…einem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für die Ermittlung der "privat" gefahrenen Kilometer in diesem Zusammenhang (bei Ansatz in Anlehnung an die Sachbezugswerte-VO oder bei Ansatz der tatsächlichen Kosten) noch als sonstige Vergütung jeder Art und somit als "Privatfahrten"…
…liegt eine nicht begünstigte, steuerpflichtige Gehaltsumwandlung vor. Kein Pendlerpauschale für Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen können Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, die ein arbeitgebereigenes Kfz auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen können, steht künftig kein Pendlerpauschale zu. Diese Änderung tritt…
…Unternehmens. Eine Privatnutzung stellt daher keinen Eigenverbrauch dar und eine Veräußerung ist nicht steuerbar. Die Überlassung eines derartigen Fahrzeuges an einen Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder für Privatfahrten unterliegt ebenfalls nicht der Umsatzsteuer. Die Aussagen des VwGH (VwGH 27.08.2008, 2006…
Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln liegt dann vor, wenn Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ausschließlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. retour mit einem öffentlichen Verkehrsmittel befördern lassen. Jobticket für alle Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel kann das Jobticket ab 1.1.2013 auch…
…lohnsteuerlichen Sachbezugswerte bei der Überlassung einer eigenen bzw einer angemieteten Wohnung siehe Rz 149 ff LStR. § 1 Abs. 1 Z 2, § 4 Abs. 8 UStG 1994 Unentgeltliche Verköstigung von Dienstnehmern - Eigenverbrauch (Rz 66, 70, 71, 672 UStR 2000) Die Abgabepflichtige betreibt Schilifte (Schlepp- und Sessellifte…
…ob die Kapitalgesellschaft eine Wohnung dieser Art, Größe und Lage auch zum Zweck der Nutzungsüberlassung an einen fremden Arbeitnehmer hergestellt hätte. Fremdüblichkeit liegt vor, wenn ein Vertragsverhältnis besteht, wie es zwischen Fremden (also auch mit fremden Arbeitnehmern) geschlossen würde (zu den Anforderungen des Fremdvergleichs siehe…
…solche iSd Art. 25 Abs. 3 OECD-MA, siehe Kapitel A.2.1.2) sind folglich nicht erfasst. Der territoriale Anwendungsbereich orientiert sich am EU-Schiedsübereinkommen und ist auf Streitigkeiten zwischen Österreich und andere EU-Mitgliedstaaten eingeschränkt (§ 2 Abs. 1 EU-BStbG). Die betroffene Person…
…aus einer Stiftung wird steuerfrei gestellt; eine solche steuerneutrale Substanzauszahlung ist aber nur für Vermögen möglich, das der Stiftung nach dem 31.7.2008 zugeführt wurde. Bisher unterschied das Gesetz nicht zwischen Substanz- und Ertragsauszahlung; in beiden Fällen betrug die Steuer 25%. Nunmehr wird - ähnlich…
…31.8.2012 begründete Untermietverhältnis gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 steuerfrei behandeln würde, ergibt sich keine Auswirkung auf das Erstmietverhältnis zwischen der X-GmbH und der KöR, da dieses für sich betrachtet einen "Altfall" darstellt (vgl. auch Mayr , in Scheiner/Kolacny/Caganek …
…2 EStG 1988 stellen die Ausgaben des Arbeitnehmers für die Fahrerkarte regelmäßig keine Werbungskosten dar. Allfällige Rückzahlungen des Arbeitnehmers für erhaltene Vergütungen sind keine Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 2 EStG 1988 und bei der Lohnverrechnung nicht zu berücksichtigen. Bundesministerium für Finanzen, 14. März 2007
…auch "darin enthaltene sonstige Sachbezüge" abgefragt. Müssen dort auch jene Sachbezüge aufsummiert enthalten sein, die später über die Kennzahl 243 ausgeschieden werden und dann zum Großteil detailliert in der Aufgliederung des Betrages in Kennzahl 243 dargestellt werden? Nein, nur sonstige steuerpflichtige Sachbezüge sind unter "darin…
…Negativsteuer (inklusive Pendlerzuschlag) mit 10 % der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung begrenzt ist. Beispiele: Eine Arbeitnehmerin (Angestellte) verdient im Kalenderjahr 2008 ganzjährig monatlich 800 Euro. Die Sozialversicherungsbeiträge betragen 2.000 Euro. Da sie täglich zwischen Bruck/Leitha und Wien pendelt, hat sie Anspruch auf das Pendlerpauschale…
…Krafträdern stehen, vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Personenkraftwagens oder Kraftrades ist in wirtschaftlicher Sichtweise zu beurteilen. Es kommt auf den optischen Eindruck und die darauf beruhende Verkehrsauffassung an. Die kraftfahrrechtliche Einordnung der Fahrzeuge kann zwar ein Indiz für die steuerliche Beurteilung darstellen, sie ist…