bestimmten Geburtstags (Eintritt ungewiss - Zeitpunkt gewiss) c) Verehelichung, Beenden eines Studiums (Eintritt ungewiss - Zeitpunkt ungewiss) Bei einer aufschiebenden Bedingung (einschließlich einer Befristung auf einen unbestimmten Zeitpunkt) fallen die Verwirklichung des Tatbestandes und das Entstehen der Steuerschuld zeitlich auseinander; die…