… 131 Abs. 3 und 132 Abs. 3 BAO, der die Änderungen durch das AbgÄG 1998 behandelt, ist überholt und daher aufzuheben. (6) Der Erlass des BMF vom 2. August 1999, Z 14 0602/5-IV/14/99, AÖF 1999/183, betreffend Aufzeichnungspflichten bei Lieferungen von…
…0028-IV/8/2019 und BMF-010221/0208-IV/8/2019 (Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen): In Absatz 6 und 7 wird jeweils die Wortfolge "Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart" durch "Finanzamt für Großbetriebe" ersetzt. (6) Der Erlass des BMF vom 21.03.2000…
Der Erlass des BMF vom 17. Februar 1999, 04 1482/13-IV/4/99, AÖF Nr. 62/1999, wird aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 14. Juni 2023
Der Erlass des BMF vom 31.10.2003, Z 04 0103/3-IV/4/03, AÖFV Nr. 239/2003 betreffend die Durchführung der Vollstreckungsamtshilfe nach dem EG-VAHG (EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz) ist durch Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU über die…
…völkerrechtlichen Vereinbarung oder der Verordnung festgelegten Frist anzuerkennen, sofern sie spätestens bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt, eingereicht werden (Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 27. Mai 1980, Z B 621/1/1-IV/4/1980, AÖF Nr…
Der Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 - 307 BAO), wird ersatzlos aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2017
…Künstler-Sportler-Erlass wird im Interesse einer vereinfachten Anwendung geändert. Die Punkte 3.1 lit. a) und 3.2 des Erlasses des BMF vom 31. Oktober 2005, BMF-010221/0684-IV/4/2005, (Künstler-Sportler-Erlass), AÖF Nr. 256/2005, geändert durch den Erlass des…
Punkt 1.3. des Erlasses des BMF vom 31. Oktober 2005, BMF-010221/0684-IV/4/2005, (Künstler-Sportler-Erlass), AÖF Nr. 256/2005, wird auf Grund der durch das Budgetbegleitgesetz 2007 bewirkten Änderungen betreffend die Abzugsbesteuerung beschränkt Steuerpflichtiger wie folgt geändert: "1.3. Bemessungsgrundlage…
Auf Grund des Umzugs des Bundesministeriums für Finanzen wird die im Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004, AÖF Nr. 230/2004 idF AÖF Nr. 125/2007 genannte Adresse geändert. Absatz 2 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004…
…der die Besorgung der übrigen Aufgaben der Verwaltung nicht wesentlich beeinträchtigt. Es besteht keine Verpflichtung zu umfangreichen Ausarbeitungen (zB durch Auskünfte betreffend Feststellung von Unternehmenswerten) oder zur Erstellung von (Rechts-)Gutachten. Auskünfte sind auch über Erlässe zu geben, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht…
Der in Artikel 10 Absatz 2 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1955, verwendete Begriff "Sozialversicherung" ist dahingehend auszulegen, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Dazu gehört auch die Vorsorge für den Fall des…
Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…
…Unternehmer jedoch entsprechend den Bestimmungen des § 24a Abs. 4 UStG 1994 vor, ist für die übergegangene Steuerschuld § 12 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 sinngemäß anzuwenden. Der Erlass wird im AÖF veröffentlicht. 31. Oktober 2001 Für den Bundesminister: Mag. Scheiner Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026
…betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigem Kurzarbeitergeld nach dem deutschen Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Zahlungen, die einem in Österreich ansässigen Grenzgänger im Sinne von Art…
…ohne wesentliche Mehrarbeiten möglich sein. Die einzige Zusatzarbeit besteht darin, dass der materienkundige Verfasser / Bearbeiter des Dokumentes sein ohnehin vorhandenes ("implizites") Wissen um das Dokument nunmehr auch in schematisierter Form (Kategorisierung) und unter Einhaltung von Formalkriterien (Erlasskultur) zusätzlich zum Text erfasst. Es ist dabei wichtig…
…durch Art. 17 des gegenwärtig in Kraft stehenden DBA-Deutschland (BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 32/2012) überholt und daher aufzuheben. Der Erlass des BMF vom 12. Juni 1996, 04 1482/28-IV/4/96, AÖF Nr. 107/1996, betreffend die…
Art. 19 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, ist - unabhängig von der konkreten Tätigkeit des Einzelnen - auf alle Dienstnehmer eines Vertragsstaats oder einer seiner Gebietskörperschaften anzuwenden, sofern der Vertragsstaat oder die Gebietskörperschaft öffentliche Funktionen ausüben. Die Besteuerung der Bezüge von Bediensteten…
Aus gegebenem Anlass wird im Interesse der bundeseinheitlichen Anwendung des Vertrages vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 249/1955, zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen in Bezug auf die Anwendung dieses Vertrages im Insolvenzverfahren folgendes eröffnet: Nach…
…die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung als beschränkt Steuerpflichtiger unrechtmäßig war. In diesem Fall darf für den gleichen Zeitraum ohne Vorliegen eines Titels zur Durchbrechung der Rechtskraft kein zweiter Einkommensteuerbescheid erlassen werden, weil "Identität der Sache" vorliegt. Eine neuerliche Entscheidung in…