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BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 2/2

…die Umstellung, weil eine weitere Reparatur und Wartung der bestehenden Anlage aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht in Betracht kam. Der Ersatz einer noch funktionsfähigen, aber reparaturunwürdigen Anlage durch eine gleichartige neue ist als Erhaltung (und nicht wie früher als Verbesserung) anzusehen (Würth in Rummel, MRG…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 1/2

…einzuheben. Die Abgeltung der Erhaltungs- und Betriebsleistungen erfolgt ausschließlich durch Ersatz der damit verbundenen laufenden Kosten der Auftragnehmerin. Bezüglich der Vorfinanzierung der Investitionskosten wird im PPP-Vertrag vereinbart, dass die Projekt-GmbH der KöR jenen Teil dieser Kosten (Projektentwicklungs-, Planungs- und Errichtungskosten einschließlich Umsatzsteuer), der…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 1/2

…wird von den Verwertern aufgrund eines Straßenabtretungsvertrages unentgeltlich an die Stadtgemeinde X übertragen. Die Straße ist im Grundbuch als öffentliches Gut mit der Anmerkung "Straßenanlage" ausgewiesen und als Verkehrsfläche gewidmet. Die Erhaltung, Instandhaltung sowie Reinigung dieser Anbindungsstraße obliegt in der Folge der Stadtgemeinde X als…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…UStG 1994 Überlassung des Schulgebäudes einer Gemeinde an einen Schulerhalterverband (Rz 265 UStR 2000) Gemeinden in Vorarlberg vermieten an neugegründete schulerhaltende Gemeindeverbände bereits bestehende Schulen. Die Errichtung, Erhaltung und Auflassung der öffentlichen Pflichtschulen obliegt dem gesetzlichen Schulerhalter. Der gesetzliche Schulerhalter hat die Kosten zu tragen…