…Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden). Die begünstigten Einrichtungen sind auf der Webseite des BMF aufgezählt, etwa Freiwillige Feuerwehren und verschiedene Hilfsorganisationen. Direkte Spenden an Betroffene können somit nicht steuerlich geltend gemacht werden. Zu beachten ist, dass bei Spenden aus dem Privatvermögen nur Geldspenden begünstigt sind, bei…
…ff): Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) Gemeindeverbände Gesetzliche Interessensvertretungen (Arbeiterkammern, Ärztekammer, Kammer der gewerblichen Wirtschaft usw.) Sozialversicherungsträger Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften Freiwillige Feuerwehren, soweit landesgesetzlich vorgesehen Österreichisches Rotes Kreuz mit den Landesverbänden und Bezirksstellen Politische Parteien mit Rechtspersönlichkeit (iSd § 1 Abs. 4 Parteiengesetz 2012…
…in einer der Listen enthalten, sind Spenden nicht abzugsfähig. Im Rahmen des § 4a Z 3 EStG 1988 sind auch Spenden an Organisationen nicht abzugsfähig, die zu einem erheblichen Teil aus Mitteln von zweckgebundenen bundesgesetzlich geregelten Abgaben finanziert werden (zB an freiwillige Feuerwehren). Krankenanstalten, Pflegeheime, usw…
…mehrfacher Ausfertigung vorgelegt, unterliegt grundsätzlich jede Ausfertigung der Beilagengebühr. Dabei ist es unerheblich, ob die Vorlage der Beilage in mehrfacher Ausfertigung freiwillig oder auf Grund gesetzlicher Anordnung erfolgt (siehe GebR Rz 272 ). 3.4 § 14 TP 8 GebG iVm § 14 TP 6 bzw. 5 GebG…
… 44 Abs. 2 BAO hinsichtlich seiner anderen Tätigkeiten anzusuchen, um nicht insgesamt die Begünstigung zu verlieren. Für die Freiwillige Feuerwehr gilt Folgendes: § 5 Z 12 KStG 1988 normiert eine Steuerbefreiung für entgeltliche Geselligkeitsveranstaltungen von Körperschaften öffentlichen Rechts, welche ansonsten als Betrieb gewerblicher Art steuerpflichtig wären…
§ 12 UmgrStG; § 6 Z 14 lit. b EStG 1988; UmgrStR 2002 Rz 1276, 1279 iVm EStR 2000 Rz 2595 ff und §§ 23, 24 UmgrStG; § 24 Abs. 7 EStG 1988, UmgrStR 2002 Rz 1506, 1507 iVm EStR 2000 Rz 5718. 5.2. Sachverhalt Beispiel a): Seit…
…7 lit. a BewG 1955 - Bewertung einer Garage im Eigentum einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft, die an die Freiwillige Feuerwehr vermietet ist Sachverhalt: Eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft errichtet eine Garage, die an eine Freiwillige Feuerwehr vermietet wird. Frage: Kommt bei der Bewertung der Abschlag gemäß § 53 Abs. 7…
…bzw. den angrenzenden landwirtschaftlichen Grund Eine freiwillige Feuerwehr erwirbt das Baurecht an einer ca. 2 ha (!) großen landwirtschaftlichen Parzelle für einen Zeitraum von 30 Jahren. Sie errichtet eine 400 m² große Halle. Die Feuerwehr nutzt diese Halle ausschließlich einmal jährlich zum Abhalten des Feuerwehrfestes. In…
…die diese Wertpapiere abwerfen, unterliegen dem KESt-Abzug und sind endbesteuerungsfähig. Sie werden a) nicht in die Veranlagung einbezogen, b) (freiwillig) unter Anrechnung der KESt in die Veranlagung einbezogen. 2 A, B und C sind an der bilanzierenden ABC-KG beteiligt. Diese hält Wertpapiere zur…