…auch folgende nachträgliche Ereignisse umfasst: Versicherungsleistungen; Epidemieentschädigungen bzw. andere zu berücksichtigende Förderungen, die gegebenenfalls dieselben Fixkosten abdecken; Bestandszinsminderungen und sonstige nachträgliche Nachlässe durch Geschäftspartner zu Fixkosten (im Zusammenhang mit Lieferungen oder Leistungen). A.1.3. Umfang des Rückerstattungsanspruches Ein Rückerstattungsanspruch kann sich gemäß § 14 Abs…
…September 2007 Versicherungsbeiträge von 500 DM monatlich zu bezahlen; ab 1. September 2007 sollte die Leibrentenbezugszeit beginnen. Mit Wirksamkeit zum 1. Juli 2000 hat der Arbeitgeber auf seine Rechtsposition als Versicherungsnehmer verzichtet. Ab diesem Zeitpunkt war die Abgabepflichtige selbst Versicherungsnehmerin und wurde der Versicherungsvertrag nicht…
…Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise verwendet. Die Förderungsobergrenze gemäß der Mitteilung 2020/C 91 I/01 in der Fassung der 6. Änderung des Befristeten Rahmens4 in Höhe von EUR 2.300.000 wird eingehalten. Das bedeutet, dass die Summe der vom garantiewerbenden Unternehmen erhaltenen Förderungen…
Im Zusammenhang mit aktuellen Betriebskontrollen durch die AMA kann es auf Grund EU-rechtlicher Vorgaben zu verspäteten Auszahlungen der einheitlichen Betriebsprämie, der Zahlungen gemäß Umweltprogramm (ÖPUL) und der Ausgleichszulage kommen. Dementsprechend werden das Jahr 2010 betreffende Förderungen vereinzelt erst im Jahr 2011 ausbezahlt. Entsprechend dem…
…Verweise und Beträge | 1.1. Bewertung unverzins-licher Kapitalforderungen und Schulden (zB nach dem Wohnhaus-Wiederaufbau-gesetz) | 1.4. Bewertung unverzinslicher oder niedrig verzinster Kapital-forderungen und Schulden (zB Wohnbaudarlehen) | Änderung der Rechtslage durch BGBl. I Nr. 71/2003 | 1.2…
…ist: K 0 = abgezinster Betrag bei nachschüssiger Zahlungsweise K n = abzuzinsender Betrag p' = Zinssatz mit dem die Forderung oder Schuld tatsächlich verzinst wird p = Zinssatz mit dem abgezinst wird (= 5,5 - p') n = Zeitraum Bewertungsstichtag bis Fälligkeit in Jahren…
…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 20. Jänner 2009, BGBl. II…
…an welche die BAO jedoch keine Folgen knüpft. Aufgrund der im Zusammenhang mit der Einreichung von Anbringen bei den Abgabenbehörden erforderlichen Prüfung der Legitimation des Einschreiters erscheint es geboten, den abgabenverfahrensrechtlichen Rechtsrahmen darzustellen und dadurch in der Praxis auftretende Probleme bereits frühzeitig zu vermeiden. 2…
…15 Abs. 1 und 2 kommen zur Anwendung, wenn es keine gesonderte Grenzgängerregelung gibt oder eine solche nicht zur Anwendung gelangt, weil die spezifischen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind (eine Grenzgängerbestimmung ist nur in den DBA mit Deutschland, Italien und Liechtenstein enthalten; s. dazu die…
a.die im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung des Förderungsvertrages anfallenden personenbezogenen Daten, deren Verarbeitung für die Wahrnehmung einer der AMA (gesetzlich) übertragenen Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO), zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs…
Die Förderung ist mit EUR 15.000 pro Betrachtungszeitraum gedeckelt. Die bei Vorliegen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen zu gewährende Mindesthöhe für den Ausfallsbonus III beträgt EUR 100 pro Betrachtungszeitraum. Im Falle der Überschreitung der beihilferechtlichen Obergrenze nach Abschnitt 3.1 des Befristeten Beihilferahmens) ist der Ausfallsbonus…
…Der Förderungswerber ist verpflichtet, auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die mit der Förderung in Zusammenhang stehen, Einsicht in Bücher und Belege sowie in sonstige zur Überprüfung des Förderungsvorhabens dienende Unterlagen zu gestatten und eine Besichtigung an Ort und Stelle zuzulassen. Der Förderungswerber ist verpflichtet…
…Der Förderungswerber ist verpflichtet, auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die mit der Förderung in Zusammenhang stehen, Einsicht in Bücher und Belege sowie in sonstige zur Überprüfung des Förderungsvorhabens dienende Unterlagen zu gestatten und eine Besichtigung an Ort und Stelle zuzulassen. Der Förderungswerber ist verpflichtet…
…Der Förderungswerber ist verpflichtet, auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die mit der Förderung in Zusammenhang stehen, Einsicht in Bücher und Belege sowie in sonstige zur Überprüfung des Förderungsvorhabens dienende Unterlagen zu gestatten und eine Besichtigung an Ort und Stelle zuzulassen. Der Förderungswerber ist verpflichtet…
…Der Förderungswerber ist verpflichtet, auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die mit der Förderung in Zusammenhang stehen, Einsicht in Bücher und Belege sowie in sonstige zur Überprüfung des Förderungsvorhabens dienende Unterlagen zu gestatten und eine Besichtigung an Ort und Stelle zuzulassen. Der Förderungswerber ist verpflichtet…
…Der Förderungswerber ist verpflichtet, auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die mit der Förderung in Zusammenhang stehen, Einsicht in Bücher und Belege sowie in sonstige zur Überprüfung des Förderungsvorhabens dienende Unterlagen zu gestatten und eine Besichtigung an Ort und Stelle zuzulassen. Der Förderungswerber ist verpflichtet…
… 5 des Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen wird ("Handwerkerbonus", BGBl. I Nr. 31/2014 - geändert durch BGBl. I Nr. 45/2016) können "Förderungen für das Jahr 2017 nur dann gewährt werden, wenn die reale Veränderung der österreichischen Wirtschaftsleistung gemessen…
…der Nennwert bzw. bei notleidenden Forderungen der wirtschaftliche Wert der Forderung. Hinsichtlich des Vorsteuerabzuges ist UStR 2000 Rz 1997 zu beachten, wonach Gebühren, die dem Anschlusskunden vom Factor verrechnet werden, nicht mit der Forderungsabtretung, sondern mit der allgemeinen Tätigkeit des Unternehmens im Zusammenhang stehen. § 2…
…einzelnen Punkte des Protokolls sind nach Paragraphen des Einkommensteuergesetzes aufsteigend geordnet. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. Auf eine Verteilung des Einkommensteuerprotokolls 2004 mit Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im…
1. Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Oktober 2002, C-339/99, betreffend die Gesellschaft-steuersache der Energie Steiermark Holding AG die vom Verwaltungsgerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen im Wesentlichen wie folgt beantwortet: 1.1. Der in Artikel 4 Abs 1 Buchstabe c der…