Im Rahmen eines gemäß Artikel 25 DBA Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, durchgeführten Konsultationsverfahrens wurde seitens der liechtensteinischen Steuerverwaltung die Bereitschaft bekundet, österreichische Unternehmen, die in Liechtenstein durch Betriebstätten tätig sind und im Betriebstättenvermögen Anteile an liechtensteinischen Kapitalgesellschaften halten, hinsichtlich der Gewinnausschüttung auf der Basis…
…vom 22. Juni 1967, 202.785-8/67, betreffend das Verbot der steuerlichen Diskriminierung von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland und § 97 Abs. 1 EStG 1953 ist aufgrund von Änderungen der innerstaatlichen Rechtslage in Österreich überholt und daher aufzuheben. Der Erlass des BMF vom 14. März…
…Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu bestätigen, weil dies offen lässt…
…OECD-MA 2014 bei der zuständigen Behörde (B.1.3.) des Vertragsstaats einzubringen, in welchem der Abkommensberechtigte ansässig ist, oder, sofern es sich um einen Fall der Diskriminierung nach der Staatsangehörigkeit iSd Art. 24 Abs. 1 OECD-MA handelt, bei der zuständigen Behörde des Vertragsstaats…
…Recht würde in einem EU-Staat vorliegen, wenn dieser infolge einer Diskriminierung der Personalüberlassung aus Österreich gegenüber einer vergleichbaren landesinternen Personalüberlassung unionsrechtlich unzulässiges nationales Recht anwendet (siehe in diesem Sinn BMF-Erlass vom 18.10.2010 zum Salzburger Steuerdialog, BMF-010221/2575-IV/4/2010…
…stützt und den Leasingvertrag als Mietvertrag einstuft. Dies setzt allerdings voraus, dass nach tschechischem Recht sowohl nationale wie auch internationale Finanzierungsleasingverträge als Mietverträge gewertet werden und dass sonach keine europarechtswidrige Diskriminierung der internationalen Leasingverträge stattfindet; weiters ist Voraussetzung, dass Tschechien die Leasingraten nicht nur zur…
…nicht hingegen die zweijährige Mindestbehaltedauer. Die Überlegungen, ob sich bei einem Beteiligungsausmaß zwischen 10% und 20% allenfalls eine Verpflichtung zur KESt-Entlastung aus dem Titel der Diskriminierung gegenüber vergleichbaren inländischen Dividendenausschüttungen unter Bezugnahme auf die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der…
…Kontrollmaßnahmen be- oder verhindert werden oder die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Förderung innerhalb des für die Aufbewahrung der Unterlagen vorgesehenen Zeitraumes nicht mehr belegbar ist, oder die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes oder des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder das Diskriminierungsverbot gemäß § 7b Behinderteneinstellungsgesetz vom Förderungsnehmer nicht beachtet wurden…
…Kontrollmaßnahmen be- oder verhindert werden oder die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Förderung innerhalb des für die Aufbewahrung der Unterlagen vorgesehenen Zeitraumes nicht mehr belegbar ist, oder die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes oder des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder das Diskriminierungsverbot gemäß § 7b Behinderteneinstellungsgesetz vom Förderungsnehmer nicht beachtet wurden…
…Kontrollmaßnahmen be- oder verhindert werden oder die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Förderung innerhalb des für die Aufbewahrung der Unterlagen vorgesehenen Zeitraumes nicht mehr belegbar ist, oder die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes oder des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder das Diskriminierungsverbot gemäß § 7b Behinderteneinstellungsgesetz vom Förderungsnehmer nicht beachtet wurden…
…Kontrollmaßnahmen be- oder verhindert werden oder die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Förderung innerhalb des für die Aufbewahrung der Unterlagen vorgesehenen Zeitraumes nicht mehr belegbar ist, oder die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes oder des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder das Diskriminierungsverbot gemäß § 7b Behinderteneinstellungsgesetz vom Förderungsnehmer nicht beachtet wurden…
…Kontrollmaßnahmen be- oder verhindert werden oder die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Förderung innerhalb des für die Aufbewahrung der Unterlagen vorgesehenen Zeitraumes nicht mehr belegbar ist, oder die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes oder des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder das Diskriminierungsverbot gemäß § 7b Behinderteneinstellungsgesetz vom Förderungsnehmer nicht beachtet wurden…
…Optionsmöglichkeit. Gleiches gilt sinngemäß auch für die Slowakei. Da die Grundlage der Anwendungsberechtigung des § 1 Abs 4 EStG 1988 das DBA-Diskriminierungsverbot ist, spielt das Datum des Beitritts der Slowakei zur EU im gegebenen Zusammenhang keine Rolle, da in der Slowakei ansässige österreichische Staatsbürger ja…
…in denen sich aus dem Betriebstätten-Diskriminierungsverbot der DBA eine Entlastungsverpflichtung von der Abzugsbesteuerung ergibt. B e i s p i e l : Ein deutsches Beratungsunternehmen führt bei einem österreichischen Kunden eine neunmonatige Beratung durch und benützt während dieser Zeit vom Kunden zur Verfügung gestellte…
…1 EStG 1988 zu werten und würden damit dem Steuerabzug nach § 99 EStG 1988 unterliegen. Wird in einem solchen Fall die Abzugsbesteuerung als dem DBA-Diskriminierungsverbot widersprechend bezeichnet, kann der Steuerabzug unterlassen werden, wenn die steuerliche Erfassung des Gastlehrers mit seinen Betriebstätteneinkünften in Österreich ausreichend…